Nachforderung der BKK
Verfasst: 13.11.2012, 09:43
Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Nachforderung meiner BKK.
Kurz vorweg, ich bin selbständig und freiwillig gesetzlich bei der Audi BKK.
Habe dorthin am 01.07.2010 gewechselt.
Zur Einstufung gab ich damals meinen 2009er EKst Bescheid sowie die Bescheinigung meiner Vorkasse.
Einstufung der Beiträge erfolgte der Minimumsatz.
2010 und 2011 habe ich höhere Umsätze erzielt.
Im Juni 2011 fragte man mich nach dem 2010er EKst Bescheid.
Den hatte ich derzeit noch nicht (kam erst Juli 2011) also schickte ich die aktuelle BWA vom Steuerberater sowie nochmals den 2009 Bescheid damit "irgendetwas" zur Berechnung da ist. Es blieb beim derzeitigen Beitrag.
Als der 2010er Bescheid gekommen ist, hätte ich wohl direkt reagieren müssen und ihn der BKK schicken.
Ich hatte aber derzeit beruflich und familiär (ich weiss, interessiert niemanden) soviel um die Ohren das ich es vergessen hatte.
Vor 2 Monaten die erneute Anfrage meiner Einkünfte.
Ich schickte den 2010er und 2011er EKSt Bescheid.
Jetzt Ende 2012 bekomme ich ein Schreiben und eine Nachforderung von 5800,-€.
Wie sich diese Summe zusammensetzt, muss ich im Gespräch noch klären aber grundsätzlich interessiert mich nun:
- wenn ich "vorläufig" eingestuft bin, bedeutet das dass ich bis Tag 1 (01.07.2010) zurückzahlen muss? Als ich 2009 ein schlechtes Jahr und eigentlich zuviel bezahlt hatte, hab ich im Folgejahr auch keinen cent zurückbekommen.
- Stichtag an denen die neuen Beitragssätze gelten ist doch Ausstellungsdatum des EKst Bescheides bzw. der 01. des Folgemonats?.
D.h. Rückzahlungen wären dann doch erst ab 01.08.2011 berechtigt und nicht ab Eintrittsdatum?
Selbst wenn ich pünktlich meinen Steuerbescheid abgegeben hätte
(Erhalt EKst Besch. 2010 war im Juli 2011), hätte ich für 1 Jahr zurückzahlen müssen?
Ich finde das sehr zweifelhaft...
Wenn mir jemand antworten könnte der sich mit den Zahlungsfristen
auskennt, wäre ich dankbar.
Grundsätzlich, wenn ich Rückzahlungen leisten muss, werde ich das tun.
Leistungen des Gesundheitswesen kosten Geld und meine Familie ist mitversichert. Ich will mich also nicht drücken.
Da aber weder ich noch meine Steuerberaterin diesen Betrag nachvollziehen können, (kläre ich noch mit KK) wäre Transparenz von Vorteil.
Grüsse vom Dellendoc
ich habe eine Frage zur Nachforderung meiner BKK.
Kurz vorweg, ich bin selbständig und freiwillig gesetzlich bei der Audi BKK.
Habe dorthin am 01.07.2010 gewechselt.
Zur Einstufung gab ich damals meinen 2009er EKst Bescheid sowie die Bescheinigung meiner Vorkasse.
Einstufung der Beiträge erfolgte der Minimumsatz.
2010 und 2011 habe ich höhere Umsätze erzielt.
Im Juni 2011 fragte man mich nach dem 2010er EKst Bescheid.
Den hatte ich derzeit noch nicht (kam erst Juli 2011) also schickte ich die aktuelle BWA vom Steuerberater sowie nochmals den 2009 Bescheid damit "irgendetwas" zur Berechnung da ist. Es blieb beim derzeitigen Beitrag.
Als der 2010er Bescheid gekommen ist, hätte ich wohl direkt reagieren müssen und ihn der BKK schicken.
Ich hatte aber derzeit beruflich und familiär (ich weiss, interessiert niemanden) soviel um die Ohren das ich es vergessen hatte.
Vor 2 Monaten die erneute Anfrage meiner Einkünfte.
Ich schickte den 2010er und 2011er EKSt Bescheid.
Jetzt Ende 2012 bekomme ich ein Schreiben und eine Nachforderung von 5800,-€.
Wie sich diese Summe zusammensetzt, muss ich im Gespräch noch klären aber grundsätzlich interessiert mich nun:
- wenn ich "vorläufig" eingestuft bin, bedeutet das dass ich bis Tag 1 (01.07.2010) zurückzahlen muss? Als ich 2009 ein schlechtes Jahr und eigentlich zuviel bezahlt hatte, hab ich im Folgejahr auch keinen cent zurückbekommen.
- Stichtag an denen die neuen Beitragssätze gelten ist doch Ausstellungsdatum des EKst Bescheides bzw. der 01. des Folgemonats?.
D.h. Rückzahlungen wären dann doch erst ab 01.08.2011 berechtigt und nicht ab Eintrittsdatum?
Selbst wenn ich pünktlich meinen Steuerbescheid abgegeben hätte
(Erhalt EKst Besch. 2010 war im Juli 2011), hätte ich für 1 Jahr zurückzahlen müssen?
Ich finde das sehr zweifelhaft...
Wenn mir jemand antworten könnte der sich mit den Zahlungsfristen
auskennt, wäre ich dankbar.
Grundsätzlich, wenn ich Rückzahlungen leisten muss, werde ich das tun.
Leistungen des Gesundheitswesen kosten Geld und meine Familie ist mitversichert. Ich will mich also nicht drücken.
Da aber weder ich noch meine Steuerberaterin diesen Betrag nachvollziehen können, (kläre ich noch mit KK) wäre Transparenz von Vorteil.
Grüsse vom Dellendoc