MDK und mitwirkungspflicht
Verfasst: 27.11.2012, 11:30
hallo forummitglieder!
der MDK möchte eine schriftliche selbsteinschätzung über meinen gesundheitszustand von mir.nun bin ich da sehr mißtrauisch,da der MDK mich beim ertsen mal nach aktenlage arbeitsfähig geschrieben hat und einstellung der zahlung von KG angekündigt wurde,und nachdem ich widerspruch eingelegt hatte und beim soialgericht eine EA gestellt hatte ,wurde die arbeitsfähigkeit aufgehoben ,weiter als arbeitsunfähig geschrieben mit weiterer KG-zahlung.jetzt wird die besagte selbsteinschätzung gefordert.nun meine frage:muß ich diese ausfüllen,wenn ja,wie und was?bin total konfus,da ich doch eher mit einer persönlichen einladung beim MDK gerechnet habe.das käme doch einer mitwirkungspflicht meinerseits am nähesten,als ein vorgefertigter fragebogen(zu pauschal)auszufüllenliege ich da falsch?bitte um eure meinung,danke
sabaton48
der MDK möchte eine schriftliche selbsteinschätzung über meinen gesundheitszustand von mir.nun bin ich da sehr mißtrauisch,da der MDK mich beim ertsen mal nach aktenlage arbeitsfähig geschrieben hat und einstellung der zahlung von KG angekündigt wurde,und nachdem ich widerspruch eingelegt hatte und beim soialgericht eine EA gestellt hatte ,wurde die arbeitsfähigkeit aufgehoben ,weiter als arbeitsunfähig geschrieben mit weiterer KG-zahlung.jetzt wird die besagte selbsteinschätzung gefordert.nun meine frage:muß ich diese ausfüllen,wenn ja,wie und was?bin total konfus,da ich doch eher mit einer persönlichen einladung beim MDK gerechnet habe.das käme doch einer mitwirkungspflicht meinerseits am nähesten,als ein vorgefertigter fragebogen(zu pauschal)auszufüllenliege ich da falsch?bitte um eure meinung,danke
sabaton48