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'Übergangsgeld'

Verfasst: 06.11.2012, 00:10
von KKA
Bitte um Aufklärung nachfolgender Punkte:

- Ich beziehe z.Zt. Krankengeld und bin kündigungsbedingt arbeitslos
- KK besteht auf Reha (Leistungsträger DRV Bund)
- Ab Anfang Reha erhalte ich sog. Übergangsgeld
- Sollte die Reha nicht zum allseits gewünschten Erfolg führen, wird wieder Krankengeld bezahlt

Fragen:

- Übergangsgeld soll lt. Aussage des MA der KK 68% ausmachen. 68% von was? Krankengeld oder letztem Bruttogehalt (Arbeitseinkommen)?

- Wie wird die Krankengeldhöhe errechnet, sollte die Reha erfolglos bleiben? (X % vom Übergangsgeld, oder kompletter Leistungsanspruch *** der jetzigen (Voll)Leistung?).

Wir haben in einem anderen Thread einen ähnlichen Sachverhalt, denke aber, mein Fall unterscheidet sich von diesem.

Danke.

Gruss
Mick

Verfasst: 06.11.2012, 10:33
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 06.11.2012, 18:23
von KKA
Danke MS.

Kann niemand der KK-Experten mir hier helfen? :cry:

Verfasst: 06.11.2012, 19:00
von zost
Ich würd sagen, dass sich das KG als auch das ÜG aus dem letzen Bruttogehalt vor beginn der AU berechnet.

Ich bin aber ein Beitragsmensch, von daher warte lieber auf Antwort eines Leistungssachbearbeiters

Verfasst: 06.11.2012, 19:07
von GerneKrankenVersichert
Das Übergangsgeld beträgt grundsätzlich 68 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage beträgt 80 % des letzten Bruttogehaltes, allerdings höchstens das letzte Netto. Die bei dir wahrscheinlich bisherige Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung fällt weg. Ob es eine Begrenzung auf die BBG RV gibt, weiß ich nicht.

Beim Übergangsgeld muss unterschieden werden, ob es sich um eine berufliche oder medizinische Reha handelt. Bei der beruflichen kommt es zu den im anderen Thread beschriebenen Folgen, da die Arbeitsunfähigkeit endet, wenn eine berufliche Reha beginnt. Während einer medizinischen Reha besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankengeld ruht in der Zeit, in der Übergangsgeld bezogen wird. Das bedeutet, dass das Krankengeld nach einer (hoffentlich nicht) erfolglosen Reha in der vorherigen Höhe weitergezahlt wird.

Verfasst: 06.11.2012, 20:21
von KKA
Danke GKV, das beantwortet meine Fragen.

68% vom jetzigen Leistungsanspruch...naja, das muss ich erstmal verdauen, gleichwohl ist das m.E. ein weiterer Beweisklotz eines undurchdachten, maroden, verkomplizierten und vor allem ungerechten Systems.

PS. Gibt es ein für den Normalbürger pauschales, nachvollziehbares Argument für die bürokratischen, folglich kostenintensiven Wechselspielchen zwischen KK und GRV, oder, warum, z.B., obliegt eine Reha der GRV und nicht den KK? Das System scheint sich nur in Deutschland etabliert zu haben... naja, vielleicht auch im hyperbürokratisierten Österreich.

PPS. Angenommen die Reha bleibt erfolglos und ich stelle einen Antrag auf, bzw. erhalte letztendlich EU Rente. Bin ich bei Bezug dieser Rente weiterhin 'privat' - pflichtversichert und muss den Minimumbeitrag (ca. € 130,--, oder?) aus dieser (Armuts)rente bestreiten? KVdR scheidet in meinem Fall aus (vermute ich), da ich bis 2006 über 18 Jahre im (EU) Ausland tätig war bzw. gelebt habe (demzufolge ich keine bzw,. insgesamt 'nur' ca. 28 Jahre RV Beiträge in D eingezahlt habe). Ist jemand mit diesem Thema vertraut?

Tausend Dank.

Verfasst: 06.11.2012, 20:37
von CiceroOWL
Gegenfrage welches Ausland ( EU und/oder EWR Ausland) und wie sah da die Krankenversicherung aus?

Verfasst: 06.11.2012, 20:39
von Czauderna
Hallo,
ja, warum erbringt die Rentenversicherun medizinische Leistungen.
Vereinfacht gesagt, um Rentenzahlungen zu vermeiden.
Ein Rentner kostet nur, bringt aber nix - bevor nun der Aufschrei der Rentner kommt von wegen 40 Jahre nur gearbeitet und eingezahlt, da ist die jetzige Rentenzahlung doch nur mehr als recht - das stimmt und soll auch so sein, nur das Geld was der Rentner Max Mustermann in den letzten 40 Jahren eingezahlt hat, zusammen mit seinem Arbeitgeber oder alleine, das war schon kurzer Zeit nach der Einzahlung schon wieder weg. Die Rentenversicherung lebt nach dem damals eingeschlagenen System (war Adenauer, glaub ich) quasi von der Hand in den Mund, d.h., die heutigen Beitragszahler finanzieren die Renten der heutigen Rentner und wenn sich da nix ändert, dan finanzieren unsere Kinder demnächst unsere Renten. So, jetzt zur Frage, warum erbringt dann die Rentenversicherung medizinische Leistungen - je größer die Anzahl der Rentenempfänger um so mehr muss die "arbeitende" Bevölkerung Beiträge finanzieren, von daher ist es im ureigenen Interesse der Rentenversicherung aber von uns Beitragszahlern, dass wirda, wo es mögich ist, Rentenbezieher vermeiden, und das geht eben bei drohender Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit mit der Finanzierung von Reha-Massnahmen.
So gesehen eine sinnvolle Regelung, oder ?
Natürlich könnte man sich das auch anders vorstellen, aber was würde denn passieren wenn alle Reha-Massnahmen durch die Kassen zu finanzieren wären - der Krankenversicherungsbeitrag würde steigen und die Zahl der "Frührentner" auch, denn ein Rentner bekommt kein Krankengeld und Reha-Massnahmen gäbe es dann da auch keine mehr - man schaue sich nur mal heute nur die Zahl der Reha-Anträge an, bei denen die Kassen Kostenträger sind - im Verhältnis relativ wenige und meist von jungen Versicherten gestellt, wie z.B.
Selbständige oder Mutter-Kind-Kuren.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.11.2012, 20:47
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:Gegenfrage welches Ausland ( EU und/oder EWR Ausland) und wie sah da die Krankenversicherung aus?
Großbritannien, staatlich versichert, zusätzliche Privatversicherung wurde komplett vom Arbeitgeber bezahlt. Während meines Auslandsaufenthalts war ich nach wie vor Mitglied (ruhende Mitgliedschaft) in der deutschen KK, halt ohne Beitragszahlung.

Verfasst: 06.11.2012, 20:54
von CiceroOWL
Zeiten des NHS sind grundsätzlich dem Deutschen GKV System gleich zusetzen, die private Zusatzversicherung ntresseirt in dem Fall nicht, der NHS ist durch das Fomular E 104 / A1 nachzuweisen, daher besteht meines Erachtens das Zutrittsrecht zur KvdR, wenn die 9/10 Regelung erfüllt ist.

Verfasst: 06.11.2012, 21:33
von KKA
Czauderna hat geschrieben: ......So gesehen eine sinnvolle Regelung, oder ?......
Sinnvoll für die Zeit, als die Renten noch 'sicher' waren. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist die Sinnhaftigkeit des aus dem vergangenen Jahrhundert formulierten Rentensystems ernsthaft in Frage zu stellen. Wenn, wie geschehen, die Einnahmen aus der Öko-Steuer für die Rentenkassen zweckenfremdet werden, ist spätestens die Zeit gekommen, über das gesamte System nachzudenken.
Ähnlich ist das z.Zt. gültige Krankenversicherungssystem zu betrachten. Um eine Bürgerversicherung mit zentraler Steuerung und finanziert aus einer Mischung von Steuermitteln und Arbeitnehmerabgaben kommen wir früher oder später nicht herum. Auch hier ist die demografische Entwicklung der treibende Motor zum Umdenken.

Nun gut, das ist große Politik und meine ursprüngliche Frage zielte lediglich auf den m.E. unsinnigen Zusammenhang GRV/KK in Bezug auf (med.) Rehas.

Wünsche noch einen erholsamen Abend.

Verfasst: 06.11.2012, 21:40
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:Zeiten des NHS sind grundsätzlich dem Deutschen GKV System gleich zusetzen, die private Zusatzversicherung ntresseirt in dem Fall nicht, der NHS ist durch das Fomular E 104 / A1 nachzuweisen, daher besteht meines Erachtens das Zutrittsrecht zur KvdR, wenn die 9/10 Regelung erfüllt ist.
Kann ich nur hoffen, dass ich die Bedingungen damit erfüllt habe....dennoch beschleicht mich ein ungutes Gefühl, dass die Gesetzgebung auch für diesen Fall ein Gegenmittel anzubieten hat... (!!???)

Danke für Deine Mühe Cicero

Verfasst: 06.11.2012, 21:41
von CiceroOWL
Nein, geht vom Gesetz her nicht. Ganz eindeutig.

Verfasst: 06.11.2012, 21:46
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:Nein, geht vom Gesetz her nicht. Ganz eindeutig.
Eine beruhigende Nachricht! Danke.

Verfasst: 06.11.2012, 22:09
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.