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KVdR-Rechner

Verfasst: 12.11.2012, 13:09
von Rentenberater
Im Anhang zum bekannten Rundschreiben gibt es ja eine Tabelle zur Ermittlung der 9/10-Belegung nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V.

Kann mir mal jemand erläutern, wann man mit 12 Monaten und wann mit 1 Jahr rechnet? Und warum beträgt die 9/10-Zeit bei 12 Monaten 10 Monate und 24 Tage, bei einem Jahr aber 10 Monate und 29 Tage?

Welcher Profi von einer KK oder ein Bekannter von einem solchen Profi kann mir das erklären fragt
Rentenberater

Verfasst: 12.11.2012, 13:56
von Rossi
Jooh, wirklich interessant dies Beispiel.

Dann versuchen wir es mal Logik zu verstehen.

Es hängt mit der Umrechnung zusammen, insbesondere mit den Vorschriften aus dem BGB (§§ 191 ff. BGB). Denn ein Jahr sind 365 Tage und ein Monat sind 30 Tage.

A. 12 Monate

12 Monate á 30 Tage = 360 Tage *0,9 = 324 Tage

umgerechnet also

10 Monate und 24 Tage

B. 1 Jahr

1 Jahr = 365 Tage *0,9 = 328,50 Tage aufgerundet = 329 Tage

umgerechnet also

10 Monate und 29 Tage


Boah, Nachtigall, ik hör Dir trapsen.

Allerdings ist die Tabelle etwas irreführend. Denn 12 Monate sind immer 1 Jahr, also kann man die Umrechnung der 12 Monate auf 90 % schon mal ersatzlos streichen. Zumindest nach meiner bescheidenen Auffassung.

KVdR-Rechner

Verfasst: 12.11.2012, 14:04
von Rentenberater
Ja, weg mit zumindestens diesem Teil der Tabelle. Am besten die Ganze in den Papierkorb und alles tagesgenau rechnen!

Verfasst: 12.11.2012, 14:15
von CiceroOWL
Aha ich glaube das BSG hatte nix die Berechnungsformel oder, am besten mal denn beim GKV Spitzenverband anrufen und das klar machen.

Verfasst: 12.11.2012, 14:47
von Rossi
Ich denke mal, taggenau kann man nur bei der Ermittlung der 1. und 2. Hälfte rechnen.

Spätestens danach (Ermittlung der nachgewiesenen VVZ) muss man leider nach Jahre, Monate und Tage rechnen. Denn es können ja Lücken im Versicherungsverlauf sein, sodass man vielleicht mehrere Böcke mit Versicherungszeiten hat.

Sonst gehen nachher die sog. Schaltjahre verloren bzw. bei der Umrechnung gibt es Differenzen.

@Rentenberater

Unter Umstände keine schlechte Idee von CiceroOWL. Vielleicht schalten Sie mal den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ein und schildern Ihre Beispiele. Mal gucken, welches Ergebnis dann dabei herauskommt.

Verfasst: 12.11.2012, 14:54
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:
@Rentenberater

Unter Umstände keine schlechte Idee von CiceroOWL. Vielleicht schalten Sie mal den Spitzenverband Bund der Krankenkassen ein und schildern Ihre Beispiele. Mal gucken, welches Ergebnis dann dabei herauskommt.
Wenn es tatsächlich zu so einer gehäuften Problematik kommt denn sollte man tatsächlich die Problematik dort ansprechen, der Spibu ist dafür der richtige ansprechpartner denke ich.

Gruss

Jochen

Verfasst: 12.11.2012, 19:30
von Rossi
Die Gretchenfrage ist natürlich, ob der Spibu selber auch einen Rechner gebastelt hat!?

Verfasst: 13.11.2012, 13:54
von kkforumadmin
da dieser Beitrag versehentlich doppelt ist, bitten wir darum die Diskussion unter folgenden Link weiter zu führen http://www.krankenkassenforum.de/kvdr-r ... t6461.html

Danke.

KKforumadmin