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Krankengeld nach Eigenkündigung?
Verfasst: 21.11.2012, 17:08
von karumba
Hallo, ich hätte da mal eine Frage.
ich habe vor 3 Wochen meinen Arbeitsplatz gekündigt zum Ende diesen Monats. Jetzt bin ich aber krank geschrieben bis mitte nächsten Monat. Mein neues Arbeitsvertrag beginnt am 15.12. .
Bin ich in der Zeit krankenversichert? Bekomm ich in den 14 Tagen Krankengeld und muss ich das bei der KK beantragen?
Danke schon mal für Eure Hilfe!
Verfasst: 21.11.2012, 17:23
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert ist die Frage mit "ja" zu beantworten -"ja", du bekommt ab dem Folgetag (01.12.2012 ?) Krankengeld und bist für die Dauer des Krankengeldbezuges auf jeden Fall weiter versichert.
Achte darauf, dass die Krankmeldungen sofort bei der Kasse landen und
lückenlos sind.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.11.2012, 18:40
von karumba
Danke für die schnelle Antwort
Verfasst: 08.12.2012, 19:09
von karumba
und was ist mir den ganzen Sozialversicherungen? Zahlt die KK die auch von dem ersten Tag an?
Verfasst: 09.12.2012, 10:48
von Czauderna
Hallo,
von der KV. / PV ist man befreit, RV/ALV
werden gezahlt und auch abgezogen vom
Krankengeld.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.12.2012, 00:46
von erason
Hallo zusammen,
zu dem Anspruch auf Krankengeld muss ich mal was ergänzen.
Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch ruht aber, soweit der Arbeitgeber Leistungsfortzahlung leistet.
Endet das Arbeitsverhältnis allerdings innerhalb der 6 Wochen Lohnfortzahlung, endet auch die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung.
In diesem Fall ist die Krankenkasse verpflichtet, ab dem Folgetag nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Krankengeld zu zahlen.