Vorsicht bei Geltendmachung von Arzneikosten im Ausland
Verfasst: 20.11.2012, 21:53
Ich halte mich als Rentner relativ häufig in Spanien auf. Mußte dort ins Krankenhaus wegen akuter Probleme. Es stellte sich heraus, dass ich ein fortgeschrittenes Nierenkarzinom hatte und die Niere musste entfern werden. Zur Behandlung der schon vorhandenen Metastasen wurde mir ein Arzneimittel verschrieben, das die TKK im ersten Durchgang abgelehnt hat, da in D nicht zugelassen. Mir wurde dies auch anlässlich mehrerer Telefonate bestätigt, bis ich denen die Zulassungsnummer (PZN) mitteilen konnte.
Dem Kauf des Medikamentes wurde zugestimmt und nach Einreichung der Rechnung die Übernahme der Zahlung abzüglich der üblichen Abschläge und bis höchstens 3.985,67 €. Dies ist der Preis, den die TKK abzüglich ihrer Rabatte in Deutschland zahlen muß (das gleiche Medikament kostet in Deutschland ca 4.500 €).
Eingereicht habe ich eine Rechnung über 2.943,40€ (Preis in Spanien!). Erstattet wurden 2.605,82 €. Der Minderbetrag wurde mit der Zuzahlung von 10 € und einem Abschlag von 332,58 € begründet.
Nicht verstanden habe ich, warum ich einen Abschlag von ca 300 € zahlen sollte, obwohl das Medikament ca 1000€ billiger war als der Einkaufpreis in Deutschland. Mehrfach wurde mir jedoch bestätigt, dass dies der gängigen Abrechnungsart entspreche.
Da mir dies auch weiterhin nicht einleuchtend erschien, habe ich vorgesetzte Behörden eingeschaltet, die mir aber eigentlich alle geraten haben zu klagen.
Aber.....Oh Wunder, vor einigen Tagen erhielt ich einen Anruf der TKK, dass der Abschlag erstattet würde, weil "es da noch andere Vorschriften gäbe, nach denen man abrechnen könne".
Ok, ich habe mich mit Händen und Füssen gewehrt. Das können aber nicht alle, die so über den Tisch gezogen werden.
Ist das die Methode der TKK (oder anderer Kassen) oder bin ich da nur an einen von keiner Ahnung getrübten Mitarbeiter geraten????
Dem Kauf des Medikamentes wurde zugestimmt und nach Einreichung der Rechnung die Übernahme der Zahlung abzüglich der üblichen Abschläge und bis höchstens 3.985,67 €. Dies ist der Preis, den die TKK abzüglich ihrer Rabatte in Deutschland zahlen muß (das gleiche Medikament kostet in Deutschland ca 4.500 €).
Eingereicht habe ich eine Rechnung über 2.943,40€ (Preis in Spanien!). Erstattet wurden 2.605,82 €. Der Minderbetrag wurde mit der Zuzahlung von 10 € und einem Abschlag von 332,58 € begründet.
Nicht verstanden habe ich, warum ich einen Abschlag von ca 300 € zahlen sollte, obwohl das Medikament ca 1000€ billiger war als der Einkaufpreis in Deutschland. Mehrfach wurde mir jedoch bestätigt, dass dies der gängigen Abrechnungsart entspreche.
Da mir dies auch weiterhin nicht einleuchtend erschien, habe ich vorgesetzte Behörden eingeschaltet, die mir aber eigentlich alle geraten haben zu klagen.
Aber.....Oh Wunder, vor einigen Tagen erhielt ich einen Anruf der TKK, dass der Abschlag erstattet würde, weil "es da noch andere Vorschriften gäbe, nach denen man abrechnen könne".
Ok, ich habe mich mit Händen und Füssen gewehrt. Das können aber nicht alle, die so über den Tisch gezogen werden.
Ist das die Methode der TKK (oder anderer Kassen) oder bin ich da nur an einen von keiner Ahnung getrübten Mitarbeiter geraten????