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Übergang ges. freiw. versichert in Familienversicherung Frau

Verfasst: 08.11.2012, 10:21
von all-at-once
Hallo,

ich habe eine am Boden liegende Selbstständigkeit (der Einbruch kam Mitte diesen Jahres) und will mich neu orientieren. Meine Einnahmen aus der Selbstsändigkeit tendieren gegen Null. Die KK (gesetzlich freiw. versichert) will aber natürlich ihre 340 EUR haben[1].
Die Selbstständigkeit will ich aufgeben. Maximal soll es, nach KK-Terminologie "nebenberufliche Selbständigkeit" sein. Ziel ist aber 1/2-3/4-Stellen Angestelltenverhältnis. Aber dazu muss es ja auch erstmal kommen. Vielleicht mache ich auch erstmal Hilfsarbeiten, Kohle muss fließen. Studierte Regalhilfskraft, warum auch nicht ;)

Ich würde natürlich gerne bei meiner Frau Familienversichert werden. Faktisch bin ich momentan schließlich arbeitslos.

Meine Steuererklärungen bis 2011 sehen aber ja noch gut aus - d.h., ausser auf meinem Bankkonto ist ja noch gar nicht nachweisbar, dass ich fast keine Einnahmen mehr habe.

Wie sehen die Übergänge hier aus? Ebenso: vielleicht muss ich auch noch Kündigungsfristen beachten, wie lang sind die wohl? Es soll gehen von BEK zur TK.

Danke
Micha

[1] Was für ein verka***es System: Ich zahle ein, gehe mal alle paar Jahre! zum Arzt - und bin dann noch nicht mal willkommen als Kassenpatient.

Verfasst: 08.11.2012, 10:26
von Czauderna
Hallo,
der Kasse mitteilen zu wann die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wird (ggf. Gewerbeabmeldung beifügen) und gleichzeitig Familienversicherung beantragen, was allerdings nur geht, wenn Einkünfte unter 375,00 € liegen.
Liegen die darüber, geht nur eine Umstellung der Versicherung, allerding zu wesentlich günstigeren Beiträgen, so z.B. bei Einküngten unter 875,00 €
ca. 150,00 € mtl.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.11.2012, 10:51
von all-at-once
Beziehen sich die 150 EUR auf das Aufgeben der Selbstständigkeit? Wenn ich dies mache, kann ich besser in die Familienversicherung der Frau gehen, statt selber versichert zu sein. Da stellen sich dann Fragen nach Kündigungsfristen. Der Ziel-KK wird sicher eine Gewerbeabmeldung reichen und aktuelle Einkommensnachweise.

Oder beziehen sich die 150 EUR auf sog. "Nebenberufliche Selbstständigkeit"? Diese halte ich auch noch für möglich. Aber was ist das eigentlich? "Nebenberuflich S." bedeutet ja, dass man also daneben einen Hauptberuf haben muss. Das kann aber keine Selbstständigkeit sein (sonst wäre man ja hauptberuflich Selbstständig), also muss es ein Angestelltenverhältnis sein. Dann ist man aber als Angestellter versichert.

"Nebenberuflich Selbstständig" kann doch nur bedeuten "neben HAUPTBRUFLICH ZUHAUSESEIN Selbstständig". Das wäre bei mir auch momentan der Fall.

Ich habe noch von einem Antrag gelesen, dass man auf ~210 EUR mindern kann - bei geringer Einnahme... gibt es da etwas?

Verfasst: 08.11.2012, 11:09
von CiceroOWL
nicht mehr als 375 € Einnahmen aus dem Gewerbe, nicht mehr als 18 - 20 Std schaffen, inklusive Nebentätigen wie Steurerklärung usw. Keine Minijobber beschäftigt, klarer Nachweis das das Hauptgewerbe abgemeldet wurde. Kündiungder Freiwilligen Mitgleidschaft. Aufnahme in die Familienversicherung der Ehefrau denn ab dem 01.02.2013. that it.

Verfasst: 08.11.2012, 11:29
von all-at-once
CiceroOWL hat geschrieben:nicht mehr als 375 € Einnahmen aus dem Gewerbe, nicht mehr als 18 - 20 Std schaffen, inklusive Nebentätigen wie Steurerklärung usw. Keine Minijobber beschäftigt, klarer Nachweis das das Hauptgewerbe abgemeldet wurde. Kündiungder Freiwilligen Mitgleidschaft. Aufnahme in die Familienversicherung der Ehefrau denn ab dem 01.02.2013. that it.
Da mir EUR 400 nicht ausreichen könnte dies keine Dauerlösung sein. Ich müsste schon abhängig beschäftigt und selbst versichert sein. Das sollte aber im Februar nächsten Jahres spätestens der Fall sein.

Vielleicht wäre doch jetzt besser, JETZT eine Gewerbeabmeldung zu machen. Dann müsste ich ja ca. 150 EUR an meine KK zahlen. Wie schnell wird sie das anwenden? Angenommen, ich würde heute die Gewerbeabmeldung durchführen...

Verfasst: 08.11.2012, 18:55
von zost
Auf der Gewerbeabmeldung steht das Datum der Betriebsaufgabe. Ich weiss nicht, ob dass das Gewerbeamt das auch rückwirkend macht.

Jedenfalls sollte die KK zum Ende der selbst. Tätigkeit die frw. Umstellen.

Verfasst: 08.11.2012, 19:27
von CiceroOWL
Laut Gewebeordnung ist dies mit dem Tag der Aufgabe des Gewerbes möglich.

tuebingen.de/verwaltung/verfahren#gewerbeabmeldung