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KG eingestelt und Mitgliedschaft 1 Tageslücke in AU

Verfasst: 07.11.2012, 10:27
von Inga4
Hallo,

ich schildere mal hier meinen Fall, der ähnlich vieler hier geschriebener ist.
Bin Krebspatientin, und seit 8 Monaten krank.Habe Chemo hinter mir und zur Zeit Strahlentherapie.Ich habe 1 Tag Lücke in meiner AU, diese kam durch ein Missverständnis des Datums zwischen mir und meinem Arzt zu stande. Mein Arzt gab mir den nächsten Termin, der leider ein Tag später war wie es sein sollte. Ich schaute diesesmal leider nicht auf die AU und kopierte sie mir auch nicht, da ich anschliesend des Arzttermin direkt mit dem Taxi zur Strahlentherapie musste. Aus diesem Grund hatte ich mir schon einen frankierten Briefumschlag mitgenommen, die AU beim Arzt direkt in den Umschlag und ab in den Briefkasten, das die AU zur rechten Zeit bei der KK ist.
Bekam nun ein Schreiben der KK, das mein Krankengeld sowie Mitgliedschaft bei Ihnen weg ist, sie keine Leistungen mehr erbringen.

Ich dachte ehrlich mich tritt ein Pferd, Krebspatient, zur Zeit noch in Strahlentherapie, bekomme sehr viele Untersuchungen zwischen durch, CT, MRT, viele Medikamente, jede Woche Blutabnahme, wer zahlt das nun alles. Durch die lange Zeit, lag auch die meiste Zeit im Krankenhaus, Höllentripp die letzten Monate, geht es mir psychisch nicht besonders gut, bin da auch in Behandlung.
Ich rief auf das Schreiben die KK an, diese sagten hat alles seine Richtigkeit, es liegt ja bei dem Schreiben ein Antragsformular bei das ich mich selber versichern kann. Ich fragte was das kostet und von was ich das bezahlen soll wenn ich kein KG mehr bekomme.Bekam gesagt ich sollte sachlich bleiben, dieses zählt nicht dazu und ich habe mir das selber zu zuschreiben, da ich den Termin versäumt habe.
Ich hätte am liebsten mal gefragt ob am Telefon eine Maschine oder ein Mensch sitzt.

In meinen Auszahlscheinen am Anfang schrieb mein Arzt bis auf weiteres mich krank, dieses durfte nicht sein, teilte mir dann irgendwann meine KK mit, es muss ein Datum drin stehen,schickte den letzten Auszahlschein zurück und forderte ein Datum.Ab da stand dann immer ein Datum. In dem letzten Auszahlschein wo der 1 Tag fehlt, steht auch wieder das Datum bei krank bis, aber auch bis auf weiteres.

Meine Frage wäre nun, soll ich in meinem Widerspruch das einbinden und mich auf das Urteil, das ich hier gefunden habe LSG Rh-Pf v.23.11.2011(AZ:L5KR309/11 B) berufen????

http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-rec ... 79866.html

Es steht bei mir ein Datum, aber auch bis auf weiteres.

Wie sieht es mit meiner Mitgliedschaft aus?, die schreiben das sie keinerlei Sachleistungen mehr bezahlen. Wie gesagt bin Krebspatient und meine Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. Muss ich mich nun schnellstmöglich selber versichern?

Muss ich nun auf das Arbeitsamt mich arbeitslos melden?, obwohl ich noch in Strahentherapie bin und nach wie vor krank bin?, nach der Therapie dann in AHB gehe? Nehmen die mich überhaupt?

Ich hoffe das ich es einigermassen verständlich geschrieben habe, denn das richtige formulieren, Schreiben fällt mir zur Zeit sehr schwer.

Muss noch sagen, das ich von Anfang an mit der KK Probleme hatte, immer Schreiben und Anrufe kamen , die Inhaltlich immer sagten wenn sie das und das nicht so machen stellen wir das KG und die Mitgliedschaft ein, half mir sehr bei meiner Behandlung.
Letzte Woche sah ich noch in Fakt ZDF wie die KKH die Patienten die viel kosteten aus ihrer Kasse raus haben wollen. Ich verursache als Krebspatient sehr viele Kosten und das kann ja noch Jahre gehen.

freue mich auf schnelle Antworten, im voraus schon danke

lg. Inga

Verfasst: 07.11.2012, 12:28
von hedi
hallo Inga,

Dein Schicksal rührt mich zutiefst und ich finde das eine Unverschämtheit,
einen solch kranken Menschen noch zusätzlich unter Druck zu setzen.
Ich hoffe, daß Dir hier jemand helfen kann. Ich bin leider auch nur ein
Opfer und kenne mich juristisch nicht so aus.

Vllt. solltest Du, wenn es Dir möglich ist, einen Anwalt draufschauen
lassen. Denn ein Widerspruch kann dauern - bei mir hat es 9 Monate gedauert.
Vor allen Dingen melde Dich sofort bei der AfA, falls Du Anspruch auf
ALGI hast. Dann bist Du nämlich wieder über die AfA krankenversichert.
Den Widerspruch kannst Du trotzdem machen.


Ich wünsche Dir viel Glück und vor allen Dingen baldige Genesung!

LG Hedi

Verfasst: 07.11.2012, 12:38
von CiceroOWL
Grundsätzlich würde ein Widerspruch aufgrund des LSG Urteils Erfolg haben, allerdings hat hat der Widerspruch keine aufschiebene Wirkung. Besteht zur Zeit die Möglichkeit einer Familienversicherung ? Falls nicht gemäß 26 SGB II ist das JobCenter verpflichtet die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung mit zutragen, ggf sollte man denn anstatt ALG II ALG I beantragen. § 145 SGB III

Haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeld-ohne-aerztliche-feststellung-der-arbeitsunfaehigkeit_242_144116.html

Zitat:
Entscheidung des Bundessozialgerichts?

Das LSG hat zwar die Revision nicht zugelassen, doch die beklagte Krankenkasse hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht eingereicht (B 1 KR 107/12). Es bleibt damit abzuwarten, ob die bisher eindeutige Rechtsprechung zu dieser Frage nun aufgeweicht wird. Sollte das Urteil des LSG rechtskräftig oder bestätigt werden, wird wohl auf die Ärzte gehöriger Druck entstehen, diese Umstände bei jeder Krankschreibung von vornherein zu berücksichtigen. Es kann aber auch nicht im Interesse aller Beteiligten sein, wenn sich dadurch von vornherein in einer Vielzahl von Fällen die Laufzeit der Arbeitsunfähigkeit „sicherheitshalber“ um ein bis 2 Tage erhöht…

Übrigens die Krebsbehandlung muss die Kasse zahlen ob eine Mitgleidschaft besteht oder nicht, denn die sind Lebenserhaltend, somit zu übernehmen.

Verfasst: 07.11.2012, 14:58
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 07.11.2012, 15:16
von reallyangry
Liebe Inga,
auch ich bin zutiefst von deiner Geschichte betroffen. Um deine Krankheit zu bekämpfen brauchst du viel Kraft und Ruhe. Die Vorgehensweise deiner KK ist daher unverständlich und einfach nur mies.
Nimm den Rat von MachtsSinn auf jeden Fall an.
Wir können ja nicht alle an die Redaktion von Frontal schreiben (Vielleicht sollten wir das!) und insofern müssen die "Krankenkassengeschädigten" die Sozialgerichte mit solchen Vorfällen beschäftigen.
Gib das an einen Fachanwalt für Sozialrecht und nutze deine Kraft, um wieder gesund zu werden.
Die allerbesten Wünsche und gute Besserung!!!
Ganz liebe Grüße
ReallyAngry (im doppelten Sinn Betroffene)

Verfasst: 07.11.2012, 17:15
von Inga4
hallo Hedi,

danke für dein Mitgefühl, ich lasse einen Anwalt mal draufschauen, allerdings leisten kann ich ihn mir nicht. Bin geschieden, lebe alleine, da muss ich mit meinem Geld gut überlegen was ich mache, denn ich bekomme ja schon 1/2 Jahr nur Krankengeld. Gehe morgen früh vor der Strahlentherapie mal zum Arbeitsamt, ich hoffe die können mir helfen. Ich gehe ja schon mein Leben lang arbeiten, da muss ja einer für einen zuständig sein.

lg. Inga

Verfasst: 07.11.2012, 17:26
von Inga4
hallo CiceroOWL

mit dem Urteil was du da schreibst, weiss ich nicht ob das wirklich bei mir zu trifft, kann das ja dem Anwalt mal aufschreiben.

Übrigens die Krebsbehandlung muss die Kasse zahlen ob eine Mitgleidschaft besteht oder nicht, denn die sind Lebenserhaltend, somit zu übernehmen.
Ist das so???

Zum Arbeitsamt gehe ich morgen und schildere ihnen meinen Fall und beantrage ALG I, ist mir zwar ein sehr schwerer Gang, aber muss ja sein. Habe noch nie KG oder ALG bekommen.

Gruss Inga

Verfasst: 07.11.2012, 17:51
von Inga4
Hallo Machts Sinn,

danke dir vielmals für die grosse Info, muss das alles in Ruhe durchlesen, und denke mehr als einmal, da ich zur Zeit irgendwie alles nicht mehr so schnell verstehe wie sonst. Habe es ja schon geschrieben gehe morgen zum Arbeitsamt und dann sehe ich weiter. Und zu einem Anwalt gehe ich auch, denke allerdings das ich schnell noch morgen den Widerspruch mache und darein das eine genaue Begründung noch kommt, denn der Anwalttermin ist erst nächsten Montag.

lg. Inga

Verfasst: 07.11.2012, 20:37
von hedi
hallo Inga,

ja, das habe ich auch gedacht, daß man, wenn man sein ganzes Leben
gearbeitet hat, irgendeiner zuständig ist. Ist es ja auch. Aber keiner
dieser Sozialleistungsträger macht es einem einfach.
Die KK verschiebt gern an die AfA, da das Arbeitslosengeld niedriger ist
als das Krankengeld.

Und dann muss man, wenn man sowieso gesundheitlich sehr angeschlagen ist, auch diesem Druck der KK noch standhalten.

Man sollte wirklich, wie Reallyangry schreibt, an die Öffentlichkeit gehen,
damit solche Machenschaften bekannt gemacht werden.

Bedanken kann ich mich in meinem Fall bei der Arbeitsagentur, die
mir nach 4 Monaten ohne Geld, rückwirkend mein ALG1 gezahlt hat.

Ich wünsche Dir viel Kraft, daß sich alles morgen zum Guten wendet.
Ich plädiere bei Deiner KK an die Menschlichkeit!

GLG Hedi

Verfasst: 09.11.2012, 10:05
von Inga4
Hallo,
war beim Arbeitsamt, leider ohne Erfolg. Wenn die mich nehmen, muss ich zuerst gesund geschrieben sein. Dieses ist allerdings während meiner Behandlung nicht möglich, was ich ja voll verstehe, da ich zur Zeit in keiner Lage wäre eine Arbeit auszuführen.
Muss nun mal abwarten was am Montag der Rechtsanwalt meint. Hoffe das der mir mehr sagen kann, und das WICHTIGSTE, was mit meiner Mitgliedschaft in der KK ist, denn das lasstet mir zur Zeit wie ein Betonklotz auf meinen Schultern.

Gruss Inga

Verfasst: 09.11.2012, 10:10
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 12.11.2012, 16:39
von Inga4
Hallo,

war nun heute beim Anwalt, der macht mir gute Hoffnungen, da hoffe ich nun mal das Beste. Die Hoffnung stirbt ja zum Schluss sagt man.

Nun mal sehen wie es weiter geht, und hoffe das es sich sehr schnell klärt, und sich nicht Monate hinzieht.Ich habe dazu einfach keine Kraft mehr.
Wenn alles sehr lange dauert, und ich noch etwas Kraft haben sollte, dann gehe ich damit ins Fernsehen, eigentlich müsste man es gleich machen und den Menschen in unserem Sozialstaat mal klar machen was hier alles passiert. Wie die KK ihre Mitglieder die schwer erkrankt sind noch kränker machen, und ihnen die Kraft holen, die die Mitglieder eigentlich bräuchten, das sie ihre Krankheit besiegen.

lg Inga

Verfasst: 12.11.2012, 16:46
von laluna
Liebe Inga,

hast ne PN!

LG und Kopf hoch!

Laluna

Verfasst: 12.11.2012, 16:52
von Rossi
Zum Thema Nahtlosigkeitsprinzip (§ 145 SGB III früher § 125 SGB III) hat mir mal ein Mitarbeiter der Widerspruchsstelle der Bundesgentur für Arbeit erzählt, dass hierfür der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft sein muss. D.h., das Nahtlosigkeitsprinzip kommt nur dann zum Tragen, wenn man ausgesteuert wurde (78 Wochen).

Dies ist aber hier nicht der Fall, oder?!

Verfasst: 12.11.2012, 17:24
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.