Hallo,
hätte eine Frage, ob die Rückkehr in die GKV möglich bzw. sinnvoll ist. Allerdings würde ich bei Rückkehr die 9/10-Grenze voraussichtlich nicht mehr erreichen. Unter welchen Umständen ist eine Rückkehr möglich?
Ich war immer gerne in der GKV und wäre auch gerne geblieben. Da ich verschiedene "arbeitnähmeränliche Beschäftigungsverhältnisse" hatte, die insgesamt über der PVG lagen, wurde ich ständig an- und abgemeldet bei der KK. Die sagten mir, sie kennen dieses Beschäftigungsverhältnis in der Form nicht und konnten damit nicht richtig umgehen. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass der Höchstsatz zu berechnen sei, aber es wurde immer chaotischer durch die ständige An- und Abmelderei. Kennt jemand einen solchen Fall? Ein "Sozialberater" riet zum Wechsel in die PKV.
Für eine entsprechende Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Thomas
Rückkehr in die GKV möglich?
Moderator: Czauderna
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Hi Thomas,
ich kenne solch ständiges An- und Abmelden bei Abrufkräften. Das heißt, die Leute werden kurzfristig vom AG angerufen, heute oder morgen z.B., zur Arbeit zu kommen. Werden also nur für einen kurzfristen Zeitrahmen eingesetzt. Und auch nur für diese Zeiten werden die dann SV-pflichtig gemeldet. So oder ähnlich wohl bei Dir.
Ich kenne das dann so, dass in den Lücken natürlich auch geschaut werden muss, wie man versichert sein kann, weil muss.
Das wurde dann über folgende Wege gelöst:
- bei Verheirateten ggf. dazwischen immer Familienversicherung.
- oder dieser gesetzl. nachgehende Leistungsanspruch bis zu einem 1 Monat. Geht aber nur, wenn die Lücke zwischen den Einsätzen max. 1 Monat beträgt.
- oder ansonsten ggf. Durchführung einer freiwilligen Mitgliedschaft
Gruß
Sportsfreund
ich kenne solch ständiges An- und Abmelden bei Abrufkräften. Das heißt, die Leute werden kurzfristig vom AG angerufen, heute oder morgen z.B., zur Arbeit zu kommen. Werden also nur für einen kurzfristen Zeitrahmen eingesetzt. Und auch nur für diese Zeiten werden die dann SV-pflichtig gemeldet. So oder ähnlich wohl bei Dir.
Ich kenne das dann so, dass in den Lücken natürlich auch geschaut werden muss, wie man versichert sein kann, weil muss.
Das wurde dann über folgende Wege gelöst:
- bei Verheirateten ggf. dazwischen immer Familienversicherung.
- oder dieser gesetzl. nachgehende Leistungsanspruch bis zu einem 1 Monat. Geht aber nur, wenn die Lücke zwischen den Einsätzen max. 1 Monat beträgt.
- oder ansonsten ggf. Durchführung einer freiwilligen Mitgliedschaft
Gruß
Sportsfreund
Eückkehr in die GKV möglich?
Kann ich mich über den Arbeitgeber, bei dem ich unter der PVG liege, in der GKV anmelden lassen?
Oder zählt das gesamte Einkommen? Habe als "arbeitnehmerähnliche Person" zwei verschiedene, insgesamt liege ich über der PVG und bin in der PKV.
Oder zählt das gesamte Einkommen? Habe als "arbeitnehmerähnliche Person" zwei verschiedene, insgesamt liege ich über der PVG und bin in der PKV.
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Re: Eückkehr in die GKV möglich?
Hallo nochmal,
Ich denke Du musst Deine beruflichen Umstände hier im Forum etwas näher erläutern.
Gruß
Sportsfreund
Jetzt wird es für mich etwas verwirrend. Mit PVG meinst ja vermutlich die KV-Pflichtgrenze. Man spricht dabei auch von der "Jahresarbeitsentgeltgrenze" - JAG. Ob man als Arbeitnehmer dabei pflichtig, oder kv-frei ist, hängt immer von einer vorausschauenden Betrachtungsweise ab. Nämlich, ob der (voraussichtliche) Jahreslohn, über dieser JAG liegt oder nicht. Sollte Dich Dein AG also kv-frei gemeldet haben, unterstelle ich eigentlich ein Dauerarbeitsverhältnis. Das wiederum passt nicht mit Deiner Schilderung von ständigem An- und Abmelden zusammen.Thomas3 hat geschrieben:Kann ich mich über den Arbeitgeber, bei dem ich unter der PVG liege, in der GKV anmelden lassen?
Oder zählt das gesamte Einkommen? Habe als "arbeitnehmerähnliche Person" zwei verschiedene, insgesamt liege ich über der PVG und bin in der PKV.
Ich denke Du musst Deine beruflichen Umstände hier im Forum etwas näher erläutern.
Gruß
Sportsfreund