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G110 REHA Antrag
Verfasst: 14.12.2012, 12:50
von KKA
Eine kurze Frage an die KK Experten:
Wird das Formular G110 im Rahmen eines REHA Antrags in der Regel in einem separaten, an die DRV adressierten Umschlag (Grund: Datenschutz) der KK zugestellt? Was sind Eure Erfahrungen?
Danke.
Verfasst: 14.12.2012, 13:09
von GerneKrankenVersichert
Kurze Antwort: Nein.
Wenn du allerdings nicht möchtest, dass die KK das liest, lege es in einem separaten Umschlag bei. Wobei darauf normalerweise nichts steht, was die Kasse bei einem längeren Krankheitsfall nicht sowieso weiß (Arbeitsplatzbeschreibung ist z. B. für die Beurteilung der AU wichtig) bzw. was den Krankenkassenangestellten jetzt so brennend interessiert, dass er sich sofort lesenderweise auf das Formular stürzt.
Verfasst: 14.12.2012, 13:30
von KKA
Danke für die rasche Antwort, GKV.
Verfasst: 14.12.2012, 16:17
von Czauderna
Hallo,
kann man man machen, muss aber nicht - da ist es viel interessanter, was die Kasse auf dem AUD-Fragebogen vermerkt hat - weisst du das ??
Im übrigen ist es tatsächlich so, dass in der Praxis es recht selten vorkommt, dass wir als Kasse den Antrag komplett bekommen und auch weiterleiten "dürfen",
passiert eigentlich nur, wenn wir aufgefordert haben und dann können da sowiesokeine "Geheimnisse" drinnen stehen - interessiert auch nicht in solchen Fällen - Hauptsache Antrag ist da.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.12.2012, 16:34
von GerneKrankenVersichert
Hallo Czauderna,
G110 ist der Selbstauskunftsbogen, nicht der AUD-Beleg.
Verfasst: 14.12.2012, 16:43
von Czauderna
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Hallo Czauderna,
G110 ist der Selbstauskunftsbogen, nicht der AUD-Beleg.
Hallo,
ja, das weiss ich - danke trotzdem.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.12.2012, 18:01
von GerneKrankenVersichert
Stimmt Czauderna, sorry, da hatte ich zu flüchtig drüber gelesen.
Verfasst: 14.12.2012, 19:03
von KKA
AUD Beleg ??
Habe lediglich den (DRV) Antrag mit Selbstauskunftsbogen und natürlich den medizinischen Teil für den Arzt erhalten. AUD Beleg..noch nie gehört bzw. hier im Forum nur oberflächlich z.K. genommen.
Am Rande bemerkt, die REHA wurde vom Arzt der KK anheim gestellt ohne das ich als Betroffener darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Merkwürdig I. Die KK und der MDK hatten diverse Male beim Arzt nachgefragt, wann ich denn wieder arbeitsfähig wäre. Und plötzlich könne der Zahlschein nicht mit 'AU bis auf weiteres' markiert werden, die KK hätte aufgrund eines neuen Gesetzes verlangt stets ein konkretes Datum, also 'AU bis....' anzuzeigen. Ist dem so? Gleichwohl bestätigt der Arzt, ich werde wohl 'nie wieder arbeiten können'. Merkwürdig II.
Verfasst: 14.12.2012, 19:12
von roemer70
Der AUD-Beleg ist das Formular G120 - auf dem die Kasse die AU-, Reha- und KHB-Zeiten angibt.
Verfasst: 14.12.2012, 20:49
von Czauderna
Hallo,
und ich behaupte einfach mal, dass dieser AUD-Beleg bei der Rentenversicherung wesentlich mehr Beachtung findet als der Selbstauskunftsbogen, denn sind wir doch mal ehrlich (so heißt doch diese Phrase), was da drinnen steht, das kann man sich doch an einer Hand abzählen - "Ich brauch die Reha" - oder schreibt da einer rein, nein," ich bin kerngesund" ??
Gruss
Czauderna