Seite 1 von 2
Krankenhaus Zuzahlung im Ausland
Verfasst: 23.11.2012, 18:35
von ZukerAnn
Hallo,
Ich wurde in Spanien operativ einer Niere "beraubt", da Nierenkrebs festgestellt wurde. Abgerechnet wurde dies über die Europöische Kranken Karte.
Der Aufenthalt im Krankenhaus betrug 4 Tage.
Frage: Muss ich dafür auch die 10 € Zuzahlung leisten, obwohl das in Spanien nicht vorgeschrieben ist?
Wenn ja, an wen: Krankenhaus in Spanien oder deutsche KK?
Danke für eure Antworten.
Verfasst: 23.11.2012, 18:37
von broemmel
Moin,
Krankenhausleistungen im Ausland werden im allgemeinen über die EHIC direkt mit der Kasse abgerechnet.
Die Zuzahlungsregelung richtet sich dann nach den Regelungen im jeweiligen Land. Wenn also Spanien keine Zuzahlungen kennt, entfällt der Eigenanteil.
Antwort der TKK
Verfasst: 30.11.2012, 18:57
von ZukerAnn
Auf meine Reklamation auf die Zahlungsaufforderung habe ich heute folgende e-mail von der TKK erhalten:
Zitat
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie wurden im spanischen Krankenhaus Hospital De Denia vollstationär behandelt.
Wir rechnen mit diesem Krankenhaus im Rahmen des Europaservice nach deutschem Recht ab, das heißt,
dass alle erbrachten Leistungen nach deutschen Vorgaben mit der Techniker Krankenkasse abgerechnet werden.
Leider heißt das auch für Sie, dass die Zuzahlung anfällt, wie sie in Deutschland vorgegeben ist.
Hier zählt § 39 SGB V Absatz 4:
"Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus, das diesen Betrag an die Krankenkasse weiterleitet. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches sowie die nach § 40 Abs. 6 Satz 1 geleistete Zahlung sind auf die Zahlung nach Satz 1 anzurechnen."
Da verschiedene ausländische Krankenhäuser die Zuzahlung beim Patienten nicht einzieht, muss dies die Krankenkasse übernehmen.
Zahlen Sie bitte den geforderten Betrag in Höhe von 40,00 Euro.
Zitat Ende
Kann es sein, dass die deutsche Kasse deutsche Gesetze so in andere Länder exportieren Kann? Das Krankenhaus weiss nichts davon, dass Zuzahlungen fällig werden.
Re: Antwort der TKK
Verfasst: 30.11.2012, 22:05
von GerneKrankenVersichert
ZukerAnn hat geschrieben:Auf meine Reklamation auf die Zahlungsaufforderung habe ich heute folgende e-mail von der TKK erhalten:
Zitat
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie wurden im spanischen Krankenhaus Hospital De Denia vollstationär behandelt.
Wir rechnen mit diesem Krankenhaus im Rahmen des Europaservice nach deutschem Recht ab, das heißt,
dass alle erbrachten Leistungen nach deutschen Vorgaben mit der Techniker Krankenkasse abgerechnet werden.
Leider heißt das auch für Sie, dass die Zuzahlung anfällt, wie sie in Deutschland vorgegeben ist.
Hier zählt § 39 SGB V Absatz 4:
"Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage den sich nach § 61 Satz 2 ergebenden Betrag je Kalendertag an das Krankenhaus, das diesen Betrag an die Krankenkasse weiterleitet. Die innerhalb des Kalenderjahres bereits an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistete Zahlung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 des Sechsten Buches sowie die nach § 40 Abs. 6 Satz 1 geleistete Zahlung sind auf die Zahlung nach Satz 1 anzurechnen."
Da verschiedene ausländische Krankenhäuser die Zuzahlung beim Patienten nicht einzieht, muss dies die Krankenkasse übernehmen.
Zahlen Sie bitte den geforderten Betrag in Höhe von 40,00 Euro.
Zitat Ende
Kann es sein, dass die deutsche Kasse deutsche Gesetze so in andere Länder exportieren Kann? Das Krankenhaus weiss nichts davon, dass Zuzahlungen fällig werden.
Wenn da nicht eine gravierende Änderung an mir vorbeigerannt ist, entbehrt die Zahlungsanforderung jeglicher rechtlicher Grundlage. Ich rate dir, deine Anfrage mal an die
www.dvka.de zu halten. Eine Info über die Antwort hier wäre nett.
Verfasst: 03.12.2012, 05:33
von vlac
Hallo,
bei dem Krankenhaus handelt es sich um ein Vertragskrankenhaus der Techniker, dass über den "EuropaService" der TK mit der Techniker direkt nach deutschen Konditionen abrechnet, so als wäre man in Deutschland, woraus dann nach dieser Lesart auch die Forderung der Zuzahlung resultiert.
Außerhalb solcher Verträge gelten allerdings die Regelungen, die von der EU-Richtlinie EG 883/04 definiert sind: Der Versicherte, der in einem der Mitgliedstaaten bei einem örtlichen Leistungserbringer seine deutsche Krankenkassenkarte vorlegt, wird so behandelt, als sei er im Gaststaat krankenversichert - also nach den dortigen Konditionen.
Das bedeutet dann: Deutscher in spanischem Krankenhaus - keine deutsche Zuzahlung. Spanier bei deutschem Arzt - Praxisgebühr. Dementsprechend hat sich da also nichts geändert.
Das hier Beschriebene ist ein Sonderfall: Die deutsche Krankenkasse hat einen direkten Vertrag mit dem Krankenhaus, dass direkt mit der Techniker abrechnet und die dann wie gesagt auch die Zuzahlungen einfordert.
Verfasst: 03.12.2012, 14:39
von GerneKrankenVersichert
@vlac: Was es nicht alles gibt...
Verfasst: 03.12.2012, 14:43
von Aha
So etwas kannte ich bisher gar nicht, Vertrag der KK mit ausländ. Krankenhaus..
Man lernt immer dazu.
Verfasst: 03.12.2012, 18:46
von vlac
Hallo,
falls es Euch interessiert: Ermöglicht wird dieses Konstrukt durch Paragraph 140e SGB V, wobei es meiner Ansicht nach durchaus Sinn machen würde, den Leuten zu erklären, dass sie auch die deutschen Zuzahlungen leisten müssen, wenn sie sich bei einem solchen Leistungserbringer behandeln lassen.
Verfasst: 03.12.2012, 23:03
von ZukerAnn
Hallo Vlac
Hab mir den Paragraphen mal angeschaut:
§ 140
Eigeneinrichtungen
(1) Krankenkassen dürfen der Versorgung der Versicherten dienende Eigeneinrichtungen, die am 1. Januar 1989 bestehen, weiterbetreiben.
(2) Sie dürfen neue Eigeneinrichtungen nur errichten, soweit sie die Durchführung ihrer Aufgaben bei der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation auf andere Weise nicht sicherstellen können. Die Krankenkassen oder ihre Verbände dürfen Eigeneinrichtungen auch dann errichten, wenn mit ihnen der Sicherstellungsauftrag nach § 72a Abs. 1 erfüllt werden soll.
Finde, dass das nicht greift, wenn über die EHIC abgerechnet werden kann.
Ann
Verfasst: 03.12.2012, 23:19
von vlac
Hallo,
bitte entschuldige, aber da ist etwas verwechselt worden. Ich meinte den Paragraphen 140e des SGB V:
"Krankenkassen dürfen zur Versorgung ihrer Versicherten nach Maßgabe des Dritten Kapitels und des dazugehörigen untergesetzlichen Rechts Verträge mit Leistungserbringern nach § 13 Absatz 4 Satz 2 in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz abschließen."
Das ist die rechtliche Grundlage für den Vertrag, den die Techniker Krankenkasse mit der Klinik abgeschlossen hat, in der Du behandelt worden bist. Dementsprechend hat man dort, in dieser Klinik, auch nicht über die EHIC, sondern direkt mit der Techniker Krankenkasse nach den Maßgaben des oben erwähnten Paragraphen abgerechnet - so als wärst Du in Deutschland operiert worden.
Im von Dir erwähnten Krankenhaus wäre die Abrechnung über die EHIC mit dem Instituto National de la Securidad Social (INSS) auch gar nicht möglich gewesen, weil es sich dabei um ein privates Krankenhaus handelt.
Verfasst: 03.12.2012, 23:47
von ZukerAnn
Hallo Vlac
So ein $ Irrtum kann passieren.
Aber:
Das Krankenhaus in Denia ist zwar privat geführt (DKV) aber ist doch ein ein Krankenhaus, dass der spanischen Seguridad untersteht und deren Patienten behandelt.
Bisher hat EHIC oder E112 ohne Probleme funktioniert. Es funktioniert auch immer noch für alle, die nicht bei der TKK versichert sind.
Dass das Krankenhaus nur dann nach deutschen Regeln funktioniert, wenn es der Tkk genehm ist, kannst Du auch aus meinem Beitrag
http://www.krankenkassenforum.de/vorsic ... t6598.html
entnehmen.
Danke
Ann
Verfasst: 04.12.2012, 13:16
von scout
Als ,Resident' scheint es Dir ja nicht schlecht zu gehen, .... Und dann so ein Aufstand wegen 40€? Keine anderen Sorgen?
Klärt sich alles
Verfasst: 06.12.2012, 19:13
von ZukerAnn
Also, nach vielen Telefongesprächen hat die TKK jetzt eingestanden, dass die Privatverträge mit ausländischen Krankenhäusern eigentlich nur denen nutzen, die als Touristen im Ausland krank werden und die sich dann nicht auskennen, z. B. wie man die EHIC benutzen kann.
Für mich -ich lebe 5-6 Monate in Spanien und habe die EHIC oder den E112 schon oft benutzt- bringt es keinen Nutzen. Ich zahle aber 10 € Zuzahlung pro Krankenhaustag, und bin damit schlechter gestellt, als zum Beispiel ein DAK Mitglied (die können nur über EHIC oder E112 behandelt werden).
Ein wenig verzwickt war die Sache wohl insofern, als das Krankenhaus in Denia sowohl die Aufgaben einen der spanischen Gesundheitsbehörde wahrnimt, als auch als privates Krankenhaus geführt wird. Die Verwaltung wird von der DKV durchgeführt.
Die TKK versucht, das Ganze rück-abzuwickeln und auf EHIC Basis abzurechnen.
Sie haben weiterhin versprochen bei allen TKK Kunden, die in dem Krankenhaus "aufschlagen" in Zukunft die Alternative EHIC oder direkte TKK - Abrechnung anzubieten.
Ich denke mal, das ist fair und sinnvoll.
Ach so, Scout: Ja ich lebe zeitweise in Spanien. Und es geht mir hier besser, weil ich viel weniger mit Rheuma und Atrose zu kämpfen habe. Und es geht mir auch nicht um die 40 €. Mir geht es um Gerechtigkeit und mir geht es darum, andere vor dieser Geldschneiderei zu schützen. Verstanden?
Verfasst: 07.12.2012, 01:15
von vlac
Hallo,
ich persönlich kann schon verstehen, wenn jemand kritisch nachfragt: 40 Euro sind 40 Euro und auch Menschen, die Ihren Ruhestand in Spanien verbringen, tun das nicht notwendigerweise in einer Villa in Marbella mit entsprechendem Bankkonto.
Allerdings, ganz allgemein gesprochen: Man kann die Behandlung unter EHIC und mit dem EuropaService der TK nicht grundsätzlich gleich setzen. Wer über EHIC abrechnen lässt, bekommt nur die Leistungen, die im Leistungskatalog der Versicherung des Gastlandes vorgesehen sind zu den dortigen Konditionen erstattet. Wer über den EuropaService abrechnen lässt, bekommt die Leistungen der deutschen GKV, aber eben dann auch zu den deutschen Konditionen - will heißen, mit den deutschen Zuzahlungen.
Ein Beispiel: Wer sich in Spanien das Bein bricht, und zum Beispiel über den EuropaService behandeln lässt, kann sich eine Orthese verpassen lassen. Über EHIC gibt es nur den Weißgips, der von der spanischen Krankenkasse übernommen wird. Für die Orthese ist dann allerdings auch die übliche deutsche Zuzahlung zu leisten. An die in Deutschland übliche Operation ist dabei nur dann zu denken, wenn es absolut sein muss.
Derr spanische Leistungskatalog ist sehr eingeschränkt; deshalb haben viele Spanier eine private Zusatzversicherung.
Hinzu kommt aber auch, dass die deutsche Krankenversicherung mit dem spanischen Leistungserbringer spezielle Preise für die Leistungen vereinbart, die nicht in den Vergütungen der spanischen Krankenversicherung entsprechen.
Aus beiden Gründen, Leistungskatalog und Vergütung, kann man beide Systeme nicht miteinander vergleichen, und auch nicht beliebig zwischen beiden hin und her wechseln.
Dies könnte für Dich nun erhebliche finanzielle Folgen haben: Wenn die Techniker dem Krankenhaus sagt, es solle doch über EHIC abrechnen, dann wird dem Krankenhaus in jedem Fall Geld entgehen. Wenn wirklich alle erbrachten Leistungen mit der spanischen Versicherung kompatibel sind, dann wird die Vergütung geringer ausfallen, wobei allerdings nicht gesagt ist, dass die spanische Krankenversicherung tatsächlich zahlen wird, weil vor der Operation eigentlich die Genehmigung der Versicherung hätte eingeholt werden müssen. Und wenn Leistungen erbracht wurden, die nicht im spanischen Katalog enthalten sind, wird das Krankenhaus dafür gar nicht bezahlt.
Es ist möglich, sogar ziemlich wahrscheinlich, dass das Krankenhaus die Änderungsforderung der Techniker einfach zurück weist und auf deren vertragliche Verpflichtung verweist. Dann bleibt es eine Sache zwischen Dir und der Techniker.
Haarig könnte es werden, wenn die TK die Klinik nicht bezahlt. Dann ist das eine Sache zwischen Dir und der Klinik, denn in Spanien wie in Deutschland gilt, dass der Patient zahlungspflichtig ist, wenn die Krankenkasse nicht bezahlt,
Natürlich kann die Klinik kulant sein. Aber wenn sie das nicht ist, dann wird es problematisch, weil Du einen Anwalt brauchen wirst, um von der Forderung los zu kommen - falls es überhaupt möglich ist.
Tatsache ist, dass die Klinik über EHIc weniger, nun wahrscheinlich gar nichts bekommen wird,
Mir persönlich wäre, Gerechtigkeit hin oder her, das Risiko in der Sache zu groß - wir sprechen hier nicht von einigen hundert Euro, sondern von einigen Tausendern, die auf dem Spiel stehen.
Langfristige Lösung
Verfasst: 12.12.2012, 21:44
von ZukerAnn
Hallo,
Natürlich ist das, was vlac schreibt, zum grössten Teil richtig. Die Unterschiede der Leistungen eines deutschen und eines spanischen Krankenhauses sind auf Grund der unterschiedlichen Gesetze vorhanden.
Aber ich bin in der Vergangenheit sehr gut gefahren mit der Behandlung (auch Operationen) mit EHIC oder E112. Habe mich gut betreut gefühlt und die medizinische Leistung steht der in deutschen Krankenhäusern in nichts nach. Bei Aufenthalten nach einer OP für mehrere Tage bekommt man z.B. ein Einbett-Zimmer mit einem 2. Bett für einen Betreuer. Dieser sollte ein Teil der Betreuung (z.B. Hilfe beim Waschen oder die Versorgung mit Getränken...) dann auch übernehmen, was ich ganz ok fand. Dies gilt ausdrücklich nur für das Krankenhaus in Denia, da ich mit anderen KH keine Erfahrung habe.
vlac hatte auch Recht, dass das KH einer Rückabwicklung nicht zugestimmt hat und ich die 40 € zahlen muss (gezahlt habe).
Aber: Die TKK hat mir zugesichert, dass in Zukunft jeder Patient vorher informiert wird, welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten anfallen. Der Patient muss sich dann festlegen und unterschreiben, zu was er sich entschlossen hat und wird nicht mehr so "überfahren".