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Ich habe hunger! Krangengeld lässt auf sich warten.
Verfasst: 27.11.2012, 01:25
von Jens.hf
Hallo liebe Gemeinde,
nachdem ich hier in diesem Forum einige Tipps erfahren durfte,
möcht ich Euch folgende Erfahrung / Anekdote nicht vorenthalten:
Es dauert ja bekanntlich einige Wochen, wenn nicht Monate, da die Krankenkassen Geld überweisen.
Im Zweifel 6 Wochen vom Arbeitgeber bzw. ALG.
Und dann kommt der Antrag.
Im Zweifel ungünstig im Monat, vielleich gar im ersten Monatsdrittel. Gut drann ist, wer noch ein paar Euro auf dem Konto hat. Aber wenn nicht?
Ich hatte seinerzeit die Lücke mit Hilfe der Familie überbrücken können, habe es abe nicht eingesehen.
Nach 3 Wochen habe ich täglich bei der KK angerufen un mich nach dem Fortschritt der Bewilligung / Auszahlung erkundigt.
Ich habe meine Platte aufgeleg: Ich habe hunger!, nächste Woche ist die Miete fällig, ich habe Angst.
" Ist in Bearbeitung, warten sich bitte noch" und so ging es weiter.
Ich habe Hunger! nach 3 Tagen ging es durch und habe einen Scheck von der Filiale abholen dürfen den ich auf mein Girogonto eizahlen konnte und auch Geld abholen konnte.
Wer also in finanziellen Schwierigkeiten aufgrund K-Geld ist, sollte nicht zögern, nachzufragen und seine Notlage darzulegen.
Eigentlich sind die Leute in der Krankenversicherung auch nur Menschen und können dies nachvollziehen. Nervt sie wenn es nicht anders geht, aber bitte sachlich. Ein wenig Phantasie hat allerdings noch niemandem geschadet solage sie plausibel ist.
LG Jens
Verfasst: 27.11.2012, 08:49
von Czauderna
Hallo,
"Es dauert ja bekanntlich einige Wochen, wenn nicht Monate, da die Krankenkassen Geld überweisen. "
eine Behauptung, die du einfach so aufstellst weil es dir so ergangen ist ?
Ich behaupte, das bei geklärten Krankengeldanspruch und Einreichung eines Krankengeldauszahlscheines das Krankengeld innerhalb von 48 Stunden dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.11.2012, 09:58
von snoopy60
Czauderna hat geschrieben:
Ich behaupte, das bei geklärten Krankengeldanspruch und Einreichung eines Krankengeldauszahlscheines das Krankengeld innerhalb von 48 Stunden dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird.
Es wäre schön, wenn es so wäre. Ich habe zwar nicht "Wochen und Monate" auf mein Krankengeld warten müssen, aber unter 7-10 Tagen kam auf meinem Konto auch nichts an.
Auf Nachfrage bei meiner KK kam die Antwort: "Wir arbeiten hier nach dem 4-Augen-Prinzip." D.h., es prüfen anscheinend immer 2 MA, ob die Auszahlsumme korrekt ist. Wer's glaubt, wird selig...
Verfasst: 27.11.2012, 10:36
von broemmel
Moin,
das 4 Augen Prinzip ist eigentlich bei den Kassen normal.
Gibt ja auch Buchhaltungsvorschriften.
Die Behauptung das es bekanntlich einige Wochen bis Monate dauert bis die Kassen Geld überweisen ist mal wieder eine pauschale Aussage die wenig Grundlage hat.
Wenn man weiss wann der Kasse die gesamten Unterlagen zur KG Berechnung vorgelegen hat (der Arbeitgeber ist da nämlich auch im Spiel, der Arzt muss evtl. Vorerkrankungen bestätigen, das Arbeitsamt muss Leistungsdaten übermitteln) und dann die Berechnung des KRG 3 Wochen dauert, dann ist das schwach. Und zwar im Einzelfall.
Die KRG Zahlung erfolgt rückwirkend. Gehalt bekommt man im übrigen überwiegend auch rückwirkend.
Ist mal wieder eine pauschale Aussage die gleich einen generellen Charakter bekommen soll. Ist halt die übliche Tendenz hier im Forum.
Bei meiner Kasse geniessen Auszahlscheine im übrigen Priorität. Da ist uns bewusst was dahinter steckt.
MS meldet sich auch noch. Er will dann wieder die Auszahlung im voraus bis zur Leistungsunterbrechung haben.
Verfasst: 27.11.2012, 10:48
von Gast
um so schneller sind sie um GA zum MDK zu schicken und nach Aktenlage zu erstellen und dann innerhalb von 4 Tage das KG einzustellen.
Gruß
Verfasst: 27.11.2012, 10:55
von Habssatt
Vorschüsse
Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt (vgl. § 42 Abs. 1 SGB I). D.h. die Krankenkasse kann in ihrem eigenen Ermessen festlegen, ob sie an den Versicherten eine Vorschusszahlung vornimmt. Beantragt jedoch der Versicherte eine Vorschusszahlung, dann hat die Kasse keinen Ermessensspielraum mehr. Stattdessen muss sie dann eine Vorschuss bezahlen (§ 42 Abs. 1 Satz 2 SGB I).
Die Vorschusszahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Sobald die tatsächliche Höhe des Krankengeldes feststeht, wird der bereits gezahlte Vorschuss mit dem zu zahlenden Krankengeld entsprechend verrechnet.
Nachfrage bei meiner KK kam die Antwort: "Wir arbeiten hier nach dem 4-Augen-Prinzip." D.h., es prüfen anscheinend immer 2 MA, ob die Auszahlsumme korrekt ist. Wer's glaubt, wird selig...
Da stimmt sogar, ein SB weist das Kg.an, ein anderer veranlasst die Überweisung.
Es gibt keine Vorschrift über die Zahlungsmodalitäten des Krankengeldes. § 47 SGB I regelt jedoch, dass die Geldleistung kostenfrei auf ein Konto des Empfängers bei einem Geldinstitut zu überweisen ist. Auch besteht die Möglichkeit der Barauszahlung an den Versicherten, wenn dieser es verlangt. Diese Variante der Auszahlung sollte jedoch nicht der Regelfall sein.
Ich habe gelesen dass es Interne Regelungen gibt, dass Kg. Bevorzugt zu bearbeiten.
Jetzt kommt mal wieder meine KK ins Spiel.
Abgabe Zahlschein Verletztengeld, Auszahlung drei Tage später auf meinem Geldinstitut.
Abgabe Zahlschein Kg. 14Tage bis zur Gutschrift und dass bei Persönlicher Abgabe.
Bei der nächsten Persönlichen Zahlscheinabgabe darüber beschwert, kam die Antwort
O Ton. Wenn sie bei einem anderem Amt einen Brief abgeben, müssen sie schließlich auch länger warten.
Über die Fach kompetenten antworten der IKK Südwest Mitarbeiter hatte ich mich ja schon mal geäußert.
Gruß
Habssatt
Verfasst: 27.11.2012, 11:12
von Czauderna
Hallo,
was ist hier mit "Vorschuss" gemeint - eine Zahlung bei in der Höhe nicht geklärter Krankengeldzahlung für zurückliegende Zeiträume - das wäre tatsächlich Praxis - oder wird unter Vorschuss eine Vorauszahlung für zukünftige Zeiträume verstanden, das ist allerdings keine Praxis.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.11.2012, 11:20
von Bully
broemmel hat geschrieben:
Ist mal wieder eine pauschale Aussage die gleich einen generellen Charakter bekommen soll. Ist halt die übliche Tendenz hier im Forum.
Hallo broemmel,
jo, Verallgemeinerungen, wie sagst Du "pauschale Aussage"
sollte man schon vermeiden.
Du sagst " Ist halt die übliche Tendenz hier im Forum"
da schließe ich uns alle ein, auch mich,
und jetzt soll mal jeder für sich überlegen, ob er das nicht auch schon getan hat, auch DU
und bevor Du, hier irgendjemanden etwas vorwirfst, solltest gerade
du Dich an der eigenen Nase fassen.
würde den respektvollen Umgang hier förderlich sein
Gruß Bully
Verfasst: 27.11.2012, 14:34
von Jens.hf
Hollo,
tut mir Leid, ich wollte mich mit dem Thema nicht aufdrängen.
Tatsache ist aber, das ich selbst mehrfach erlebt habe das der Antrag erst spät gekommen ist und es von da an zur Bewilligung nochmal dauert (immer rechtzeitig bei der KK angefordert).
Beim letzten Mal waren dies eben 5 Wochen. Und kürzer habe ich es noch nicht erlebt, bei meiner Frau 2004 hatte es 7-8 Wochen gedauert.
Wenn Ihr der Meinung seit, das dieser Beitrag als Einzelmeinung keinen Wert hat, habe ich kein Problem damit wenn das Thema geschlossen bzw. gelöscht wird.
Gruß Jens
Verfasst: 27.11.2012, 14:57
von Czauderna
Jens.hf hat geschrieben:Hollo,
tut mir Leid, ich wollte mich mit dem Thema nicht aufdrängen.
Tatsache ist aber, das ich selbst mehrfach erlebt habe das der Antrag erst spät gekommen ist und es von da an zur Bewilligung nochmal dauert (immer rechtzeitig bei der KK angefordert).
Beim letzten Mal waren dies eben 5 Wochen. Und kürzer habe ich es noch nicht erlebt, bei meiner Frau 2004 hatte es 7-8 Wochen gedauert.
Wenn Ihr der Meinung seit, das dieser Beitrag als Einzelmeinung keinen Wert hat, habe ich kein Problem damit wenn das Thema geschlossen bzw. gelöscht wird.
Gruß Jens
Hallo,
keinesfalls ist deine Meinung wertlos, aber es ist eben ein feiner Unterschied ob du in Bezug auf deinen Fall von deiner Kasse schreibst oder ob du deine Erfahrung eben auf " die Kassen", also alle überträgst.
Du schreibst auch jetzt von der Bewilligung, im ersten Beitrag hat es sich nach der Dauer der Auszahlung zwischen Einreichung und Auszahlung angehört. Sicher, es kommt in der Praxis schon vor, dass es Umstände gibt, die eine Bewilligung hinauszögern - meistens liegt es wirklich daran, dass die Übermittlung der Verdienstbescheinigungen durch die Arbeitgeber nicht rechtzeitig erfolgt und erst realtiv zeitaufwendig von der Kasse angefordert werden müssen - es ist in solchen Fällen durchaus denkbar, dass die Kasse unter Berücksichtigung der letzten Gehaltsabrechnungen (die haben die Versicherten meistens zur Hand) eine Vorschusszahlung auf das Krankengeld zahlen, bis die Verdienstbescheinigung endgültig vorliegt und die wirkliche Krankengeldhöhe errrechnet werden kann.
Es kann aber auch andere Gründe geben, die eine zeitgerechte Krankengeldbewilligung und auch eine Auszahlung verhindern - das ist ärgerlich für alle Beteiligten, aber wenn Urlaube und Arbeitsunfähigkeiten
für personelle Engpässe sorgen, dann klemmt es in jedem Dienstleistungsbetrieb - jeder, der in einem solchen Unternehmen tätig ist
weiss, dass das so ist, auch wenn es keiner will.
Behörden gehören zu diesen Dienstleistern - gehört zwar jetzt nicht unbedingt zum Thema, aber ich warte privat seit mehreren Wochen auf einen Bescheid vom Amtsgericht - keine Leute und Berge von Arbeit, so die Auskunft, auch nicht befriedigend für mich, aber es ist eben so.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.11.2012, 23:13
von roemer70
Damit wir noch ein weiteres Bild dazu bekommen:
Der Regionalbereich meines Arbeitgebers weist das Krankengeld bei Einreichung des Auszahlscheines taggleich an (sofern eine Berechnung schon erfolgt ist) - Wartezeit ist somit max. 3 Tage bis zur Gutschrift auf dem eigenen Konto.
Heisst also, dass jede Kasse hier anders verfährt - wie in fast jedem Bereich.