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wann wird Krankengeld gezahlt?

Verfasst: 25.11.2012, 13:15
von Gast
Hallo in die Runde,

ich benötige (leider) schon wieder eure Hilfe.

Ich war vom 18.10. - 26.10. mit Erkrankung A arbeitsunfähig.
Vom 26.10. bis laufend bin ich mit Erkrankung B arbeitsunfähig und werde es wohl auch noch einige Wochen sein.

Ab wann wird jetzt nun Krankengeld gezahlt, wenn die beiden Erkrankungen nichts miteinander zu tun haben. 6 Wochen nach Beginn der Erkrankung A oder 6 Wochen nach Beginn der Erkrankung B?

Verfasst: 25.11.2012, 13:38
von röschen
Erkrankung A war ausgeheilt?

Verfasst: 25.11.2012, 13:41
von Gast
Erkrankung A ist eine chronische Erkrankung, die ich schon seit 20 Jahren habe.

Verfasst: 25.11.2012, 14:39
von CiceroOWL
Krankheit B besteht alos noch wenn ich richtig lese? Wenn Krankheit A zu einer bestehenden Krankheit hinzutritt, bei vorliegener AU, gibt es kein Krankengeld

Verfasst: 25.11.2012, 14:45
von Gast
Sorry wenn ich nochmal nachhake....
das hab ich nicht verstanden?!?!

ich hab für Erkrankung A noch nie Krankengeld bekommen und für Erkrankung B auch nie (weil ich das bisher nie hatte). ich war mit Erkrankung A + B jetzt überhaupt erstmals krankgeschrieben :roll:

Verfasst: 25.11.2012, 15:04
von CiceroOWL
Pardon mein Fehler ich bin jetzt davon ausgegangen das bereits eine aU bestht, grundsätzlich würde denn ab dem Ende Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber der anspruch Krankengeldzahlung bestehen. Heißt also für Krankheit A ab dem Ende Efz, aber wenn beid Krankheiten also zusammenbestehen in einem gemeinsamen Zeitraum, gibt es ein Problem. Denn es müßte denn erstmal klar diffeniert werden ob da kein zusammenhang besteht. Aber grundsätzlich ab dem Ende der entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber, denke ich. Aber vielleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.

Verfasst: 25.11.2012, 15:47
von Czauderna
Hallo,
der Arbeitgeber zahlt ab Beginn Erkrankung "A" für sechs Wochen zahlen, dann kommt die Krankenkasse, denn am 26.10. bestand AU. für beide Erkrankungen, also zählt Krankheit "B" als hinzugetreten, auch für die Entgeltfortzahlungen.
Anders wäre es nach meinem Wissen, wenn die AU wegen Krankheit "A" am 15.10. beendet worden wäre und ab 26.10. eine "Erstmeldung wegen Krankheit "B"
vorgelegen hätte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.11.2012, 20:02
von Gast
und wie erfolgt so eine Prüfung, ob die Erkrankungen zusammenhängen?
die Krankmeldung stammen von zwei verschiedenen Ärzten. ich als Laie sage, dass sie nicht miteinander zusammen hängen, aber ich weiß aus Erfahrung, dass das noch nichts heißen muss. fragt die Kasse von sich aus beim Arzt nach, oder muss da der Arbeitgeber die Kasse dazu beauftragen? wer entscheidet das dann? ein MDK?

Verfasst: 25.11.2012, 20:54
von Czauderna
Hallo,
in deinem Fall überschneiden sie sich doch, da gibt es nix zu prüfen.
Gruss
Czauderna