Seite 1 von 1

Sonderkündigungsrecht bei Wegfall des Wahltarifs (Bonust.) ?

Verfasst: 23.11.2012, 11:36
von mikeworks
Sonderkündigungsrecht bei Wegfall des Wahltarifs (Bonust.) :?:

Wenn ein Wahltarif mit Bindung am Ende eines Jahres wegfällt hat man dadurch ein Sonderkündigungsrecht ?
In meinem Fall wird es zwar einen neuen Tarif geben, aber Details dazu sind noch nicht bekannt und werden erst finalisiert. Aktuell bin ich nicht mehr an den Bonustarif gebunden und könnte unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist kündigen.

Verfasst: 23.11.2012, 13:40
von roemer70
Hallo mikeworks,

wenn ein Wahltarif entfällt (kannte ich bislang nur von der TK), entfällt auch die damit einhergehende ggf. mehrjährige Bindung.
Die 18monatige Bindungs- und die reguläre Kündigungsfrist musst Du aber weiterhin einhalten.

Gruß
roemer70

Verfasst: 23.11.2012, 16:06
von mikeworks
Danke für die Bestätigung. Ich werde also eine normale Kündigung schicken.

Verfasst: 23.11.2012, 19:00
von Mr. double U
Hallo mikeworks,
klar kannst du normal kündigen (wie geht "unnormal" kündigen?).

Die Frage sollte doch sein, wie deine KK damit umgeht und welche Gründe Sie evtl. anführt um dich nicht innerhalb der "normalen" Kündigungsfrist aus deinem Versicherungsverhältnis zu entlassen. Ich will den Teufel nicht an die wand malen aber was es da schon alles gegeben haben soll...

In der Regel aber passen die KK das KüDatum so an, dass du ggf. zum nächsten Monat bzw. zum nächstmöglichen Termin die Kasse wechseln kannst. Dies sollten die KK dir aber mitteilen.

Sollte es da Probleme geben, solltest du dich noch mal melden.

Ansonsten sind die Worte von roemer70 nicht zu ergänzen.

VG

Verfasst: 23.11.2012, 21:07
von roemer70
Hallo Mr. Double U,

eine "unnormale" Kündigung könnte die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes sein - was sich z.B. auf Zusatzbeitrag und Bindungsfrist auswirkt. :wink:

Und außer einer Unterbrechung der Mitgliedschaft mit der Folge einer neuen Bindungsfrist oder generell einer noch zu kurzen Mitgliedschaft, dürfte das glatt durchlaufen.
Sinnvoll wäre ein Nachweis, dass die Kündigung eingegangen ist (Faxprotokoll, Kopie mit Eingangsstempel o.ä.). Wenn keine Kündigungsbestätigung kommt, nochmal nachfragen oder die Folgekasse informieren.
Evtl. kann es sich auch lohnen, nach der Kündigung nochmal mit der bisherigen Kasse zu sprechen.

Verfasst: 24.11.2012, 11:03
von Dr. Know
Hallo,

die Minstestbindungsfrist für Wahltarife hat sich zwischenzeitlich ja auch geändert. Es würde ggf. auch helfen, nähere Infos zu erhalten.

1. Welche Kasse (hilft bei einem Blick in die Satzung, sofern online)
2. Welche Art von Wahltarif?
3. Wann wurde er abgeschlossen?

Erst dann könnte man sagen, wie lang die Bindungsfrist überhaupt läuft. Ansonsten teile ich die Einschätzung meiner Vorredner.