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Krankenkassenbeitrag
Verfasst: 12.11.2012, 05:02
von Hammel
Hallo
Ich bin seit 10 Jahren bei der GKV als sonstigen Beitrag für 150 euro versichert.
Da ich mich nicht arbeitslos melden wollte,und selbst über die Runden kommen wollte, habe ich mich jeden scheiß über Wasser gehalten und den Mindestbeitrag von 150 bezahlt.
In den ersten Jahren ging es noch bei ca. 650 euro Gewinn -150 blieben 500 übrig.
Dann wurde es immer weniger. In diesen Jahr waren es nur noch 250 euro nach abzug von 150 blieben also nur noch 100 euro und ich habe 150 aus meinen gesparten pro Monat draufgelegt,und von 250 euro gelebt.
Ich habe ein altes nicht umgebautes Haus (also keine Miete) und heize nur 1 Raum mit Holz ) deswegen kam ich mit 250 euro klar.
Aber jetzt ist mein gespartes fast aufgebraucht.
Ich würde die Krankenkasse gerne kündigen um wieder über die Runden zu kommen, aber man sagte mir das ginge nicht mehr.
Frage :Gibt es eine möglichkeit das ich keine Pflichtversicherungsbeiträge mehr bezahlen muss??
Bei zusätzlich Hartz 4 bin ich mir unsicher ,da ich ein Haus(alt und nicht umgebaut) mit Scheune. Und noch 1,5 Ha verpachtetes Ackerland besitze.
Auch ein Wald mit 40 Bäumen ist noch dabei.
Problem ,keiner kauft mir den Acker ab ,da der Pachtvertrag ( nur 180 euro Pacht im Jahr) noch 2 Jahre läuft. Wald will auch keiner kaufen.
Und ich kann ja nicht jeden Monat 2 Bäume fällen nur um die KK zu bezahlen. Würde der Förtser auch nicht zulassen das ich ne Lichtung im Wald schlage(liegt im Naturschutzgebiet)
400 Euro Jobs gibts auf den Land fast nicht, und etliche KM zu fahren bei den Spritpreisen ist unrentabel,und man müsste ja trotzdem noch den Mintestbeitrag bezahlen. Arbeit sieht auch ganz schlecht aus in meiner Gegend.
Hat jemand eine Lösung ??
Gruß Thomas
Verfasst: 12.11.2012, 08:22
von Czauderna
Hallo,
nein, eine Lösung dafür gibt es nicht, da du mit 1. Wohnsitz in Deutschland verpflichtet bist, dich kranken zu versichern. Als Alternative zu deiner bisherigen, "freiwilligen" GKV-Versicherung stehen dir mehrere Möglichkeiten offen - Job über 400,00 € (bzw. demnächst 450,00 €), ALG-2 (scheint aber nicht zu gehen wegen Vermögensverhältnissen) - heiraten, um in die Familienversicherung zu kommen (scheint aber auch nicht zu gehen - siehe oben), PKV-Versicherung (ob du da allerdings eine entsprechende Versicherung für mtl. 150,00 € bekommst, das wäre die Frage.
Grundsätzlich kannst du natürlich deine Krankenversicherung kündigen, nur muss der alten Kasse deine neue Versicherung nachweisen sonst gilt die Kündigung nicht.
Noch etwas - ohne Krankenversicherung muesstest du im "Ernstfall", und der kann dich von heute auf morgen treffen, mehr als zwei Bäume fällen um das dann alles bezahlen zu können.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.11.2012, 10:33
von CiceroOWL
Falsch du liegst so wie du es beschreibst unter dem -Existensminumum, grundsätzlich besteht ein anspruch auf Zuschuss auf die freiwillige Krankenversicherung durch das SGB II, § 26 SGB II
§ 26 2freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
Meiner Meinung nach würde dir dieser zuschuss zusthen.
Dein Restvermögensit ja auch aufgebraucht.
Gruss
jochen
Verfasst: 14.11.2012, 02:12
von Hammel
Hallo
Erstmal danke für die Antworten.Ich war beim Amt und der Mann sagte es ginge nicht das nur die Krankenkasse gezahlt wird,den § 26 kannte er nicht.
Ich sollte einen Antrag auf Gesamt Hartz4 stellen und solle gleich der vermittlung zur verfügung stehen.
Nur Jobs bei Leiharbeitsfirmen für 8 euro brutto die Stunde und 40 bis 70 km einfache Fahrt.Das lohnt sich natürlich 1000 euro netto bei über 500 euro Autokosten.
Verfasst: 14.11.2012, 09:05
von CiceroOWL
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/26.html
2. f
reiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird für die Dauer des Leistungsbezugs der Beitrag übernommen; für Personen, die allein durch den Beitrag zur freiwilligen Versicherung hilfebedürftig würden, wird der Beitrag im notwendigen Umfang übernommen.
Verfasst: 14.11.2012, 09:27
von Rossi
Nun ja, Jochen, jetzt versuchst Du das SGB II zu lesen und zu verstehen.
Die Auskunft, die Hammel vom Jobcenter bekommen hat, ist völlig richtig.
Der Beitragszuschuss nach § 26 SGB II ist ein Bestandteil des ALG II. Man muss somit die gesamte Leistung beantragen; sie ist leider nicht teilbar.
Es ist ein sog. Rechenexempel.
Verfasst: 14.11.2012, 09:29
von CiceroOWL
Da gebe ich dir Recht nur , wenn der gute Mann § 26 nicht kennt, wat denn?
Verfasst: 15.11.2012, 06:51
von Hammel
Rossi hat geschrieben:Nun ja, Jochen, jetzt versuchst Du das SGB II zu lesen und zu verstehen.
Die Auskunft, die Hammel vom Jobcenter bekommen hat, ist völlig richtig.
Der Beitragszuschuss nach § 26 SGB II ist ein Bestandteil des ALG II. Man muss somit die gesamte Leistung beantragen; sie ist leider nicht teilbar.
Es ist ein sog. Rechenexempel.
Heißt das ,wenn das Jobcenter sagt der Acker und Wald ist mehr wert als das Schonvermögen, das ich die Krankenkasse weiter selbst zahlen muss?
Nur von was.
Oder wird dann festgestellt das ich durch die unverkäuflichkeit des Ackers eigentlich die KK bezahlt werden müsste.
Wenn ich nicht so Blöd gewesen wäre und über 14 Jahre die KK selbst bezahlt hätte,hätte ich durch Zins und Zinses Zins ca 35000 mehr auf den Konto und würde mich damit weil ich ja weiter damit arbeiten könnte mich wahrscheinlich weitere 20 Jahre durchschleppen.Dann wär sowiso Rente.
Hier zeigt sich wieder mal ,das der hohe Sozialstandart auch für viele ein Fluch sein ist.
Die Ironie dabei ist das viele die die Kosten getragen haben am Ende nichts bekommen und die die überhauptnichts haben alles bekommen
Ein 380 euro Hartzer bekommt KK , Wohnung, Mühl, Wasser Kanal, GEZ bezahlt.
Leute die sogar deutlich darunter sind müssen das alles komischerweise noch selbst zahlen.
Verfasst: 15.11.2012, 08:47
von Czauderna
Hallo Hammel,
dass du in der Vergangenheit nicht krank warst, das ist einfach auch auch grosses Stück Glück - ohne Krankenversicherung und dann krank, wie willst du das auffangen. Klar, zu denken, ich brauch jetzt keine Krankenversicherung und wenn dann der Ernstfall eintritt muss am Ende doch der Staat für mich zahlen, geht auch und hat sogar in einigen Fällen in der Vergangenheit so funktioniert - keine KV. -dann Schlaganfall - zuerst Geld und Vermögen weg und dann sprang der Staat ein. Und um das zu verhindert zwingt eben der Staat, also wir alle, sein Volk per Gesetz sich gegen Krankheit zu versichern. Dass eine solche Versicherung nicht kostenlos sein kann, versteht sich von selbst, ergo kann man nicht sagen, wenn ich kein Geld (flüssig) habe, dann muss ich auch keine Versicherungsbeiträge zahlen.
Um noch einmal auf deine Rechnung zu kommen - bei mir sind es jetzt 45 Jahre, die ich in die Krankenversicherung einbezahlt habe, da kommen locker mehr al 100.000,00 € raus, aber wie gesagt, eine "Milchmädchenrechnung".
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.11.2012, 06:39
von Hammel
Czauderna hat geschrieben:Hallo Hammel,
Dass eine solche Versicherung nicht kostenlos sein kann, versteht sich von selbst, ergo kann man nicht sagen, wenn ich kein Geld (flüssig) habe, dann muss ich auch keine Versicherungsbeiträge zahlen.
Gruss
Czauderna
Aber was soll man machen wenn keine Einnahmen vorhanden sind .Schulden ?? Geht auch nicht bekomme wahrscheinlich keinen Kredit. Und zweitens will ich keine Schulden machen.
In meinen Fall (und nicht nur in meinen)sieht man ,das hier eine andere Lösung her muss als alle bis zum bitteren Untergang zwangszuversichern.
Im übrigen würde ich der KK sowieso im Ernstfall wenig kosten. Denn bei einen Herzinfarkt oder Schlaganfall habe ich als Single der 90% alleine in der Wohnung hockt sowieso schlechte Karten.
Ich hab immer noch das Problem das ich den Acker die nächsten beiden Jahre nicht verkaufen kann. Und hab nur 100-150 euro einnahmen im Monat und sonst nichts. Wenn der Acker in 2 Jahren erstmal verkauft ist gibts kurz danach Hartz 4 und KK.
Aber wie überbrück ich denn die 2 Jahre. Soll ich nur weil ich den Betrag nicht zahlen kann mir den Zoll und Zwangspfändung über mir entgehen lassen.
So kann man die Leute auch total enteignen.
Verfasst: 19.11.2012, 09:00
von Czauderna
Hallo Hammel,
fürwahr keine rosige Lage in der du dich da befindest, aber dein Beitrag lässt den Schluss zu, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation erwartest, dass dir jemand deine Krankenkasse bezahlt ??
Wenn es bei diesem Problem nur um die ging, wäre das ja in unserer Gesellschaft noch händelbar, aber Menschen in ähnölicher Lage wie du, die sind leider keine Einzelfälle.
Dein Willen mit dem über die Runden zu kommen was du hast, ohne den Staat zu bemühen verdient höchsten Resepkt und Anerkennung, aber mit dem über die Runden kommen ist auch eine Absicherung im Krankheitsfall verbunden und wenn das nicht gewährleistet ist, dann kommt du eben so nicht über die Runden, so bitter aber auch so einfach ist das.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.08.2013, 03:15
von Hammel
Czauderna hat geschrieben:Hallo Hammel,
fürwahr keine rosige Lage in der du dich da befindest, aber dein Beitrag lässt den Schluss zu, dass du aufgrund deiner finanziellen Situation erwartest, dass dir jemand deine Krankenkasse bezahlt ??
Czauderna
Wiso nicht es kann doch nicht sein das jemand der nur noch 100-150 euro macht mit Zwangsabgaben belastet wird die höher ( KK und GEZ) sind als das Einkommen. Ausserdem bekommt jeder Asylant Hartz4ler und auch jede Ehefrau vom einen 3000 Euro Netto Verdiener die KK auch umsonst und kann noch dazuverdienen.
Im übrigen ich habe 12 Bäume gerottet und bin jetzt wieder soweit.
Hartz 4 wurde abgelehnt.
Wie bekomm ich den ruinösen Krankenkassenbeitrag los?
Mal eine Frage . Wenn ich im August 2 Tage in einer Zeitarbeitsbude arbeite nicht viel verdiene und entlassen werde. Und dann im September 2 Tage arbeite und dann wieder entlassen werde und im Oktober ebenso. Bin ich dann Krankenversichert weil es ja ursprünglich kein 450 Euro Job war ?
Verfasst: 09.08.2013, 06:22
von CiceroOWL
Sagen wir mal so rein theoretisch geht das. Nur denn müßte denn auch der Arbeitgeber mitspielen usw. Was sit denn mit dem Krankenakssenzuschuss durch die ARGE / JobCenter?
Verfasst: 09.08.2013, 10:43
von Czauderna
Hallo,
Das Argument mit dem kostenlosen Krankenversicherungsschutz zieht nicht.
Diese Beitraege werden von allen Steuerzahlern aufgebracht und sin an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Auch die Familienversicherung wird aus Steuermittel finanziert. Ob letzteres noch auf Dauer Bestand haben wird, das müssen wir abwarten, hängt von der künftigen Sozialpolitik ab.
Was dich persönlich betrifft, du pochst auf dein Recht ohne Hilfe über die Runden zu kommen und so zu leben wie du es willst. Niemand macht dir direkt dieses Recht streitig. Allerdings gibt es in unserer Gesellschaft nicht nur dein Recht sondern du hast auch in dieser Gesellschaft auch Pflichten, dazu gehört eben sei 01.04.2007 die Pflicht zu Krankenversicherung.
Wenn dir diese Pflicht nicht passt, musst du nach Alternativen suchen, finden wirst du sie aber in Deutschland nicht, jedenfalls, wenn für die Recht und Gesetz eine Bedeutung hat.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.08.2013, 04:50
von Hammel
CiceroOWL hat geschrieben:Sagen wir mal so rein theoretisch geht das. Nur denn müßte denn auch der Arbeitgeber mitspielen usw. Was sit denn mit dem Krankenakssenzuschuss durch die ARGE / JobCenter?
Angeblich bekomme ich keinen Krankenkassenzuschuss da ich den komplette H4 antrag stellen muss, und der wurde abgelehnt.
Der Arbeitgeber müsste gar nicht mitspielen. Meine Idee ist im August für 2-3 Tage bei einer Zuhälterbude zu Arbeiten und danach zu kündigen. Und dann im September bei einer anderen Zuhälterbude das gleiche Spiel und dann Monat für Monat. Wenn das ginge hätte ich jedesmal 100 euro Lohn und wäre durchgehend Krankenversichert. Mit den paar Euros von der Kleinselbstständigkeit würde ich über die Runden kommen bis ich den Acker verkaufen kann.
Hat jemand Erfahrung ob es solche Fälle gibt ?
Gruß Hammel