Krankengeld bei teilweiser Rente
Verfasst: 03.12.2012, 18:32
hallo in die runde
kann mir jmd. bitte folgende auszüge aus gesetzen erklären:
SGB 5 § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes
(2) Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag
2.der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder der Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt wird.
dagegen spricht:
SGB6
§ 96a SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
3) Bei der Feststellung eines Hinzuverdienstes, der neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente für Bergleute erzielt wird, stehen dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich der Bezug von
1.Krankengeld,
a) das aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist
Es geht also speziell um die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Wird nun die rente bei krankheit vom krankengeld abgezogen oder wird die rente gekürzt wenn man mit dem krankengeld über den hinzuverdienst kommt.
Oder gibs da auch ein Unterschied zwischen teilweiser / verminderter Erwerbsminderung ??
kann mir jmd. bitte folgende auszüge aus gesetzen erklären:
SGB 5 § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes
(2) Das Krankengeld wird um den Zahlbetrag
2.der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit oder der Teilrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
gekürzt, wenn die Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt wird.
dagegen spricht:
SGB6
§ 96a SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
3) Bei der Feststellung eines Hinzuverdienstes, der neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Rente für Bergleute erzielt wird, stehen dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich der Bezug von
1.Krankengeld,
a) das aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit geleistet wird, die nach dem Beginn der Rente eingetreten ist
Es geht also speziell um die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Wird nun die rente bei krankheit vom krankengeld abgezogen oder wird die rente gekürzt wenn man mit dem krankengeld über den hinzuverdienst kommt.
Oder gibs da auch ein Unterschied zwischen teilweiser / verminderter Erwerbsminderung ??