Frage hinsichtlich möglicher zukünftiger Aussperrung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Drosetux
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Frage hinsichtlich möglicher zukünftiger Aussperrung

Beitrag von Drosetux » 08.12.2012, 20:16

Hallo,
in meiner aktuellen Rahmenfrist, die noch ca 4 Monate geht, habe ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld ( bez. einer Krankheit von der ich seit über 10 Jahren hin-und wieder krankgeschrieben bin)
Innerhalb von 3 Jahren kann nur eine bestimmte Anzahl von Tagen Krankengeld bezogen werden und dieses Kontingent ist bei mir bis auf einen Tag genau ausgeschöpft.
Jetzt bin ich aber schon etwas mehr wie ein halbes Jahr wieder gesund.
Jetzt meine frage,
gesetzt der Fall ich würde in nächster Zeit wieder kranigeschrieben werden, dann müsste doch eigentlich wieder der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung gewährleisten und danach gäbe es erst Probleme mit der Krankenkasse, da ich in meiner aktuellen Rahmenfrsit kein Krankengeld mehr bekommen kann und sie würde mich aussperren.
Sehe ich das richtig oder wäre das auch schon vorher ein Problem?
Die Frage ist nicht ganz leicht, aber hier sind ja auch Profis wie zB die Krankenkassenfee. Ich danke Ihnen für das Lesen

Czauderna
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Re: Frage hinsichtlich möglicher zukünftiger Aussperrung

Beitrag von Czauderna » 08.12.2012, 20:38

Drosetux hat geschrieben:Hallo,
in meiner aktuellen Rahmenfrist, die noch ca 4 Monate geht, habe ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld ( bez. einer Krankheit von der ich seit über 10 Jahren hin-und wieder krankgeschrieben bin)
Innerhalb von 3 Jahren kann nur eine bestimmte Anzahl von Tagen Krankengeld bezogen werden und dieses Kontingent ist bei mir bis auf einen Tag genau ausgeschöpft.
Jetzt bin ich aber schon etwas mehr wie ein halbes Jahr wieder gesund.
Jetzt meine frage,
gesetzt der Fall ich würde in nächster Zeit wieder kranigeschrieben werden, dann müsste doch eigentlich wieder der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung gewährleisten und danach gäbe es erst Probleme mit der Krankenkasse, da ich in meiner aktuellen Rahmenfrsit kein Krankengeld mehr bekommen kann und sie würde mich aussperren.
Sehe ich das richtig oder wäre das auch schon vorher ein Problem?
Die Frage ist nicht ganz leicht, aber hier sind ja auch Profis wie zB die Krankenkassenfee. Ich danke Ihnen für das Lesen
Hallo,
ja, so ist es, der Arbeitgeber muss sechs Wochen zahlen und dnach prüft die KAsse den Krankengeldanspruch. Um dazuj etwas zu sagen muessten man allerdings mehr Daten haben.
Gruss
Czauderna

Drosetux
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Beitrag von Drosetux » 08.12.2012, 20:51

Das mit dem Krankengeldanspruch ist klar, in meiner aktuellen Rahmenfrist habe ich genau noch einen Tag Anspruch auf Krankengeld.
Die genauen Berechnungen der akkumulierten Krankmeldungen hatte ich schon damals im Frühjahr während meiner Krankzeit bekommen

Ich kenne es ja nur so, dass von der ersten Krankmeldung ab, die Krankmeldungen innerhalb eines halben Jahres addiert werden und wenn die 6 Wochen bei gleicher Diagnose überschritten werden, dann entsteht Krankengeldanspruch

Meine letzte Krankmeldung war vom 03.05.12 bis 24.07.12, das waren ja mehr als 6 Wochen und hatte auch für den Zeitraum danach Krankengeld bezogen und die KK hatte mich darüber informiert, dass ich womöglich oder wahrscheinlich ausgesperrt werden würde, glücklicherweise hatte ich noch einmal die Kurve gekriegt und wurde wieder arbeitsfähig. Jetzt bin ich aber wieder am Kämpfen und eine Krankmeldung in Zukunft ist wahrscheinlich, aber normalerweise müsste ja dann der AG erst einmal wieder 6 Wochen zahlen und nur, wenn ich länger krank sein sollte, würde mich die Krankenkasse aussperren.
Ich denke, dass ich damit richtig liege, wollte hier aber noch einmal von den Profis hören, mein Arzt weiss z.B zu diesen Gegebenheiten nichts und Fragen dazu sind ihm auch peinlich oder unangenehm

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 08.12.2012, 22:02

Eine kleine Begriffsklärung: Du wirst nicht ausgesperrt (das gibt es beim Streik), sondern ausgesteuert.

Die Aussteuerung tritt allerdings bereits am ersten Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein (bei stationärer Behandlung bereits am ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes), da dann der Anspruch auf Krankengeld beginnt. Solange der Arbeitgeber Gehalt zahlt, ruht der Anspruch lediglich.

Wenn es irgendwie geht, kann ich dir nur den Rat geben, die 4 Monate durchzuhalten (evtl. Urlaub nehmen). Denn der Anspruch nach dem Ende der Rahmenfrist ist nur dann problemlos wieder gegeben, wenn du nicht ausgesteuert warst.
§ 48 Abs. 2 SGB V

Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1.
nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2.
erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

Drosetux
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Beitrag von Drosetux » 08.12.2012, 22:15

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Die Aussteuerung tritt allerdings bereits am ersten Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ein (bei stationärer Behandlung bereits am ersten Tag des Krankenhausaufenthaltes), da dann der Anspruch auf Krankengeld beginnt. Solange der Arbeitgeber Gehalt zahlt, ruht der Anspruch lediglich.

Wenn es irgendwie geht, kann ich dir nur den Rat geben, die 4 Monate durchzuhalten (evtl. Urlaub nehmen). Denn der Anspruch nach dem Ende der Rahmenfrist ist nur dann problemlos wieder gegeben, wenn du nicht ausgesteuert warst.

.
[/quote]

ok, deshalb lasse ich mich auch gerne hier im Fachforum beraten, irgendwie hatte ich mir schon ein wenig das gedacht.

die Aussterung " ruht lediglich ", darauf auf diese Möglichkeit wollte ich hinaus, dass es sowas geben könnte

( Begrifflichkeiten Aussperrung - Aussteuerung sind schon klar, war nur ein Schreibfehler, wenn man mit der Materie nicht ständig beschäftigt ist)

Drosetux
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Beitrag von Drosetux » 08.12.2012, 22:38

@ Gerne Krankenversichert

Enstschuldigen Sie die Frage, aber Sie scheinen sich auszukennen.

Wie stünde es, die Sache wäre nicht ganz koscher, aber in einem anonymen Forum mal ansprechbar,
mein Arzt wäre ggf. bereit aus " Gefälligkeit " in so einem Fall auch mal eine andere Diagnose auszustellen

Vor über 10 Jahren schon mal so einen ähnlichen Fall gehabt, da ich ja im Niedriglohnsegment arbeite und damals wollte ich auf keinen Fall Krankengeld beziehen, weil es etwas weniger als Lohnfortzahlung durch AG ist, da hat mein Arzt auch mal eine andere Diagnose ausgestellt,
ist nicht ganz verwerflich, da ich viele Baustellen habe,
nur vlt nicht ganz einwandfrei aus KK- Sicht,
jetzt die frage,
wie weit kann die KK da kreativ sein und die völlig fremde Diagnose zur Hauptkrankheit dazurechnen?
Ich habe schon mal gehört, dass Krankenkassen ggf beim Arzt nachfragen, ob da eine Verbindung zur Hauptkrankheit bestünde und wenn der Arzt dann dies bejaht, dann siehts natürlich schlecht aus und die KK kann es dazurechnen, aber das könnte ich ja mit meinem Arzt besprechen.
Also lange Rede kurzer Sinn,
Urlaub wäre eine Alternative, oder eventuell eine andere Diagnose, was meinen Sie

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.12.2012, 23:11

Hallo,
Ja, was meinst du ?
Wuerde mich auch interessieren ?
Du hast ja die Ahnung !
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.12.2012, 19:21

Die Krankenkasse muss da überhaupt nicht kreativ sein, sondern einfach nur beim Arzt nachfragen, ob die Diagnose xy ebenfalls Arbeitsunfähigkeit verursacht hat.

Und was willst du mit deinem Arzt besprechen? Dass er eine falsche AU-Bescheinigung ausstellt???

Sorry, ich gebe ja gerne Tipps, wie du legal zu deinem Recht kommst, aber wenn es in Richtung Beschixx geht, klinke ich mich aus.

Drosetux
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Beitrag von Drosetux » 09.12.2012, 21:15

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Die Krankenkasse muss da überhaupt nicht kreativ sein, sondern einfach nur beim Arzt nachfragen, ob die Diagnose xy ebenfalls Arbeitsunfähigkeit verursacht hat.

.
Also ich kenne das nur in dem Zusammenhang, dass die Rahmenfrist nur für eine bestimmte Diagnose gilt, dass Krankheiten oder Fehlzeiten mit der selben Diagnose addiert werden.

Wenn zum ersten Mal eine AU Bescheinigung mit einer bestimmten Diagnose kommt, dann löst das eine Kettenreaktion von Rahmenfristen für diese Krankheit aus,

jetzt treten aber bei nicht wenigen Leuten auch andere Krankheiten im Verlaufe dazu und was dann zusammenaddiert wird oder nicht, ist dann nicht selten auch Auslegungssache der KK, des Arztes,
nicht wenige KK werden da auch den Überblick verlieren

also bei mir war das immer so, wenn z.B eine Krankmeldung wegen Diagnose X eingereicht wurde, sagen wir mal 2 Wochen und dann kam noch eine Krankmeldung Diagnose y 1 Woche dazu, und die hauptkrankheit ist X, dann wird bei meiner KK 3 Wochen Krankheit auf X in dieser Rahmenfrist gebucht

Aber, wenn ich 2 Wochen krank geschrieben bin mit Diagnose X, dann wieder 4 Wochen arbeiten und dann eine Woche krank wegen Diagnose Y,
dann werden 2 Wo für X und 1 Wo für Y gebucht, so wird das bei meiner KK gemacht, hatte da auch schon Gespräche diesbez.

Bei Ihnen scheint aber das Verständnis zu sein, dass einfach alle AU Bescheinigungen addiert werden und so kenne ich das bisher nicht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.12.2012, 23:13

Hallo,
Wenn da alle Vorerkrankung angerechnet werden, und nicht nur die, die auch im Zusammenhang miteinander stehen, dann ist das schlicht und ergreifend falsch - heißt, bei anzweifelt Aufstellung der Vorerkrankung anfordern und nachprüfen.
Gruss
Czauderna

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