Beiträge von Elterngeld und Hartz4 und doch noch selbst ????
Verfasst: 14.12.2012, 01:07
Hallo an Alle,
ich hätte mal eine Wichtige Frage.
Meine Freundin hat ja eine 2 3/4 jährige Tochter. Sie hat, weil sie alleinerziehend war, auch die ganze Zeit jetzt Hartz 4 bekommen. So jetzt ist sie seit Dezember bei mir eingezogen und hat dem Jobcenter gemeldet, dass sie die Unterstützung ab 01. Dezember nicht mehr benötigt, da sie jetzt ab dann in einer eheänlichen Gemeinschaft wohnt.
So nun wurden ja von dem Hartz 4 ihre Krankenkassenbeiträge bezahlt.
Unsere gemeinsame Tochter ist aber bereits am 26.11.2012 geboren. Meine Freundin hat den Antrag auf Elterngeld bereits vor der Geburt ausgefüllt und wollte das gleich nach der Geburt versenden.Da musste sie ja länger im Krankenhaus bleiben und kam ja erst am 02. Dezember raus. Gleich am Montag, dem 03. Dezember fuhren wir zum Landkreis und gaben den Elterngeldantrag ab. Von dem Elterngeld werden ja die Krankenkassenbeiträge gezahlt.
Nun bekam sie ja auch Ende November ein Schreiben von der TK, dass sie fast 150 Euro im Monat an Beiträgen zahlen muss.
Gestern rief sie bei der TK an und fragte nach, wie das läuft, denn die Beiträge werden ja von dem Elterngeld übernommen.
Der Mitarbeiter sagte, dass wenn sie den Elterngeldantrag im November noch abgegeben hätte, dass sie dann nichts hätte bezahlen müssen, weil die KK die Beiträge übernimmt, wenn sie den Elterngeldantrag allerdings erst im Dezember abgegeben hat, dann müsste sie einmalig diesen Monatsbeitrag zahlen. Sie solle doch vorsorglich den Beitrag der TK überweisen, wenn es dann doch anders ist, dann bekäme sie das Geld " auf heller und Pfennig" wieder.
Aber das ist doch sehr merkwürdig?
1. ist sie doch noch bis zum 30.11.2012 von dem Jobcenter versichert gewesen, bzw. zahlten sie die Beiträge. Und ab dem 26.11. mit der Geburt des Kindes hat sie doch Anspruch auf Elterngeld.
2. konnte sie den Antrag ja nicht mehr im November abgeben, denn sie war ja im Krankenhaus und hatte weiß Gott andere Probleme. Ausserdem war da ja auch noch das Wochenende dazwischen.
Also ich sehe das sogar so, dass sich das doch überschneidet. Das Jobcenter hat bis 30.11.2012 gezahlt und somit auch die KK Beiträge. Ab 26.11. hat meine Freundin aber Anspruch auf Elterngeld. Und davon werden die Beiträge übernommen.
Was ist den jetzt mit den Tagen 26. 27. 28. 29. 30. 11.2012 ? Für die 5 Tage hat die TK die Beiträge dann bereits von dem Jobcenter bekommen und bekommt es zusätzlich noch mal von der Elterngeldstelle??? Hätte da das Jobcenter nicht Anrecht, die Beiträge zurückzuverlangen? Und wieso soll meine Freundin dann AUCH noch zusätzlich SELBST die Beiträge aus eigener Tasche zahlen ???? Da ist doch irgendwo der Wurm drin ???
Ich hoffe, das mir da jemand helfen kann???
Liebe Grüße
Pfirsich
ich hätte mal eine Wichtige Frage.
Meine Freundin hat ja eine 2 3/4 jährige Tochter. Sie hat, weil sie alleinerziehend war, auch die ganze Zeit jetzt Hartz 4 bekommen. So jetzt ist sie seit Dezember bei mir eingezogen und hat dem Jobcenter gemeldet, dass sie die Unterstützung ab 01. Dezember nicht mehr benötigt, da sie jetzt ab dann in einer eheänlichen Gemeinschaft wohnt.
So nun wurden ja von dem Hartz 4 ihre Krankenkassenbeiträge bezahlt.
Unsere gemeinsame Tochter ist aber bereits am 26.11.2012 geboren. Meine Freundin hat den Antrag auf Elterngeld bereits vor der Geburt ausgefüllt und wollte das gleich nach der Geburt versenden.Da musste sie ja länger im Krankenhaus bleiben und kam ja erst am 02. Dezember raus. Gleich am Montag, dem 03. Dezember fuhren wir zum Landkreis und gaben den Elterngeldantrag ab. Von dem Elterngeld werden ja die Krankenkassenbeiträge gezahlt.
Nun bekam sie ja auch Ende November ein Schreiben von der TK, dass sie fast 150 Euro im Monat an Beiträgen zahlen muss.
Gestern rief sie bei der TK an und fragte nach, wie das läuft, denn die Beiträge werden ja von dem Elterngeld übernommen.
Der Mitarbeiter sagte, dass wenn sie den Elterngeldantrag im November noch abgegeben hätte, dass sie dann nichts hätte bezahlen müssen, weil die KK die Beiträge übernimmt, wenn sie den Elterngeldantrag allerdings erst im Dezember abgegeben hat, dann müsste sie einmalig diesen Monatsbeitrag zahlen. Sie solle doch vorsorglich den Beitrag der TK überweisen, wenn es dann doch anders ist, dann bekäme sie das Geld " auf heller und Pfennig" wieder.
Aber das ist doch sehr merkwürdig?
1. ist sie doch noch bis zum 30.11.2012 von dem Jobcenter versichert gewesen, bzw. zahlten sie die Beiträge. Und ab dem 26.11. mit der Geburt des Kindes hat sie doch Anspruch auf Elterngeld.
2. konnte sie den Antrag ja nicht mehr im November abgeben, denn sie war ja im Krankenhaus und hatte weiß Gott andere Probleme. Ausserdem war da ja auch noch das Wochenende dazwischen.
Also ich sehe das sogar so, dass sich das doch überschneidet. Das Jobcenter hat bis 30.11.2012 gezahlt und somit auch die KK Beiträge. Ab 26.11. hat meine Freundin aber Anspruch auf Elterngeld. Und davon werden die Beiträge übernommen.
Was ist den jetzt mit den Tagen 26. 27. 28. 29. 30. 11.2012 ? Für die 5 Tage hat die TK die Beiträge dann bereits von dem Jobcenter bekommen und bekommt es zusätzlich noch mal von der Elterngeldstelle??? Hätte da das Jobcenter nicht Anrecht, die Beiträge zurückzuverlangen? Und wieso soll meine Freundin dann AUCH noch zusätzlich SELBST die Beiträge aus eigener Tasche zahlen ???? Da ist doch irgendwo der Wurm drin ???
Ich hoffe, das mir da jemand helfen kann???
Liebe Grüße
Pfirsich