Rentner versichern unmöglich??

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tropenlaus
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Rentner versichern unmöglich??

Beitrag von tropenlaus » 26.11.2012, 16:02

Hallo leute

ich schreibe jetzt die ganze geschichte mal so gut ich kann hier rein und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.

Also es geht um meine Mutter sie ist jetzt 74 und rentnerin.sie bezog seit 1974 Sozialhilfe und war bei der Aok betreut versichert so nenne ich es mal.da ihr eheman damals verstarb bekam sie post wegen witwenrente die jetzt ca.700 euro beträgt.demnach bekommt sie weder sozialhilfe noch grundsicherung wie es die ganzen jahre der fall war ist ja auch soweit verständlich.

Das sozialamt schrieb nun das sie sich selbst versichern müsste was wir auch versuchten bei der Aok.sie lehnte sofort ab mit den grüden meine mutter sei nur dort betreut worden usw.das heisst sie hat nie beträge bezahlt weils ja alles über das sozialamt ging.Als sie damals im jahre 1968 bis 1974 ja verheiratet war war sie ja über den ehemann versichert bei der BKK.Da der ehemann auf der Kupferhütte beschäftigt war die ja dicht gemacht hat wurde aus der bkk für diesen bereich die bkk novitas.

bei de rAok sagte man uns das diese krankenversicherung meine mutter versichern müsste was wir auch versucht haben diese krankenkasse behauptet nun in den archiven nichts mehr darüber zu finden und könnten meine mutter nun nicht versichern ausser privat da meine mutter die vorversicherungszeit nicht erfüllt.

was bleiben mir nun für möglichkeiten privat versichern wie soll meine mutter das bezahlen von 700 euro witwenrente?sie hat bluthochdruck und muss auch regelmässig tabletten dafür nehmen sowie auch zu arzt terminen.

meine frage ist nun kann die BKK novitas einfach behaupten sie finden nichts mehr und fertig oder müssen die meine mutter versichern?ich hoffe ich habe alles jetzt so ausführlich wie möglich geschrieben das jemand der ahnung hat es versteht und mir helfen kann.fakt ist meine mutter muss versichert werden um zum arzt gehen zu können und um ihre tabletten zu bekommen


danke im voraus für jeden ratschlag

amerin

Beitrag von amerin » 26.11.2012, 16:20

Liegt eine Krankenversicherungskarte der BKK des Mannes oder der Frau vor?
Liegt eine Mitgliedsnummer der BKK vor?
Was für alte Schreiben liegen von einer GKV vor?
Von wann bis wann wurde Sozialhilfe oder Sozialgeld oder ALG II bezogen?
Wann starb der Mann?
Seit wann soll sie die Witwenrente erhalten?
Wurde ein Antrag auf Aufnahme in die Krankenversicherung der Renter (KVdR) gestellt?
Zuletzt geändert von amerin am 26.11.2012, 17:13, insgesamt 1-mal geändert.

tropenlaus
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Beitrag von tropenlaus » 26.11.2012, 16:28

Also der mann starb vor knapp 6 monaten.1974 haben sie sich scheiden lassen also die ehe dauerte knapp 7 jahre.und meine mutter bezog seit 1974 sozialgeld oder alg II.es liegt absolut nichts vor.und sie hatte seit 1974 auch keinen kontakt mehr zu dem ehemann nur da er nicht mehr geheiratet hatte und er starb kam jetzt halt der brief das meine mutter witwenrente bekommt die auch seit oktober läuft.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.11.2012, 17:56

Habt ihr der BKK den Anzeigebogen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und die Angaben zur Erwerbsbiographie und zum Versicherungsverlauf schon eingereicht? Wenn nicht, würde ich das jetzt umgehend nachholen. Hier kannst du die Vordrucke ausdrucken: http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... /index.htm

Dann würde ich dazu schreiben, dass ihr keine Unterlagen mehr über die damalige Familienversicherung vorliegen habt, deine Mutter allerdings bereit ist, die Richtigkeit der Angaben an Eidesstatt zu versichern (§ 23 SGB X).

Und dann mal abwarten, was die Kasse schreibt. Ggf. wieder melden.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 26.11.2012, 19:33

Hm, die Ehe ist seit 1974 geschieden und nun erhält die geschiedene Ehefrau auch noch eine Witwenrente.

Diese Fälle sind in der Praxis noch sehr selten. Denn normalerweise kann eine geschiedene Ehefrau keine Witwenrente mehr bekommen. Dies ist nur in den Fällen möglich, in den die Ehe bis zum 30.06.1977 geschieden wurde und dann auch noch mit Einschränkungen.

Aber Deine Mutter fällt wohl hierunter und erhält jetzt eine Witwenrente.

Ich würde zusätzlich die sog. KVdR-Voraussetzungen prüfen lassen, dann ist man nämlich über die Rente versichert.

Deine Mutter - selber als Rentenantragsteller - erfüllt die KVdR Voraussetzungen nicht, jenes ist klar, weil die Mutter offensichtlich seit 1974 Sozialhilfe und Krankenhilfe erhalten hat.

Aber bei Hinterbliebenrenten (hier die Witwenrente) ist zusätzlich zu prüfen, ob der der Verstorbene die KVdR-Voraussetzungen erfüllt hat.

Also, wenn der verstorbene Ehemann in der KVdR war, dann kommt Mutti jetzt auch in die KVdR und der Anzeigebogen nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V ist hinfällig.

Dort würde ich auch mal ansetzen.

tropenlaus
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Beitrag von tropenlaus » 27.11.2012, 06:29

erstmal vielen dank für eure tips werde die natürlich sofort versuchen umzusetzen

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