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Frage zur Zuzahlungsbefreiung Chronisch Krank

Verfasst: 16.12.2012, 21:20
von Miep
Hallo,

ich bin für 2012 von der Zuzahlungspflicht befreit worden, da ich als chronisch Kranke die Belastungsgrenze von 1% des Bruttojahreseinkommen schon sehr früh erreicht habe.

Für 2013 würde ich mich auch gern wieder befreien lassen. Nun ist es so, dass ich Mitte November in ein anderes Bundesland gezogen bin und mir vor Ort neue Ärzte suchen musste.

Kann die Erklärung bzgl. der chronischen Erkrankung mein Arzt am alten Wohnort ausfüllen, bei dem ich mind. 1 Jahr in Behandlung war?

Danke.

Verfasst: 16.12.2012, 23:21
von roemer70
Mein Arbeitgeber regelt es so, dass in Verlängerungsfällen ein Kreuz des Versicherten auf dem Befreiungsantrag ("chronische Erkrankung besteht fort") ausreicht und keine erneute ärztliche Bescheinigung gefordert wird.
Frag' mal bei Deiner Kasse nach dem Antrag für 2013, vielleicht wird es dort genauso gehandhabt!

Verfasst: 17.12.2012, 06:01
von Czauderna
Hallo,
Auch bei uns ist diese Bescheinigung nur auf Anforderung erneut vorzulegen, und wenn du letztes Jahr sowieso schon eine hattest, dann denke ich, muss du fuer dieses bzw. Das nächste Jahr keine neue einreichen.
Gruss
czauderna

Verfasst: 17.12.2012, 08:55
von Miep
Durch den Umzug ist ansich ja klar, dass ich bei dem Arzt, der die Bescheinigung für dieses Jahr ausgefüllt hat, nicht mehr in Behandlung bin.#

Bin in ein anderes Bundesland gezogen und meine Daten wurden an die neue Geschäftsstelle übertragen.

Soll ich den Antrag für 2013 ohne die Bescheinigung einreichen und "chronisch krank" ankreuzen oder war das so gemeint, dass sich ein Befreiungsantrag immer um ein weiteres Jahr verlängert?

Muss ja auch wissen, wann die KK bei mir abbucht...

Meine Einkommensverhältnisse ändern sich ab 2013 auch...

LG + Danke.

Verfasst: 17.12.2012, 13:37
von broemmel
Hallo Miep,

die Bescheinigung über eine chronische Erkrankung hat im allgemeinen eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Verfasst: 17.12.2012, 21:31
von roemer70
Miep hat geschrieben:Soll ich den Antrag für 2013 ohne die Bescheinigung einreichen und "chronisch krank" ankreuzen oder war das so gemeint, dass sich ein Befreiungsantrag immer um ein weiteres Jahr verlängert?

Muss ja auch wissen, wann die KK bei mir abbucht...

Meine Einkommensverhältnisse ändern sich ab 2013 auch...
Wenn Deine Kasse aufgrund eines Kreuzes auf die Bescheinigung verzichtet, würde ich auch keine einholen.
Die Zuzahlungsbefreiung verlängert sich nicht automatisch, nur auf Antrag. Für Personen, die im Vorjahr befreit waren, gibt es aber meist verkürzte Antragsformulare ("Verlängerungsfälle").

Wann die Kasse bei Dir abbucht, kann sie Dir am besten selbst sagen.

Und da sich Deine Einkommensverhältnisse ändern, solltest Du die bislang darüber vorliegenden Nachweise Deinem Antrag beifügen.

Organisier' Dir am besten einen Antrag - es ist beim zweiten Mal meist leichter als beim ersten.