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Krankengeld plötzlich aus !
Verfasst: 09.11.2012, 01:38
von Toni3501
Hallo !
Wie es die Überschrift schon sagt wurde meine Krankengeldzahlung von heute auf morgen eingestellt !
Ich bekam gestern einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin einen anruf das die Zahlung eingestellt wird da die Kasse einen Fehler gemacht hat und mir kein Krankengeld zu stehen würde !
Ich beziehe nun schon seit Dez 11 Krankengeld nun ist man der Meinung ich hätte dieses nicht erhalten dürfen da ich ja nur einen Arbeitsvertrag für 3 Monate hatte.
Ich habe am 5.10.11 einen Job begonnen, und wurde dann leider Krank, die Firma Kündigte mich darauf hin während dieser Zeit zum 14.12.11.
Seit dieser Zeit bekomme ich Krankengeld. In einem schreiben vor ca 3 wochen teilte man mir mit das mein Krankengeld bis 22.12.12 laufen würde und nun das ! Die gute Dame der Kasse sagte mir ich solle mich doch beim Jobcenter melden, und am besten Gesund da ich ja sonst kein Geld bekommen würde, ich finde das eine Frechheit, was kann oder sollte ich dagegen tun. Bin weiterhin Krank geschrieben ! Im übrigen bekamm ich den anruf am 08.11.12 das nur noch bis 09.11.12 gezahlt wird !
Verfasst: 09.11.2012, 02:19
von hedi
da kannst Du aber froh sein, daß Du fast ein Jahr Krankengeld bekommen hast.
Bei mir waren es gerade mal 6 Wochen, da musste ich zum MDK und er
hat mich damals gesund geschrieben.
Danke Gott für dieses lange Krankengeld!!!!
Gruß Hedi
Re: Krankengeld plötzlich aus !
Verfasst: 09.11.2012, 02:59
von CiceroOWL
[quote="Toni3501"]Hallo !
Wie es die Überschrift schon sagt wurde meine Krankengeldzahlung von heute auf morgen eingestellt !
Ich bekam gestern einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin einen anruf das die Zahlung eingestellt wird da die Kasse einen Fehler gemacht hat und mir kein Krankengeld zu stehen würde !
Solange kein rechtsgültiger Bescheid, bzw eine Anhörung durchgeführt wurde kann das Krankengeld nicht eingestellt werden.
Punkt.
Ich beziehe nun schon seit Dez 11 Krankengeld nun ist man der Meinung ich hätte dieses nicht erhalten dürfen da ich ja nur einen Arbeitsvertrag für 3 Monate hatte.
War die Beschäftigung befirstet auf unter 10 Wochen?
Gruss Jochen.
Re: Krankengeld plötzlich aus !
Verfasst: 09.11.2012, 09:15
von Sportsfreund
Hi,
um ein bißchen mehr zu erfahren, um helfen zu können:
Toni3501 hat geschrieben:In einem schreiben vor ca 3 wochen teilte man mir mit das mein Krankengeld bis 22.12.12 laufen würde und nun das ! Die gute Dame der Kasse sagte mir ich solle mich doch beim Jobcenter melden, und am besten Gesund da ich ja sonst kein Geld bekommen würde, ich finde das eine Frechheit, was kann oder sollte ich dagegen tun. Bin weiterhin Krank geschrieben ! Im übrigen bekamm ich den anruf am 08.11.12 das nur noch bis 09.11.12 gezahlt wird !
War der 22.12.12 das Datum, an dem der Höchstanspruch auf KG erreicht wird?
Und das Datum 8.11.12 kam jetzt zustande, weil Du ja inzw. arbeitslos bist und trotz Erkrankung irgendwelche Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten kannst? So mutmaße ich zumindest.
Also wie lautete der Bescheid oder telef. Hinweis der Kasse zu den beiden jeweiligen Daten?
Zur Beendigung zum 8.11.12 würde ich am ehesten über eine Widerspruch, der durch Deinen Arzt begründet sein sollte, der Beendigung widersprechen, da Du eben nicht irgendwelche Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kannst.
Je nachdem, welche Tätigkeiten genau Deine Kasse für zumutbar gehalten hat, kannst Du dies ja auch ganz konkret begründen.
Aber spätestens für die Zeit nach dem 22.12.12 solltest Du Dich beim Arbeitsamt melden.
Gruß
Sportsfreund
Re: Krankengeld plötzlich aus !
Verfasst: 09.11.2012, 10:23
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 09.11.2012, 11:11
von CiceroOWL
Wieso, ich kenne das nur so wonach der Betroffenen in Schfriftform darauf hinzuweisen das Leistungen enden.
Re: Krankengeld plötzlich aus !
Verfasst: 09.11.2012, 15:03
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 09.11.2012, 18:52
von Toni3501
Also ich habe einen Vertrag bei einer Firma Unterschrieben vom 05.10.11 bis 31.12.11.
Dan ich aber Krank wurde hat díe Firma mich zum 14.12.11 gekündigt im Krankenstand, seit dem beziehe ich Krankengeld. Nun heißt es aber ich hätte kein Krankengeld bekommen dürfen, aber da es sich um einen Fehler der KK handelt muß ich das Geld nicht zurückzahlen aber die Zahlung wird zum 09.11.12 eingestellt. Mit der begründung das es eine Kurzzeitbeschäftigung war und die Firma mich angeblich intern umgemeldet hätte. Ich weiß davon nichts ich habe nur einen Vertrag. Jedoch liegen mir mehrere Meldebescheinigungen vor da wurde Ab und Angemeldet !
Bin auch immer noch Krankgeschrieben und habe auch im April eine Ambulante Reha gemacht diese wurde nach 4 Wochen beendet mit dem Vermerk immer noch Arbeitsunfähig !
Verfasst: 09.11.2012, 18:55
von Gast
Hallo Heidi,
da muss ich dir recht geben
da kannst Du aber froh sein, daß Du fast ein Jahr Krankengeld bekommen hast.
Bei mir waren es gerade mal 6 Wochen, da musste ich zum MDK und er
hat mich damals gesund geschrieben.
Danke Gott für dieses lange Krankengeld!!!!
bei mir 4 Wochen und dann nach Aktenlage hat mich der MDK wieder Gesund geschrieben und das schon 2 Mal war noch nie beim MDk und das ganze geht schon seit 5 Monate:
Grüsse Wurmie
Re: Krankengeld plötzlich aus !
Verfasst: 09.11.2012, 18:55
von Toni3501
Sportsfreund hat geschrieben:Hi,
um ein bißchen mehr zu erfahren, um helfen zu können:
Toni3501 hat geschrieben:In einem schreiben vor ca 3 wochen teilte man mir mit das mein Krankengeld bis 22.12.12 laufen würde und nun das ! Die gute Dame der Kasse sagte mir ich solle mich doch beim Jobcenter melden, und am besten Gesund da ich ja sonst kein Geld bekommen würde, ich finde das eine Frechheit, was kann oder sollte ich dagegen tun. Bin weiterhin Krank geschrieben ! Im übrigen bekamm ich den anruf am 08.11.12 das nur noch bis 09.11.12 gezahlt wird !
War der 22.12.12 das Datum, an dem der Höchstanspruch auf KG erreicht wird?
Und das Datum 8.11.12 kam jetzt zustande, weil Du ja inzw. arbeitslos bist und trotz Erkrankung irgendwelche Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten kannst? So mutmaße ich zumindest.
Also wie lautete der Bescheid oder telef. Hinweis der Kasse zu den beiden jeweiligen Daten?
Zur Beendigung zum 8.11.12 würde ich am ehesten über eine Widerspruch, der durch Deinen Arzt begründet sein sollte, der Beendigung widersprechen, da Du eben nicht irgendwelche Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen kannst.
Je nachdem, welche Tätigkeiten genau Deine Kasse für zumutbar gehalten hat, kannst Du dies ja auch ganz konkret begründen.
Aber spätestens für die Zeit nach dem 22.12.12 solltest Du Dich beim Arbeitsamt melden.
Gruß
Sportsfreund
Angebich ist der 22.12.12 der Höchstanspruch erreicht da ich schon einmal wegen der gleichen Krankheit länger Krank war !
Verfasst: 09.11.2012, 20:40
von CiceroOWL
Du hast 2 Probleme der Arbeitgeber hat anscheinend falsch gemeldet mit der Beitragsguppe 1-1-1-1 Vollzeit, kein ermäßigter Beitragsatz, Anspruch Entgeldfortzahlung und Krankengeld.keine kurzfritige Versicherungsfreie Beschäftigung, da mehr als 60 Tage, aber so wie es ausieht weniger als 70 Arbeitstage. In dem Fall Beitragsgruppe 3-1-1-1, Anspruch auf entgeltfortzahlung aber nicht auf Krankengeld da die Beschätigung in sich gesehen weniger als 70 umfaßt.
2 Problem anscheinend wurde in den letzen 3 Jahren, denn wohl 78 wochen Krankengeld und Entgeltfortzahlung wegend er selben Krankheit geleistet das heißt grundsätzlich wäre eh zum 22.12.12 Schluss gewesen.
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?t=135248611740873387&sessionID=837636693212799066&templateID=document&source=hitlist&chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=137489,328,20110101&highlighting=on&hlt=&hn=#hlt_ank
Daher käme denn wohl hier das zum tragen:
lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?t=135248632086135342&sessionID=184599204744496337&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=UAN_nv_1005&xid=137489,58#jurabs_2
3.
Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder anderer vertraglicher Zusagen oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben, es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. 2Dies gilt nicht für Versicherte, die nach § 10 des Entgeltfortzahlungsgesetzes Anspruch auf Zahlung eines Zuschlages zum Arbeitsentgelt haben,
heißt denn 05.10.2011 - 31.10.2011 = 26 Tage
01.11 2011 - 30.11.2011 = 30 Tage
01.12.2011 - 14.12.2011 = 14 Tage
70 Tage
Es sind also nicht mehr als 70 Tage, ergo kein Krankengeld. Du müßtet denn dein BV prüfen lassen und die Meldungen und Beitraggruppen kontrollieren. Ist aber nur meine Meinung. Vielleicht weiss hier jemand noch einen besseren Rat.
Verfasst: 10.11.2012, 18:36
von ratte1
Hallo Cicero,
m.E. stimmt Deine Aussage nicht.
Nur wenn die Beschäftigung von vornherein auf maximal 10 Wochen(= 70Tage) beschränkt war, besteht kein Krankengeldanspruch. Hier ist das Beschäftigungsverhältnis aber auf 87 Tage befristet und nur vorher gekündigt worden.
Daher ist m.E. ein Anspruch auf Krankengeld grds. gegeben.
MfG
ratte1
Verfasst: 10.11.2012, 18:38
von CiceroOWL
Danke Ratte, ich wußte ich konnte mich auf dich verlassen.
Ergo grundsätzlich 70 Tage in Beschätigung
Aber die Beschäftigung in sich gesehen dauerte bis zum 31.12.2011.
Das heißt denn länger als 70 Tage. Denn es waren 86 Tage. Stellt sichjetzt nur die Frage wie klärst du das mit deinem vorherrigen AG klar.
B. dein zweites Problem mit dem 22.12 bleibt immer noch.
Gruss
Jochen
Verfasst: 11.11.2012, 23:53
von Toni3501
Gibt es eine Stelle wo ich das ganze mal Prüfen lassen kann ?
Warte immer noch auf die Schriftliche einstellung des KK !
Verfasst: 12.11.2012, 00:27
von CiceroOWL
Hm einmal müßtest du deinen alten Arbeitgeber kontaktieren wegen der Meldungen. Oder du beantragst eine Kontenprüfung durch deinen zuständigen Rentenversicherungsträger und den erfolgten Meldungen. Denn müßtest du Widerspruch einlegen wenn der Bescheid vorliegt. Es käme jetzt darauf an was es für eine Kasse ist landes oder bundesunmittelbar. ggf. denn die Gewerkschaft, der SovD der VDK, usw . ggf