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antrag auf leistungen zur medizinischen rehabilitation
Verfasst: 18.12.2012, 13:38
von ardiana1991
hallo ihr,
meine freundin die seit langem krankgeschrieben ist hat eine aufforderung bekommen innerhalb 10 wochen einen antrag auf leistungen zur medizinischen rehabilitation zu stellen. nun eine frage zur 10 wochen frist. ab wann gilt die 10 wochen frist? mit dem schreiben der aok oder mit der zustellung der post? und muss der antrag innerhalb 10 wochen gestellt werden oder muss es beim rentenversicherungsträger eingegangen sein? meine freundin möchte sehr gerne die reha machen nur das problem ist, sie hat wegen eine andere krankheit ende januar einen termin. das schreiben der krankenkasse kam am 17. november an. geschrieben wurde es allerdings am 16. november.
dann die nächste frage muß meine freundin sich jetzt schon um den antrag auf übergangsgeld kümmern? wie lange wird der rehaantrag bearbeitet? mit wann kann meine freundin mit einer rehaaufnahme rechnen? erhält sie bis zur zusage der reha weiterhin krankengeld? oder bis zur aufnahme der reha?
zählt übergangsgeld auch zum krankengeld? heißt daß das krankengeld nur bis zur ausschöpfung gezahlt werden kann, auch wenn während dieser zeit übergangsgeld bezogen wurde? was passiert wenn meine freundin noch krank aus der reha entlassen wird? erhält sie wieder krankengeld oder nicht mehr weil es ausgeschöpft ist?
ich freue mich auf eure antworten. danke.
liebe grüße
Re: antrag auf leistungen zur medizinischen rehabilitation
Verfasst: 18.12.2012, 15:33
von Sportsfreund
Hallo,
ich will meine Antwort einfach als Fettschrift in den Text einfügen.
ardiana1991 hat geschrieben:hallo ihr,
meine freundin die seit langem krankgeschrieben ist hat eine aufforderung bekommen innerhalb 10 wochen einen antrag auf leistungen zur medizinischen rehabilitation zu stellen. nun eine frage zur 10 wochen frist. ab wann gilt die 10 wochen frist? mit dem schreiben der aok oder mit der zustellung der post? Es gilt Tag der Zustellung. Dies bedeutet 3 Tage nach Versandtdatum. und muss der antrag innerhalb 10 wochen gestellt werden oder muss es beim rentenversicherungsträger eingegangen sein? "Antrag gestellt" ist eigentlich gleichzusetzen mit eingegangen. Der Antrag darf hierzu auch bei einer anderen Behörde, also auch bei der Kasse abgegeben werden. meine freundin möchte sehr gerne die reha machen nur das problem ist, sie hat wegen eine andere krankheit ende januar einen termin. das schreiben der krankenkasse kam am 17. november an. geschrieben wurde es allerdings am 16. november. Also gilt gemäß o.g. Grundsatz das Schreiben am 19.11. (plus 3 Tage Postzustellung) als zugestellt. Somit rechnen 10 Wo. ab 20.11.
dann die nächste frage muß meine freundin sich jetzt schon um den antrag auf übergangsgeld kümmern? Nein. Die Unterlagen hierzu erhält sie erst mit dem Bewilligungsbescheid zur Reha. wie lange wird der rehaantrag bearbeitet? mit wann kann meine freundin mit einer rehaaufnahme rechnen? sehr unterschiedlich, incl. Bearb.Zeit etwa 1-2 Monate erhält sie bis zur zusage der reha weiterhin krankengeld? oder bis zur aufnahme der reha? Bis zur Aufnahme.
zählt übergangsgeld auch zum krankengeld? heißt daß das krankengeld nur bis zur ausschöpfung gezahlt werden kann, auch wenn während dieser zeit übergangsgeld bezogen wurde? Ja. was passiert wenn meine freundin noch krank aus der reha entlassen wird? erhält sie wieder krankengeld oder nicht mehr weil es ausgeschöpft ist? Wenn ausgeschöpft, dann nicht mehr. Ansonsten grds. ja.
ich freue mich auf eure antworten. danke.
liebe grüße
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 18.12.2012, 17:16
von ardiana1991
hallo sportsfreund,
vielen dank für deine antworten. also ich habe noch eine frage. meine freundin erhält bis mai 2012 krankengeld. nehmen wir mal an sie wird nach 12 wochen reha im mai krank entlassen. hat sie dann kein anspruch mehr auf krankengeld obwohl für die monate märz, april und mai übergangsgeld bezogen wurde? oder ruht das krankengeld bei bezug von übergangsgeld? das heißt meine freundin hätte keinen anspruch auf krankengeld obwohl sie übergangsgeld bezogen hat. das heißt übergangsgeld = krankengeld.
dann eine weitere frage? wie hoch wäre das übergangsgeld? so hoch wie alg 1 oder wie krankengeld? das problem ist meine freundin hat noch nie gearbeitet. sie hat eine umschulung gemacht, danach wurde ihr alg 1 fiktiv berechnet, also wurde so berechnet: wieviel sie als elektronikerin verdient hätte, davon 60 % = alg 1. danach wurde sie krank war nur 1 monat arbeitslos und hat krankengeld in der gleichen höhe wie alg 1 bekommen. wie sieht es dann mit übergangsgeld aus?
liebe grüße
Verfasst: 18.12.2012, 18:25
von Sportsfreund
Hallo nochmal,
also der Anspruch auf KG besteht auch während des ÜG-Bezug; ebenso z.B. wie während einer Lohnfortzahlung. Die Zahlung ruht lediglich in dieser Zeit. Insofern wird es leider auf die Maximaldauer des KG angerechnet.
Das ÜG wird bei Arbeitslosen meines Wissens in gleicher Höhe wie das ALG gezahlt.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 18.12.2012, 18:35
von ardiana1991
danke sportsfreund.
also auch wenn meine freundin bis ende mai anspruch auf krankengeld hat, kann sie nach rehaentlassung kein krankengeld mehr beziehen, obwohl in den monaten märz, april und mai übergangsgeld bezogen hat? ist das richtig so. wenn sie ende mai krank entlassen wird, hat sie dann höchstens anspruch auf alg 1 oder hartz 4. ich dachte das krankengeld würde märz, april und mai ruhen (3 monate) weil übergangsgeld bezogen wird, dann wenn meine freundin krank entlassen wird daß sie dann die 3 monate krankengeld noch nehmen kann, weil es ja für 3 monate geruht hat. sorry aber das ist schwer zu verstehen.
hat noch jemand erfahrung mit dem übergangsgeld wenn davor fiktiv berechnete alg 1 oder krankengeld bezogen wurde?
liebe grüße
Verfasst: 19.12.2012, 09:45
von Sportsfreund
Hi,
ja, Du hast Rechts. Ab Zeitpunkt der Aussteuerung im Mai gibt es kein KG mehr.
Man muss es ja nicht unbedingt immer verstehen, was der Gesetzgeber so macht. Es kommt halt alleine darauf an, wann Anspruch auf KG besteht. Ob dies tatsächlich gezahlt wird, spielt dabei keine Rolle.
Also obwohl für ca. 3 Monate kein KG gezahlt wird, weil halt ÜG gezahlt wird, rechnen diese 3 Monate trotzdem in die Maximalanspruchsdauer von 78 Wochen mit rein.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 19.12.2012, 15:31
von ardiana1991
danke sportsfreund für deine antworten.
dann habe ich noch eine frage, kann der antrag von meiner freundin direkt gestellt werden oder muss dies über die krankenkasse geschehen. denn die krankenkasse meinte sie solle den bogen ausfüllen und sie leiten es weiter. es ist aber kein antrag für die medizinische reha sondern ein antrag daß meine freundin die reha beantragen will und sie auch bereit ist in kürzeste zeit und auf abruf (telefonsich) die reha zu machen. sie würde aber den antrag gerne selber stellen. ist das möglich? wo bekommt man so einen antrag?
liebe grüße
Verfasst: 19.12.2012, 15:45
von Sportsfreund
Hi,
also das mit der Erklärung in kürzester Zeit und auf Abruf antreten usw. kenne ich persönlich nicht.
Was den eigentlichen Reha-Antrag bestrifft: dieser kann wahlweise direkt an den Rententräger oder die Kasse geschickt werden. Auf diesem Antrag (Formular G100) muss aber i.d.R. noch die Kasse was ausfüllen. Außerdem fügt die Kasse dann noch G120 bei. Das ist so ein Ausdruck von AU- und Krankenhaus-Zeiten. Von daher doch eher bei Kasse einreichen.
Inwiefern der Rententräger diese Angaben aber wirklich braucht, weiß ich nicht.
Gruß
Sportsfreund
Rehaantrag
Verfasst: 19.12.2012, 23:47
von sonni1956
Hallo.
Es ist doch egal ob sie den Antrag selber bei der RV stellt oder die KK leitet es weiter.Es ist natürlich zum Vorteil wenn die KK es angibt wann und wie lange mit welchen Diagnosen AU war.
Ich habe noch nie gehört das es auf Abruf die Reha gibt und wenn dann laß es bestätigen vom Arzt das man noch nicht rehafähig ist.So schnell wird eh kein Antrag bearbeitet nur bei einer AHB geht es schnell.
Das Übergangsgeld ist auch etwas weniger wie KG und sollte sie AU entlassen werden muß sie sich beim AA melden sie kann dann sogar ALG nach §145 bekommen wenn ihre Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden beträgt und sie die EMR beantragt.Ob sie die erhält ist ja erstmal egal wichtig ist das sie weiter krankenversichert ist.
Es gibt in der Reha immer Sozialarbeiter die sich mit den meisten aus kennen und Anträge wie EMR und auch GdB beim Versorgungsamt stellen.
Bei mir haben die gleich debn Antrag beim VA gestellt und in 3 Monaten kamm der Bescheid schon.
LG SONJA
Verfasst: 20.12.2012, 10:01
von snoopy60
Ja, ja, diese Ungereimtheiten... Hat da vielleicht jemand Langeweile?
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt63 ... sc&start=0
Verfasst: 21.12.2012, 14:42
von ardiana1991
vielen dank an euch allen für die antworten. snoopy siehe dein LINK, das ist meine andere freundin. sie ist aber jetzt selber benutzerin dieses forums sodaß sie ihre fragen selber stellen kann. ich frage nun für eine andere freundin nach. diese freundin ist aber bereit eine reha zu machen. so jetzt war sie bei ihrem psychiater und er sagte ihr sie solle einen antrag auf psychosomatische reha stellen und nicht auf medizinische rehabilitation??? gibt es einen unterschied zwischen den beiden? dann die wichtigste frage kann meine freundin während der reha kontakt zu ihrer familie haben? telefonisch? ist besuch möglich? kommen auf meine freundin weitere kosten zu? also muß sie tagegeld von 10 euro zahlen? praxisgebühr ist ja nächstes jahr weg. ist es aber nur praxisgebühr oder auch die zuzahlung für krankenhaus und reha?
danke,
liebe grüße
Verfasst: 21.12.2012, 20:45
von Sportsfreund
ardiana1991 hat geschrieben:vielen dank an euch allen für die antworten. snoopy siehe dein LINK, das ist meine andere freundin. sie ist aber jetzt selber benutzerin dieses forums sodaß sie ihre fragen selber stellen kann. ich frage nun für eine andere freundin nach. diese freundin ist aber bereit eine reha zu machen. so jetzt war sie bei ihrem psychiater und er sagte ihr sie solle einen antrag auf psychosomatische reha stellen und nicht auf medizinische rehabilitation??? gibt es einen unterschied zwischen den beiden? dann die wichtigste frage kann meine freundin während der reha kontakt zu ihrer familie haben? telefonisch? ist besuch möglich? kommen auf meine freundin weitere kosten zu? also muß sie tagegeld von 10 euro zahlen? praxisgebühr ist ja nächstes jahr weg. ist es aber nur praxisgebühr oder auch die zuzahlung für krankenhaus und reha?
danke,
liebe grüße
Hi,
mal wieder viele Fragen. Aber Eins nach dem Anderen.
- Medizinisch bzw. psychosomatisch ist das Gleiche. Nur findet halt die "medizinische" Reha in einer Fachklinik für Psychosomatik statt.
- Gegenfrage: Warum sollte der Kontakt zur Familie oder Besuche verboten sein?
- die 10 EUR pro Tag fallen grds. immer an. Sollte die Reha aber über die Rentenversicherung laufen und währenddessen ÜG bezogen werden, muss i.d.R. diese Zuzahlung nicht geleistet werden.
Und der Wegfall der 10,- EUR im nächsten Jahr betrifft wirklich nur die Praxisgebühr, also die Zuzahlung für die Kosten einer
ambulanten Behandlung. Die Zuzahlung für
stationäre Behandlungen (Krankenhaus oder Reha) bleibt.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 21.12.2012, 22:38
von röschen
Sportsfreund hat geschrieben:
- Gegenfrage: Warum sollte der Kontakt zur Familie oder Besuche verboten sein?
Das scheint es in psychosomatischen Kliniken öfters zu geben, dass zumindst in den ersten 2 - 3 Wochen Kontakte nach außen sehr unerwünscht sind. Wird nur die Klinik beantworten können.
Verfasst: 21.12.2012, 22:54
von ardiana1991
sportsfreund und all die anderen,
vielen dank für eure antworten.
liebe grüße
Verfasst: 22.12.2012, 00:46
von ardiana1991
Was den eigentlichen Reha-Antrag bestrifft: dieser kann wahlweise direkt an den Rententräger oder die Kasse geschickt werden. Auf diesem Antrag (Formular G100) muss aber i.d.R. noch die Kasse was ausfüllen. Außerdem fügt die Kasse dann noch G120 bei. Das ist so ein Ausdruck von AU- und Krankenhaus-Zeiten. Von daher doch eher bei Kasse einreichen.
hallo sportsfreund,
meine freundin hat gar keinen antrag auf medizinische reha erhalten, also kein Formular G100 sondern nur eine mitteilung von der aok die sie unterschreiben muß. also daß sie einen antrag auf medizinische reha stellen will und daß sie ab abruf (telefonisch) und so schnell wie möglich eine reha beginnen kann. dieses schreiben sollte sie ausfüllen und die krankenkasse macht alles andere und leitet es weiter. sie hat gar keinen antrag erhalten, sondern nur eine EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR MEDIZINISCHEN REHA. muß der versicherte oder patient gar kein formular ausfüllen?
liebe grüße