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Einspeisevergütung für KWK-Anlage-Sozialversicherungspflicht
Verfasst: 11.12.2012, 08:24
von sawi
Hallo,
Ich habe mich hier registriert weil mir offiziell niemand auf meine Frage antworten kann.
Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert, meine Beiträge werden nach meinen Einnahmen aus Vermietung berechnet. In mein Mehrfamilienhaus habe ich eine KWK-Anlage einbauen lassen. Der entstehende Strom wird ins Netz eingespeist und nach EEG Gesetz vergütet. Nur mit dieser Vergütung kann ich die Anlage betreiben und es bleibt kein Überschuss.
Die Vergütung und die Heizkostenzahlung der Mieter benötige ich um jeden Monat die Tanks mit Heizöl zu füllen. Demzufolge ist die Vergütung zweckgebunden. Muss ich die Einspeisevergütung als Einkommen bei der Krankenkasse melden und wird diese dann bei der Beitragsberechung mit einbezogen?.
Verfasst: 11.12.2012, 08:48
von CiceroOWL
Guten Morgen,
Meiner Ansicht nach ist dies denn durch den jeweiligen aktuellen EK - Steuerbescheid ersichtlich. Meiner Meinung nach muss dies nicht extra mitgeteilt werden.
Verfasst: 11.12.2012, 09:01
von Sportsfreund
Hi,
sehe das wie Cicero. Die Vergütung gilt steuerrechtlich als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (oder auch Gerwerbebetrieb?). Egal.
Auf jeden Fall ist solch Einkommen bei freiwillig Versicherten beitragspflichtiges Einkommen. Und zwar mit dem Gewinn gemäß Steuerbescheid.
Welches Ausgaben steuerrechtlich den Gewinn minimieren, solltest Du mit Deinem Steuerberater besprechen.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 12.12.2012, 08:41
von sawi
Erstmal Danke für die Antworten.
Einen aktuellen Steuerbescheid habe ich erst Anfang nächsten Jahres da die Anlage seit diesdem Jahr existiert. Nach momentanen Stand werden es ca. 500 Euro minus
Ich habe hier von meiner Krankenkasse das Formular zum ausfüllen da. Wenn ich jetzt dort den Betrag eintrage den ich von der Enso bekomme, verdonnern die mich in die höchste Beitragsstufe. Obwohl das Geld komplett zur Betreibung der Anlage benötigt wird. Ich überlege ob ich meine BWA mitsende um das zu belegen.
Verfasst: 12.12.2012, 09:23
von Sportsfreund
sawi hat geschrieben:Erstmal Danke für die Antworten.
Einen aktuellen Steuerbescheid habe ich erst Anfang nächsten Jahres da die Anlage seit diesdem Jahr existiert. Nach momentanen Stand werden es ca. 500 Euro minus
Ich habe hier von meiner Krankenkasse das Formular zum ausfüllen da. Wenn ich jetzt dort den Betrag eintrage den ich von der Enso bekomme, verdonnern die mich in die höchste Beitragsstufe. Obwohl das Geld komplett zur Betreibung der Anlage benötigt wird. Ich überlege ob ich meine BWA mitsende um das zu belegen.
Hallo,
wie gesagt spielt der steuerrechtliche Gewinn eine Rolle. Wenn nach Abzug aller steuerrechtlich absetzbarer Ausgaben ein Minus herauskommen sollte, dann ist hierfür quasi mit 0,00 EUR Einkommen zu rechnen.
Solange noch kein Steuerbescheid hierfür vorliegt, ist anfangs halt eine Schätzung für die Beitragsberechnung zugrunde zu legen.
Später kann dann aber die Beitragshöhe rückwirkend geändert werden, sollte tatsächlich im Steuerbescheid eine andere Einkommenshöhe drin stehen.
Gruß
Verfasst: 12.12.2012, 13:27
von vlac
Hallo,
Du solltest auf jeden Fall mit einem, oder, falls Du schon einen hast, Deinem Steuerberater sprechen - Deine Frage ist so komplex, dass sie Dir, auch wenn es unbefriedigend ist, wohl niemand ohne detaillierte Kenntnis der Umstände wird beantworten können.
Hier ein, laienhafter, Überblick:
Einfach ist es, wenn man in einem selbst genutzten Wohnhaus eine KWK-Anlage betreibt, um Wärme und Strom selbst zu nutzen - hier bleibt das Finanzamt, aber auch die Krankenkasse außen vor, weil keine Einkünfte erzielt werden.
Recht einfach bleibt es, wenn man in einem selbst genutzten Wohnhaus eine KWK-Anlage betreibt, um die Wärme selbst zu nutzen, und den Strom ins Netz einzuspeisen - in diesem Fall dürften die Vergütungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen, für die dann eine Gewinn-Verlust-Rechnung gemacht werden muss: Der Umsatz wird den Ausgaben der Anlage gegenüber gestellt; die Nutzung der Wärme ist dabei eine Privatentnahme und muss als Ertrag angesetzt werden. Was verbleibt, ist dann der Gewinn.
Kompliziert wird es allerdings, wenn man, so wie Du, die Anlage in einem Mietshaus betreibt. Denn da ist es ja zunächst einmal so, dass die Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung leisten, die, unter anderem auch, für die Wärmeerzeugung vorgesehen ist. Wenn Du die Vergütung aus der Stromeinspeisung dazu nutzt, die Kosten für die Wärmeerzeugung für Deine Mieter gering zu halten, dann bist Du steuerlich für Dich selbst wohl auf der sicheren Seite. Allerdings: Du musst dabei unbedingt darauf aufpassen, dass die Nebenkostenabrechnungen korrekt sind.
Anders sieht es aus, wenn Du die Vergütung nicht in die Nebenkosten zurück führst. Laienhaft umschrieben darfst Du den Mietern dann über die Nebenkostenabrechnung nur jene Kosten in Rechnung stellen, die für die Wärmeerzeugung anfallen - jene Anteile, die für die Stromerzeugung anfallen, verbleiben bei Dir, und Du musst dann wie oben beschrieben, eine Gewinn-Verlust-Rechnung machen. Dabei kannst Du dann allerdings keinesfalls die Gesamtkosten für den Betrieb der Anlage als Betriebsausgabe ansetzen - sondern nur die Teile, die für die Stromerzeugung anfallen. Der Rest wird über die Mietnebenkosten finanziert.
Du solltest also wirklich eine Beratung durch einen Fachmann in Erwägung ziehen.