Seite 1 von 1
Vorversicherungszeit
Verfasst: 07.11.2012, 14:45
von Thomas3
Ist man innerhalb der Vorversicherungszeit in der GKV voll versichert oder nicht?
Re: Vorversicherungszeit
Verfasst: 07.11.2012, 14:59
von Czauderna
Thomas3 hat geschrieben:Ist man innerhalb der Vorversicherungszeit in der GKV voll versichert oder nicht?
Hallo, bitte die Frage etwas genauer stellen - was verstehtst du unter "Vorversicherungszeit" - das kann nämlich eine Familienversicherung, eine eigene Versicherung oder auch eine Anwartschaftsversicherung sein, wobei bei letzterer kein Leistungsanspruch besteht.
Gruss
Czauderna
Vorversicherungszeit
Verfasst: 07.11.2012, 15:14
von Thomas3
Wenn man unterhalb der JAEG kommt und von der PKV wieder zurück in die GKV, dann muss man doch mindestens ein Jahr unterhalb der PVG bleiben mit dem Einkommen, um in der GKV zu bleiben. Ist man in dieser Zeit bei der GKV bereits voll versichert oder was passiert, wenn man innerhalb des ersten Jahres erkrankt?
Verfasst: 07.11.2012, 15:23
von Sportsfreund
Hallo,
musste jetzt doch etwas schmunseln. Hab mir nach dem Eingangspost den Kopf zerbrochen, was der Schreiber eigentlich meint.
Aber dass es um eine Unterschreitung der KV-Pflichtgrenze gehen soll, hätte ich nie in Erwägung gezogen.
Aber zu Deiner Frage:
Ja. Wenn Du die Grenze unterschreitest, wirst die KV-Pflichtig. Musst also in die GKV. Die PKV kann dann mit dem Vortag gekündigt werden.
Und damit bist Du auch voll in der GKV versichert. Aber "voll" heißt natürlich nur im Rahmen der möglichen gesetzlichen Leistungsansprüche.
Gruß
Sportsfreund
Vorversicherungszeit
Verfasst: 17.12.2012, 08:28
von Thomas3
Muss die JAEG ein Kalenderjahr unterschritten sein (also vom 1.1.bis 31.12. eines Jahres) oder 12 Monate am Stück, egal ab welchem Monat die KV-Pflichtgrenze unterschritten wird?
Verfasst: 17.12.2012, 09:02
von Sportsfreund
Hi,
um sich bei Ende der KV-Pflicht freiwillig weiterversichern zu können, bedarf es einer Vorversicherungszeit in der GKV von mind. 12 Monaten ununterbrochen. Dabei geht es aber nicht um ein Kalenderjahr. Sondern z.B. auch vom 17.03. des Einen bis zum 16.03. des nächsten Jahres. Dann könnte man sich ab 17.03. freiwillig versichern.
Gruß
Sportsfreund