Seite 1 von 1

Beiträge nachzahlen?

Verfasst: 03.12.2012, 12:11
von llrico
Hallo,

ich war Student im letzten Semester und die Krankenkasse hatte von mir eine Einzugsermächtigung für den Studententrarif (Damals 66,xx€).

Die Krankenkasse hat von 3/11 - 11/11 dann plötzlich keine Beiträge mehr abgebucht. Erst 11/11 bekam ich ein schreiben zur Klärung des Sachverhaltes. Somit bin ich in die Geschäftsstelle und habe alles erläutert.

Jetzt 11/12, haben SIe mir frecher Weise den gsamten Beitrag für die 9 Monate abgezogen ohne Brief bzw. Irgenwas. Nach zweimaliger Rückbuchung meinerseits und Einzug der Einzugsermächtigung habe ich dann endlich eine Rechnung bekommen, wo alles aufgelistet ist.

Jetzt zur Frage, muss ich diesen aufsummierten Beitragshaufen bezahlen? Die haben doch die Abbuchung eingestellt!

Verfasst: 03.12.2012, 14:31
von CiceroOWL
die KvdS ist eine Pflichtversicherung, es besteht Beitragspflicht. Grundsätzlich müssen alle Beiträge gezahlt werden für jeden Monat der Mitgliedschaft. Nicht das die Kasse noch auf die Idee kommt das Ganze an die Vollstreckung abzugeben.


Gruss

Jochen

Verfasst: 03.12.2012, 14:38
von GerneKrankenVersichert
Die Beitragspflicht besteht doch unabhängig von einer Abbuchung. Wieso weshalb warum nicht abgebucht wurde, darüber können wir hier nur spekulieren. Der Standardfall ist eigentlich, dass das Konto nicht gedeckt ist, die Abbuchung nicht eingelöst wird, die Kasse die Abbuchung einstellt und den Versicherten darüber informiert. Das sind dann oft die Briefe, die den Briefträgern so gut gefallen, dass sie sie nicht zustellen :lol: .

Als du die Angelegenheit geklärt hast, was wurde denn da wegen der Zahlung der rückständigen Beiträge besprochen? Und hast du dich nicht gewundert, als du so viele Monate nichts gezahlt hast? Und warum erwartest du eine gesonderte Aufstellung und machst davon die Zahlung abhängig? Der Beitrag wurde nicht gezahlt und eigentlich müsstest du das auch so wissen. Aus welchem Grund solltest du den Beitrag denn nicht zahlen müssen?

Verfasst: 03.12.2012, 15:02
von Czauderna
Hallo,
dazu passt auch :
Sozialgesetzbuch (SGB)
Fünftes Buch (V)
Gesetzliche Krankenversicherung § 254 SGB V (Gesetz)
Beitragszahlung der Studenten


1 Versicherungspflichtige Studenten haben vor der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule die Beiträge für das Semester im Voraus an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. 2 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen kann andere Zahlungsweisen vorsehen. 3 Weist ein als Student zu Versichernder die Erfüllung der ihm gegenüber der Krankenkasse auf Grund dieses Gesetzbuchs auferlegten Verpflichtungen nicht nach, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.

Satz 2 geändert durch G vom 26. 3. 2007 (BGBl I S. 378).

Zu § 254: Vgl. RdSchr. 06 b Tit. 8.4 .


Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.12.2012, 15:51
von llrico
ich muss gestehen ich habe nicht jeden Monat nachgeprüft ob die Krankenkasse abbucht, war mir auch relativ egal. Und das Konto war auch jederzeit gedeckt!

Ich bin auch in der Lage den Betrag ohne Probleme zu begleichen, ich dachte nur es gibt einen anderen Weg.

Danke für Euche Kommentare

Verfasst: 03.12.2012, 19:12
von zost
Warum wurde denn nicht mehr abgebucht?