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ALG II Aufstocker und selbstständig - Wie versichern?
Verfasst: 30.11.2012, 15:22
von GibNieAuf
Hallo
akt. (12/2012) folgender Stand:
Ehepaar, 2 Kinder (4 + 5), ALG-II-Empfänger (Aufstocker), ges. versichert, Hauptvers.nehmer ist die Ehefrau
Die Familie ist gesetzlich über das Jobcenter versichert.
Die Hauptversicherungsnehmerin ist die Ehefrau.
Der Ehemann und die Kinder sind der Frau per Familienvers. zugeordnet.
Die Ehefrau ist seit 09/2011 nebenberuflich selbständig.
Der Mann ist als festangestellter Minijobber bei der Ehefrau angestellt (Arbeitsvertrag, Soz.abgaben etc.).
---
Die Frau möchte sich Mitte 2013 "hauptberuflich" selbstständig machen d.h. die nebenberufl. Selbstständigkeit zum Hauptberuf machen. - Der Mann bleibt ihr festangestellter Minijobber.
Die Familie möchte in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Muss sich die Frau selbst versichern, wenn der monatliche Gewinn zunächst bei 200 - 400.- Euro netto beträgt?
Was passiert versicherungstechnisch mit dem Ehemann und den zwei Kindern?
Wie soll sich die Familie versichern?
Wie geht man am besten vor?
Freue mich auf Zuschriften und Antworten.
LG
GibNieAuf
Verfasst: 30.11.2012, 16:00
von Czauderna
Hallo,
solange du ALG-2 erhältst, solange ändert sich nix.
Wenn allerdings diese Leistung wegfällt, dann Musst du dich weiterversichern.
Dann prüft die Kasse ob du hauptberuflich Selbststaendig bist, und so wie du das geschildert hast, bist du es, oder nicht. wenn du mit 500,00 € mtl. rechnest, wird man die das Gehalt deines Ehemannes auch anrechnen, was ebenfalls dann fuer die hauptberufliche Selbstaendigkeit spricht. Dann musst du nach einem fiktiven Mindesteinkommen von ca. 1950,00 €, bzw. auf Antrag von ca. 1270,00 € mtl. deinen Beitrag entrichten, was zum Ergebnis fuehrt - lass es bleiben, wenn nicht mindestens 1900,00 € mtl. rauskommen, schließlich müsstet ihr mit 4 Personen davon leben, oder ?.
Anders wabere es nur, wenn die Kasse auf nebenberuflich entscheiden wuerde, aber neben was, wenn deine Taetigkeit die Hauteinnahmequelle darstellt. Aber auch dann müsstest du fuer Euch 4 mtl. Mindestens ca.
150,00 € Beitrag zählen , dann müsstet ihr mit 4 Personen vom Rest leben ??
Gruss
Czauderna
Aw.: Czauderna
Verfasst: 30.11.2012, 16:26
von GibNieAuf
Hallo Czauderna,
ich dachte so:
die Ehefrau kündigt die akt. KK während des ALG-II-Bezuges.
Der Ehemann stellt Antrag bei einer günstigen KK,
wird Hauptvers.nehmer, bekommt die Kinder und die Ehefrau zugeordnet.
Die Frau macht sich in 2013 ggf. hauptberufl. selbstständig, versichert sich selbst, zahlt mtl. 150.- Euro an die KK (mtl. Nettogewinn ca. 200 - 400.- Euro)
Die Kinder, der Ehemann bleiben ALG-II-Empfänger.
Die Kinder sind über den Ehemann familienversichert.
Ist das so OK?
LG
GibNieAuf
Re: Aw.: Czauderna
Verfasst: 30.11.2012, 16:31
von Czauderna
GibNieAuf hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ich dachte so:
die Ehefrau kündigt die akt. KK während des ALG-II-Bezuges.
Der Ehemann stellt Antrag bei einer günstigen KK,
wird Hauptvers.nehmer, bekommt die Kinder und die Ehefrau zugeordnet.
Die Frau macht sich in 2013 ggf. hauptberufl. selbstständig, versichert sich selbst, zahlt mtl. 150.- Euro an die KK (mtl. Nettogewinn ca. 200 - 400.- Euro)
Die Kinder, der Ehemann bleiben ALG-II-Empfänger.
Die Kinder sind über den Ehemann familienversichert.
Ist das so OK?
LG
GibNieAuf
Hallo,
Nein, ist es nicht - hauptberuflich selbständig und 150,00 € , das geht nicht zusammen und Ehefrau hauptberuflich selbständig und Ehemann bei ihr angestellt und weiterhin ALG-2 für Ehemann, das geht meines Wissens nach auch nicht.
Gruss
czauderna
Aw.2: Czauderna
Verfasst: 30.11.2012, 16:48
von GibNieAuf
Hallo Czauderna,
die 150,00 Euro KK-Kosten der Ehefrau sind bei Selbständigkeit Betriebsausgaben.
ALG-Anspruch inkl. Kindergeld und Miete sind z.B. 2368.-
- 400.- Nettogewinn (Privatentnahme) der Ehefrau
- 400.- Gehalt des Ehemannes
- 368.- Euro Kindergeld
bleiben meines Wissens 1200.- ALG-II-Anspruch für die Familie, egal, ob selbständig oder nicht ???
LG
GibNieAuf
Re: Aw.2: Czauderna
Verfasst: 30.11.2012, 17:59
von Czauderna
GibNieAuf hat geschrieben:Hallo Czauderna,
die 150,00 Euro KK-Kosten der Ehefrau sind bei Selbständigkeit Betriebsausgaben.
ALG-Anspruch inkl. Kindergeld und Miete sind z.B. 2368.-
- 400.- Nettogewinn (Privatentnahme) der Ehefrau
- 400.- Gehalt des Ehemannes
- 368.- Euro Kindergeld
bleiben meines Wissens 1200.- ALG-II-Anspruch für die Familie, egal, ob selbständig oder nicht ???
LG
GibNieAuf
Hallo, da bin ich kein Fachmann, aber wenn ALG-2 weiter gezahlt wird, dann erübrigt sich doch alles andere ???!!!
Und noch einmal - 150,00 € und hauptberuflich selbständig, das geht nicht.
Gruss
Czauderna
Re: Aw.2: Czauderna
Verfasst: 30.11.2012, 18:07
von laluna
GibNieAuf hat geschrieben:Hallo Czauderna,
die 150,00 Euro KK-Kosten der Ehefrau sind bei Selbständigkeit Betriebsausgaben.
LG
GibNieAuf
Hallo GibNieAuf,
zu deiner Annahme oben muss ich dir leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Private Versicherungen sind keine BA! Mag sein, dass sie bei der Berechnung der Arge berücksichtigt werden.
betriebsausgabe.de/krankenversicherung-130.html
Liebe Grüße
Laluna
Re: Aw.2: Czauderna
Verfasst: 30.11.2012, 18:36
von GibNieAuf
laluna hat geschrieben:GibNieAuf hat geschrieben:Hallo Czauderna,
die 150,00 Euro KK-Kosten der Ehefrau sind bei Selbständigkeit Betriebsausgaben.
LG
GibNieAuf
Hallo GibNieAuf,
zu deiner Annahme oben muss ich dir leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Private Versicherungen sind keine BA! Mag sein, dass sie bei der Berechnung der Arge berücksichtigt werden.
betriebsausgabe.de/krankenversicherung-130.html
Liebe Grüße
Laluna
Hallo Laluna,
angemessene Krankenversicherungsbeiträge werden bei selbständigen ALG-II-Empfängern vom Einkommen abgezogen
siehe Abzugsbeträge vor Anrechnung des Einkommens auf Hartz IV - Quelle: hartz-iv.info/ratgeber/freibetraege-einkommen.html
Verfasst: 30.11.2012, 22:12
von GerneKrankenVersichert
Wenn die Ehefrau als hauptberuflich Selbständige selbst versichert wird, zahlt die ArGe keine Beiträge zur Krankenversicherung für den Ehemann und die Kinder, die Familienversicherung ist vorrangig.
150,-- € haut bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit nicht hin. Es ist die sogenannte Mindestbemessungsgrenze zu beachten. Weitere Infos aok.de/baden-wuerttemberg/beitraege-tarife/informationen-beitragssaetze-38456.php