Seite 1 von 1

Was machen eigentlich......

Verfasst: 23.11.2012, 09:26
von PeKolbe
PKV-Mitglieder, die im Alter allein sind, keine Angehörigen haben und krank werden? Als direkter Vertragspartner der PKV ist man doch irgendwann gar nicht mehr in der Lage, die Abrechnungen etc. selbst einzureichen. Habe das bei einer älteren Dame gesehen, die gebrechlich wurde und verwirrt war. Wer kümmert sich darum?

Verfasst: 23.11.2012, 09:39
von Sportsfreund
Hi,

tja, vermkümmert sich darum?? Kenne mich in sowas nicht wirklich aus, gehe aber von 2 Möglichkeiten aus:
1. der Versicherte selbst Bevollmächtigt jemanden seines Vertrauens. Dies kann auch eine Betreuungseinrichtung sein und muss nicht zwingend ein Privatmensch sein.
2. Vielleicht hilft dabei der Arzt. Nämlich dass er aufgrund des gesundheitlichen Zustandes der Patientin eine gesetzliche Betreuung durch das Amtsgericht bewirkt werden kann.

Gruß
Sportsfreund

Verfasst: 23.11.2012, 09:52
von PeKolbe
Ein weiterer Vorteil der GKV, Sicherheit im Alter.
Die PKV kann zur ausweglosen Falle werden, wenn man aufs Rentenalter zusteuert. Auf Kosten der Gesundheit, wenn man hilflos wird. Das kann doch nicht im Sinne der Regierung sein. Warum gibt es keine einheitliche Bürgerversicherung? Wie stark ist die PKV-Lobby?

Verfasst: 23.11.2012, 14:32
von Sportsfreund
Hi,

Das was ich geschrieben habe ist aber völlig unabhängig von der gesetzlichen Krankenversicherung. Sondern diese beiden Überlegungen betreffen eigentlich den kompletten Bereich, den kompletten Alltag.
Auch bei Behörden- oder Bankgängen wird so ein hilfloser Mensch Unterstützung und Betreuung benötigen.

Gruß

Verfasst: 23.11.2012, 20:47
von roemer70
Alles Dinge, die man bei dem Wechsel in die PKV berücksichtigen sollte. Man wechselt dann nämlich in den Status "Selbstzahler" - da muss man für sich selbst eintreten und Verantwortung übernehmen.
Wer dazu körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, findet Hilfe in Sportfreunds Beitrag. Wer sich nur überfordert fühlt, hat schlicht und einfach die falsche Wahl getroffen.
Ich stelle mir die Frage, ob das ein hinreichender Grund für einen Systemwechsel ist. Ich kenne nämlich deutlich schwerwiegendere.

Re: Was machen eigentlich......

Verfasst: 23.11.2012, 22:11
von Bully
PeKolbe hat geschrieben:PKV-Mitglieder, die im Alter allein sind, keine Angehörigen haben und krank werden? Als direkter Vertragspartner der PKV ist man doch irgendwann gar nicht mehr in der Lage, die Abrechnungen etc. selbst einzureichen. Habe das bei einer älteren Dame gesehen, die gebrechlich wurde und verwirrt war. Wer kümmert sich darum?
Hallo PeKolbe

ja "Wer kümmert sich darum"

darum sollte man sich schon im Vorfeld Gedanken machen,
wer sich um was Kümmern soll, das umfasst ja die ganzen Daten
der Vorsorgeurkunde

eine Möglichkeit ist

Bundesnotarkammer
Zentrales Vorsorgeregister
Postfach 080151
10001 Berlin

Gruß Bully

Verfasst: 24.11.2012, 00:34
von vlac
Hallo,

@sportsfreund: Das Problem mit den beiden Lösungen ist bei Nummer eins leider, dass eben diese Bevollmächtigten selber krank werden, oder sterben, und bei Nummer zwei, dass es gerichtlich bestellte Betreuer erst dann gibt, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Was dann sehr oft nicht passiert, weil es niemanden gibt, der den Antrag stellt. Allerdings gehen diese Leute auch nicht zum Arzt, weil sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Glücklicherweise handelt es sich dabei in Deutschland um eine kleine Gruppe von Menschen.

In den allermeisten Fällen kommen die Menschen eben in eine Einrichtung, und werden dort dann auch rundum betreut, wenn es sein muss, weshalb die Fragestellung auch in diesem Komplex vernachlässigbar ist.

Sehr viel öfter, viel zu oft, passiert es, dass sich privat versicherte Menschen, nicht nur Ältere, Medikamente und Arztrechnungen nicht leisten können, weil sie Selbstbehalte haben und ansonsten bei Medikamenten in Vorkasse treten müssen. Und bei ihrem Arzt nicht besser, sondern gar nicht mehr behandelt werden, weil sie seine Rechnung nicht bezahlt haben.

Verfasst: 24.11.2012, 12:22
von PeKolbe
Die einzige Sicherheit bei Krankheit auch im höheren Lebensalter ist die GKV. Selbstbehalte und Beitragsrücksrückerstattung in der PKV können m.E. mitunter auch auf Kosten der Gesundheit gehen.

Man wartet ab, bis das Jahr vorbei ist, um die Rückerstattung zu bekommen, reicht deswegen nichts ein, man muss teilweise hohe Selbstbehalte zahlen (hörte von Fällen mit 3000 € bzw. 5000 € Selbstbehalt pro Jahr, um die Beiträge niedrig zu halten. Kann das sein?).
Und Behandlungen werden dennoch nicht zu 100 Prozent bezahlt.
Was sind also die objektiven Vorteile einer PKV ?
Es geht schließlich um Gesundheitsversorung der Bevölkerung.

Verfasst: 24.11.2012, 12:24
von PeKolbe
Warum dürfen Ärzte bei gleicher Behandlung bei PKV-Patienten höhere Sätze abrechnen als bei GKV-Mitgliedern? Gilt nicht "Gleiche Leistung - Gleicher Preis"?

Verfasst: 24.11.2012, 13:39
von Czauderna
PeKolbe hat geschrieben:Warum dürfen Ärzte bei gleicher Behandlung bei PKV-Patienten höhere Sätze abrechnen als bei GKV-Mitgliedern? Gilt nicht "Gleiche Leistung - Gleicher Preis"?
Hallo,
theoretisch könnten das die Ärzte, aber in der Praxis habe ich es nur in früheren Zeit erlebt, dass Ärzte den 1,0fachen GOÄ_Satz berechnet haben, das war zu den Zeiten als es noch kein ALG-2 gab und die Sozialämter noch die Behandlungskosten übernehmen mussten.
Heute geht das nur noch wenn vor Beginn der Privatbehandlung das vertraglich fixiert wird. Das ist dann wie im richtigen Leben - du kannst zum Friseur um die Ecke gehen und bekommst die Haare für 10,00 € geschnitten, dukannst aber auch zu Udo W. gehen und zahlst dann 50,00 €, oder noch mehr dafür, mit dem gleichen Ergebnis.
Jetzt ist es aber nicht so, dass der Arzt für seine Behandlung so einfach nehmen kann was er will - er ist schon an die Gebührenordnung gebunden und darf auch nur das berechnen, was jeweils für diese Diagnose auch abrechnungsfähig ist, da achten die PKVèn schon darauf. Auch was die Höhe angeht, so gibt z.b. die Vorschrift, dass Steigerungen über dem sog. Schwellensatz von 2,3, also statt 1,00 € 2,30 € vom Arzt begründet werden müssen (schwierige Behandlung erhöhter Zeitaufwand) und ich meine auch, dass es nach oben eine Begrenzung von 3,5 oder 4,5 gibt (weiss ich allerdings nicht so genau.
Zusammengefasst -der Arzt darf deshalb mehr für die gleiche Leistung verlangen weil es eben eine Privatbehandlung ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.11.2012, 13:54
von Funman
Hallo,

hatte mal einen Arzt gefragt, ob ich als Privatpatient einen Vorteil gegenüber einen Versicherten habe, wegen der bei meiner Behandlung abgerechneten höheren Sätze.

Hat mit Nein geantwortet. Weitere Frage von mir: Warum dann die höheren Sätze für die gleiche Leistung?

Geantwortet: Weil es so ist, dass ist gesetzlich geregelt und soauch durchsetzbar.

Wegen höherer Kosten muss ich ja auch höhere Beiträge bezahlen. Auch wenn ich versichert bin, bezahle ich sie ja quasi über meine Beiträge.

Wenn meine Versicherung nicht zahlen sollte. behandeln sie mich ja als Kunde, weil ja ich als Auftraggeber ihre Dienstleistung angenommen habe und somit auch letztendlich in der Zahlungspflicht gegenüber ihnen stehe. Feilschen wie auf einen Basar oder zwischen VK und K ist nicht drin.

Vorteil war: Ich konnte seine Rechnungen kontrollieren und manchmal Ungereimtheiten entdecken.

Nachteil: Erstmal in Vorkasse treten und solange bis eine Überschreitung
des jährlichen Eigenanteils bei mir gewesen 700 Euro erreicht sind.
Artztleistungen und Medikamente. Erst die darüber liegenden Kosten wurden erstattet. Warum die Höhe dieses Eigenanteiles, weil ohne oder niedriger der monatliche Beitragssatz wesentlich höher gewesen wäre.
Nach fast jeden Kranksein, auch immer wieder neue Beitragsanpassung.

Als selbständiger produktiver Einzelkämpfer gab es ein weiteren

Nachteil: Zahlung von 50 Euro Krankengeld pro Tag erst ab 14 Tage der andauernden Arbeitsunfähigkeit.

Natürlich zu 100% Arbeitsunfähig. Bei 99% oder weniger gibt es nichts. Auch diese Regelung bestimmt den monatlichen zu leistenden Beitragssatz. Noch ein höherer Tagessatz von Krankengeld oder Zahlung ab ersten Tag hätte den Beitrag in einer Höhe von Jenseits und Böse getrieben. Gezahlt zuletzt 620 Euro im Monat.

Es wird nur gearbeitet um erstmal alle Kosten zu bezahlen. Kein Geschäft ist meist nicht wie Brötchenverkauf. Sind diese verzehrt, besteht am nächsten Tag meist wieder Bedarf auf Neue. Sinngemäß.
Durch alleinige Arbeit lassen sich die Kosten und Lebensunterhalt nicht realisieren.

Bemerkenswert ist auch, dass von dem gezahlten Krankengeld natürlich auch 14 Tage später der Beitrag gezahlt werden musste. Ansonsten
wäre man in Verzug gekommen und gekündigt worden.

Gibt es keine weiteren Einkünfte, so ist es auch möglich, dass die PKV den Tagessatz für Krankengeld gänzlich aus dem geschlossenen Vertrag streichen kann. Ersatzweise herab setzen.

Wechseln wieder in die Gesetzliche auch denkbar schlecht.

Woher das Geld zu nehmen ist, um auch die anderen Kosten zu bestreiten, ist hier natürlich völlig egal.

Habe vor Jahren aber die Kurve gekriegt, die Selbständikeit aufzugeben und als Angestellter wieder in die Gesetzliche zu kommen.

Ergo: Nie wieder PKV für mich