Nachzahlung der Beiträge - mögliche Vermeidung?
Verfasst: 14.11.2012, 02:49
Ich habe da einen Freund der seit Ende 2007 nicht mehr krankenversichert ist, weil er nicht das Geld hatte, sich freiwillig zu versichern, stattdessen haben die Krankenversicherungsleistungen "geruht", er hat in dieser Zeit allerdings auch keine ärztlichen Dienste in Anspruch genommen. Er hat mittlerweile das Diplom abgeschlossen und eine Aussicht auf einen sozialversicherungspflichtigen Job.
Wie konnte es so kommen?
Als es mit der studentischen und der Familienversicherung zu Ende ging ubnd er immer noch Student war, wurde ihm die sogenannte freiwillige KV angeboten, die Unterlagen hat er aber nie unterschrieben, weil er befürchten musste die Beiträge als Student nicht mehr aufbringen zu können (Bafög war dann auch nicht mehr) und so ist er dann durch das System "geschlüpft" als jemand ohne KV (Langzeitstudent) . Jetzt hat er das Diplom gemacht und die Aussicht auf einen sozialversicherungspflichtigen Job - das heisst wenn er diesen antritt, muss ihm die alte GKV nehmen - nur ist die Frage wie es dann mit den Nachzahlungen aussieht - in einem anderen Thema ist die Rede davon dasss diese dann nicht mehr gefordert werden können/würden.Ist das wirklich so? Und wenn das falsch ist, gibt es nicht eine Verjährungsfrist von 4 Jahren für die Beiträge, so dass zumindest die Beiträge für 2007 nich mehr nachgezahlt werden müssen?
Ich beziehe mich auf folgenden Thread:
http://www.krankenkassenforum.de/nachza ... t5182.html
Danke für alle Antworten im voraus.
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Wie konnte es so kommen?
Als es mit der studentischen und der Familienversicherung zu Ende ging ubnd er immer noch Student war, wurde ihm die sogenannte freiwillige KV angeboten, die Unterlagen hat er aber nie unterschrieben, weil er befürchten musste die Beiträge als Student nicht mehr aufbringen zu können (Bafög war dann auch nicht mehr) und so ist er dann durch das System "geschlüpft" als jemand ohne KV (Langzeitstudent) . Jetzt hat er das Diplom gemacht und die Aussicht auf einen sozialversicherungspflichtigen Job - das heisst wenn er diesen antritt, muss ihm die alte GKV nehmen - nur ist die Frage wie es dann mit den Nachzahlungen aussieht - in einem anderen Thema ist die Rede davon dasss diese dann nicht mehr gefordert werden können/würden.Ist das wirklich so? Und wenn das falsch ist, gibt es nicht eine Verjährungsfrist von 4 Jahren für die Beiträge, so dass zumindest die Beiträge für 2007 nich mehr nachgezahlt werden müssen?
Ich beziehe mich auf folgenden Thread:
http://www.krankenkassenforum.de/nachza ... t5182.html
Danke für alle Antworten im voraus.
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