Seite 1 von 1

MDK und mitwirkungspflicht

Verfasst: 27.11.2012, 11:30
von sabaton48
hallo forummitglieder!
der MDK möchte eine schriftliche selbsteinschätzung über meinen gesundheitszustand von mir.nun bin ich da sehr mißtrauisch,da der MDK mich beim ertsen mal nach aktenlage arbeitsfähig geschrieben hat und einstellung der zahlung von KG angekündigt wurde,und nachdem ich widerspruch eingelegt hatte und beim soialgericht eine EA gestellt hatte ,wurde die arbeitsfähigkeit aufgehoben ,weiter als arbeitsunfähig geschrieben mit weiterer KG-zahlung.jetzt wird die besagte selbsteinschätzung gefordert.nun meine frage:muß ich diese ausfüllen,wenn ja,wie und was?bin total konfus,da ich doch eher mit einer persönlichen einladung beim MDK gerechnet habe.das käme doch einer mitwirkungspflicht meinerseits am nähesten,als ein vorgefertigter fragebogen(zu pauschal)auszufüllenliege ich da falsch?bitte um eure meinung,danke
sabaton48

Verfasst: 27.11.2012, 14:08
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

MDK und mitwirkungspflicht

Verfasst: 27.11.2012, 18:55
von sabaton48
@MACHT SINN!wow,sehr ausführlich, danke!ja,genau so ein fragebogen ist es ,wie du ihn angeführt hast!!!!vorweg hat der MDK geschrieben: sehr geehrter...blablabla...,,ihre krankenkasse hat uns mit einer begutachtung zu ihrer AU beauftragt,zur vorbereitung auf die begutachtung benötigen wir von ihnen einige angaben bitte füllen sie beigefügten fragebogen bis zum 1.12.2012 an uns zurück.bitte halten sie den angegebenen rücksendetermin unbedingt ein(und jetzt kommts)...damit eine nicht notwendige einladung zu einer persönlichen untersuchung vermieden werden kann.selbstverständlich werden ihre angaben vertraulich behandelt,sie unterliegen der ärztlichen schweigepflicht.....usw.ist doch ein widerspruch in sich ???!!!versteh sinn und zweck nicht:-(((im übrigen kann ich meinen HA nicht über dieses schreiben in kenntnis setzen,er ist im urlaub!stehe zwischen einhaltung zur terminabgabe und meinem mißtrauen zu diesem schreiben,da die vorgeschicht ja bereits bekannt ist!was tun...?und gesundheitsfördernd ist dieser psychodruck auch nicht!:-((
gruß sabaton48

Verfasst: 27.11.2012, 19:58
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 27.11.2012, 20:26
von Krankenkassenfee
Hallo,

darf man fragen in welcher Region der MDK selbst die Versicherten anschreibt? Ich kenne das so gar nicht.

LG, Fee

MDK und mitwirkungspflicht

Verfasst: 27.11.2012, 20:27
von sabaton48
siehst du,MACHT SINN!mein problem ist,zu schnell in panik zu verfallen.also werde ich diesen fragebogen ausfüllen und gut ist!danke sehr
gruß sabaton

MDK und mitwirkungspflicht

Verfasst: 27.11.2012, 20:29
von sabaton48
@KRANKENKASSENFEE
es ist der MDK berlin- brandenburg