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hartnäckige Krankenkasse

Verfasst: 09.11.2012, 15:05
von josi66
Hallo zusammen :)

Ich bin neu hier und brauche mal eueren Rat. Dazu muss ich etwas ausholen zum besseren Verständnis für euch.

Ich leide seit 25 Jahren an Depressionen, Angst und Panikattacken. 2009 hatte ich eine psychsomatische Reha, aus der ich arbeitsunfähig entlassen wurde. Ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde schon in der Reha beantragt, da ich meine letze Tätigkeit nicht mehr ausführen konnte. Das Verfahren hat 1 Jahr gedauert, Widerspruch ,Gutachter, Untätigkeitsklageandrohung. Dann ging alles sehr schnell und ich habe die Teilhabe bewilligt bekommen.

Diese Teilhabe habe ich in einer Einrichtung für psychisch Kranke absolviert. Ich durchlief da meherer Praktika und hatte immer wieder psychische Krisen. Mei letzes Praktikim habe ich bei einer Rechtsanwältin absoviert, die mich in Teilzeit einstellte über einen Eingliederungszuschuss der DRV Bund.

Durch die Teilhabe wurde dann festgestellt dass ich nur noch 4 Stunden täglich arbeiten kann und ich bekamm eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente bewilligt.

Seit Juni diesen Jahres geht es mir psychisch wieder schlechter, den Druck, die Verantwortung und den Stress war ich einfach nicht mehr gewachsen. Seit dem 18.06.12 bin ich krank geschrieben.

Die KK wollte das ich eine Wiedereingliederung mache, schon bevor sie mir das erste Krankengeld überwiesen hat. Diese wurde durch meine Ärztin abgeschmettert. Ich konnte da einfach nicht mehr arbeiten.

Kurze Zeit später kam der Termin beim MDK. Ich hab nächtelang nicht geschlafen, weil ich so eine Angst hatte das sie mich wieder arbeiten schicken.

GSD war der Termin nicht so schlimm. Er meinte ich sei arbeitsunfähig und hat sich notiert dass ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt habe. Von einer Reha war nie die Rede. Ich dachte nun ist Ruhe, weil die KK ja im Falle einer Rentenbewilligung ihr Krnkengeld zurück bekommt.

Aber es vergingen nur wenige Tage da bekam ich die Aufforderung eine med. Reha innerhalb von 10 Wochen zu beantragen, sonst würde mir das Krankengeld versagt, weil eine Erwerbminderung droht. ( Ich bin doch schon erwerbsgemindert, sonst hätte ich ja keine Teilrente bewilligt bekommen.)

Ich hab dann gleich bei der KK angerufen und gesagt dass ich doch bereits einen Rentenantrag auf volle Erwerbsminderung gestellt habe, warum dann noch ein Rehaantrag? Die SB meinte ich soll alles paralel laufen. Ich muss den Antrag stellen.

Nun zu meinen Fragen:

Was bezweckt die KK mit diesem Rehaantrag? Es ist do eigentlich unsinnig, oder? Zumal die Wiedereingliederung durch die Rentenversicherung gescheitert ist und ein Rentenantrag läuft. Und die DRV hat doch schon 2 Rehas plus Eingliederungszuschuss gezahlt. Ich verstehe das nicht.

Ich hab dem Rentenntrag (der übrigens verkürzt ist) ein Schreiben beigeleget, dass ich mir das Dispositionsrecht für diesen und alle weiteren Anträge vorbehalte. Wirkt sich das Dispsitionsrecht der KK auch auf den Rentenantrag aus?

Beißt sich das nicht Rehanatrag und Rentenantrag?

Ich würde mich über eine Antwort auf meine Fragen sehr freuen. Und danke fürs lesen. :)

Liebe Grüße Josi

Verfasst: 09.11.2012, 15:44
von broemmel
Moin,

es läuft ja bei Dir auf eine Rente hinaus. Den Antrag hast Du ja gestellt.

Aus Sicht der Kasse sieht es wie folgt aus.

Deinen Rentenantrag kannst Du jederzeit zurückziehen oder den Zeitpunkt der Rentenzahlung mit bestimmen und die Kasse müsste dann Krankengeld zahlen obwohl die Voraussetzungen für eine EU Rente vorliegen. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Die Kasse darf Dich nicht auffordern einen Rentenantrag zu stellen. Sie kann Dich aber auffordern innerhalb von 10 Wochen nach § 51 SGB V einen Rehaantrag zu stellen.

So wie es der Gutachter wohl beschrieben hat wird dieser abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine EU Rente vorliegen. Der Antrag wird also abgelehnt und automatisch in einen Rentenantrag umgedeutet.Du wirst dann aufgefordert einen formalen Rentenantrag zu stellen.

Und dieser umgedeutete Reha-Antrag hat ein eingeschränktes Dispositionsrecht. Den kannst Du dann nur mit Zustimmung der Kasse zurückziehen oder den Rentenbeginn nach hinten verlegen.

Und so beisst sich das Ganze nicht mehr. Für Deinen Rentenantrag hast Du das Dispositionsrecht, für den Rentenantrag aufgrund der Umdeutung des Rehaantrages hast Du es nicht. Und darum geht es der Kasse.

Da Du bereits sowieso den Rentenantrag gestellt hast entstehen Dir doch keine Nachteile.

Verfasst: 09.11.2012, 17:14
von josi66
Danke für deine Antwort. :)

Wäre nur gut zu wissen wie man das mitbekommt, aufgrund welchem Antrag ich die Rente bekomme. Aufgrund meinem Antrag mit Dispositionsrecht, oder auf den umgedeuteten Rehaantrag ohne Dispositionsrecht. Finde ich schon wichtig, falls ich die volle Rente überhaupt bekomme.

Wird mir das mitgeteilt?

LG Josi :)

Verfasst: 09.11.2012, 17:16
von CiceroOWL
Aufgrund des Rehaantrages, meistens, dafür ist allerdings der RV Träger der korrekte Ansprechpartner.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0611600
(2) Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und

1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder

2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.

Re: hartnäckige Krankenkasse

Verfasst: 09.11.2012, 18:20
von GerneKrankenVersichert
josi66 hat geschrieben:
Was bezweckt die KK mit diesem Rehaantrag? Es ist do eigentlich unsinnig, oder?
Das sehe ich genauso. Im Rentenverfahren wird die Rentenversicherung sowie "Reha vor Rente" prüfen. Und das Gestaltungsrecht kann die Kasse bei einem Rentenantrag auch rückwirkend einschränken: http://www.diesozialgerichtsbarkeit.de/ ... etail.html. Mit ihrem Vorgehen verschenkt die Krankenkasse Zeit, in der du den Rentenantrag noch ohne ihre Zustimmung zurückziehen könntest.

Ich würde an deiner Stelle schriftlich gegen die Aufforderung Widerspruch einlegen - oder den Rehaantrag einfach mit dem Hinweis, dass du es nur auf Aufforderung der Krankenkasse machst, stellen, der kommt bei der Rentenversicherung doch nur in deine Akte zur Rentenantragstellung.

Verfasst: 10.11.2012, 16:38
von josi66
Vielen lieben Dank für eure Antworten. :)

Nun sehe ich schon ein wenig klarer :wink:

lg Josi