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Einstellung Krankengeld - Widerspruch gegen Ablehnung Reha
Verfasst: 04.11.2012, 21:55
von Tjundar
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ist es rechtens, dass die Krankenkasse das Krankengeld einstellt, weil kein Rentenantrag gestellt worden ist, obwohl gegen die Ablehnung der Reha ein Widerspruch eingelegt worden ist ?
Aber vielleicht einmal von Anfang:
Bei einer Bekannten wurde im November 2011 eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt, mit der sie bis heute noch krank geschrieben ist. Es kommt wie es kommen muss (und auch gewünscht war), die Krankenkasse hat die Aufforderung zur Stellung eines Rehaantrages nach § 51 SGB V ausgesprochen. Dieser wurde anschliessend in einem persönlichen Termin direkt bei der Kasse aufgenommen.
In der Zeit nach der Stellung des Rehaantrages wurde bei meiner Bekannten festgestellt, dass hier auf eine vollkommen falsche Diagnose behandelt worden ist.
Der Rehaantrag wurde von der Rentenversicherung dann auch abgelehnt, da diese unter anderem die falschen Krankenberichte vorliegen hatte. Gleichzeitig wurde der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Gegen diese Ablehnung wurde schriftlich und innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde der Kasse auch mitgeteilt.
Obwohl bei der Rentenversicherung noch ein Widerspruch anhängig ist verlangt die Kasse jetzt die förmliche Stellung eines Rentenantrages und will in Kürze das Krankengeld einstellen, wenn dieser nicht gestellt wird.
Ist das überhaupt rechtens ? Und kann die Kasse das Krankengeld einstellen obwohl der Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha noch läuft ?
Hat man überhaupt noch Chancen auf eine Rehamassnahme bei der Rentenversicherung, wenn ein Rentenantrag gestellt worden ist ?
Und muss die Kasse nicht wenigstens einen Bescheid oder eine Aufforderung mit Rechtsbehelfsmitteln (Widerspruchsfrist) zusenden, bevor das Krankengeld einfach eingestellt wird ?
Ich weiss, viele Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal.
Gruß Lutz
Verfasst: 05.11.2012, 09:07
von Czauderna
Hallo,
nein, die Kasse kann so ohne weiteres nicht in diesem Falle zur Rententragstellung auffordern - was sie durfte, das war damals die Aufforderung zur Reha als solches - dieser Aufforderung wurde Folge geleistet, insofern hat der Versicherte mitgewirkt. Dass der RV-Träger nun diesen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet hat ändert zunächst nichts daran. Die Kasse muss nun prüfen ob im Rahmen des Gestaltungsrechtes des Versicherten nicht auf eine formelle Rentenantragstellung verzichtet werden kann, zumal der Versicherte gegen die Reha-Ablehnung und die Umdeutung offenbar einen Widerspruch eingelegt hat. Es stellt sich allerdings die Frage, erfolgte dieser Widerspruch mit Einwilligung der Kasse und warum wurde der Widerspruch eingelegt - die "falschen" Arztberichte können es doch nicht sein, denn der RV-Träger sieht offenbar wegen der Schwere der Erkrankung kein Reha-Ziel sondern nur die Erwerbminderungsrente - hält sich der Betroffene demnach für nicht so stark erwerbsgermindert, dass er selbst ein Reha-Ziel, also Wiederherstellung seiner vollen Erwerbsfähigkeit sieht ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.11.2012, 10:12
von Tjundar
Hallo.
Vielen Dank schon einmal für die Antwort.
Also die Krankenkasse wurde darüber informiert, dass ein Widerspruch bei der Rentenversicherung eingelegt worden ist. Eine vorherige Einwilligung von der Kasse hierzu wurde nicht eingeholt.
Die aktuelle Diagnose, die von Anfang an bestanden hat, lautet Parkinson. Die anfänglichen Medikamente haben aber schwere psychologische Probleme verursacht, die in der Folge als eigentliche Krankheitsursache angenommen worden sind. Diese psychologische Erkrankung war dann auch die einzige Krankheitsursache die in der Ablehnung der Rentenversicherung genannt worden ist.
Problem ist, dass Medikamente für Parkinson schwere psychologische Symptome zur Folge haben können, während die Medikamente zur Bekämpfung dieser Symptome wiederum Parkinson gesteigert haben. Diese extreme Wechselwirkung kommt wohl selten vor, ist aber medizinisch bekannt.
Durch die richtige Dosierung der Medikamente, die jetzt herausgearbeitet wird, kann jetzt schon ein Erfolg und ein Schritt zur vollen Erwerbsfähigkeit beobachtet werden. Wichtig wäre jetzt eine Rehamassnahme, damit die Beweglichkeit wiederhergestellt werden kann.
Das Ziel ist es aber mittelfristig wieder arbeiten zu gehen.
Hätte die Einwilligung der Kasse damals über den Widerspruch eingeholt werden müssen ?
Laut Infoblatt der Kasse, kann der Versicherte der Umdeutung des Rehaantrages in einen Rentenantrages nur mit Zustimmung der Kasse widersprechen. Der Widerspruch wurde aber ja gegen die Ablehnung der Reha, aufgrund der falschen Diagnosen, eingelegt.
Hätte diese Aufforderung zur Stellung des Rehaantrages nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung erfolgen müssen ?
Gruß Lutz
Verfasst: 05.11.2012, 12:04
von GerneKrankenVersichert
Hat die Krankenkasse dem Versicherten gegenüber das Gestaltungsrecht eingeschränkt? Dazu reicht es nicht, ein Merkblatt zuzuschicken, sondern es muss ein an denjenigen persönlich adressierter Brief sein.
Ansonsten ist es schwierig, hier zu raten, ohne die gesamten Unterlagen zu kennen. Nehmen wir mal an, die Kasse hat damals das Gestaltungsrecht eingeschränkt. Dann hätte der Widerspruch nur mit Zustimmung der Kasse erfolgen dürfen. Allerdings wäre die Rentenversicherung über die Einschränkung des Gestaltungsrechtes informiert worden und hätte deine Bekannte beim Widerspruch darüber informiert.
Dann ist die Frage - ist das momentane Schreiben ein Anhörungsschreiben, mit dem deiner Bekannten die Möglichkeit gegeben wird, ihre Sicht der Dinge darzulegen, oder schon ein Bescheid? Wenn kein Datum angegeben ist, zu wann das Krankengeld eingestellt werden soll, tippe ich mal auf eine Anhörung. Und dann sollte deine Bekannte ihre Sicht der Dinge und den Wunsch, wieder arbeiten zu gehen, genauso schildern wie du es hier getan hast. Am besten mit einem aktuellen Attest ihres Arztes, der das so bestätigt (bzw. mit den Unterlagen, die beim Widerspruch an die Rentenversicherung mitgeschickt wurden).
Verfasst: 05.11.2012, 18:02
von Krankenkassenfee
Hallo,
wie alt ist denn Deine Bekannte? Schon 65 Jahre alt?
Wenn ja, kann die Kasse sehr wohl zu einem Rentenantrag nach § 51 Abs.2 SGB V innerhalb einer Frist von 10 Wochen auffordern. Voraussetzung ist allerdings auch, dass ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht.
LG, Fee
Verfasst: 06.11.2012, 08:43
von Tjundar
Hallo zusammen,
ja die Kasse hat einen adressierten Brief zusammen mit der Einschränkung des Gestaltungsrechts zugeschickt. Eine Information von Seiten der Rentenversicherung, dass die Zustimmung der Kasse notwendig ist, kam jedoch nicht.
Letzter Stand ist, dass der Widerspruch bei der Widerspruchsstelle der Rentenversicherung liegt.
Die Regelaltersrente für langjährig Versicherte könnte im Jahr 2020 beginnen, dass ist also noch ein ganzes Stück hin.
Gestern Nachmittag hat noch mal ein Gespräch mit der Kasse stattgefunden, die weiter darauf drängt, den Rentenantrag schriftlich zu stellen. Auf die Frage, ob das denn nicht bedeuten würde, dass der Reha Antrag über die RV in jedem Fall abgelehnt wird, weil ja ggf. Rente bewilligt werden würde, meine die Kasse nur: "Ja das wäre wohl so". Auf den Einwand hin, dass aufgrund der geänderten Diagnose und jetzt richtigen Behandlung eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten meine die Kasse nur (O-Ton): "Das ist uns egal. Wir wissen hier nichts von der Parkinson Erkrankung."
Manchmal hat man echt das Gefühl, das weitere Leben von Versicherten ist den verschiedenen Parteien echt egal.
Das Schreiben der Kasse war übrigens in der Tat ein Anhörungsschreiben. Wir haben gestern noch mal unsere Sicht der Dinge dargelegt und geschrieben, dass kein Rentenantrag gestellt worden ist.
Nach Information der Kasse wird dann kurzfristig das Schreiben mit der Einstellung des Krankengeldes kommen.
Hat man dann mit einem Widerspruch noch vernünftige Chancen oder wird es dann in jedem Fall zu einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht kommen ? Und wie schaut das in der Zwischenzeit mit der weiteren Zahlung von Krankengeld aus ? Wird das aufgrund des Widerspruchs weiter gezahlt ? Wie schaut ggf. der weitere Versicherungsschutz aus ?
Viele Grüße
Lutz
Verfasst: 06.11.2012, 08:50
von Czauderna
Hallo,
ich denke, dass in diesem Falle ein "medizinisch" begründetes Widerspruchsschreiben durchaus Erfolg haben wird, denn es muss doch im Interesse aller liegen, dass der Versicherte wieder arbeiten gehen kann und Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt.
Wenn die Kasse bisher von einer bestimmten Erkrankung (Diagnose) nichts gewusst hat, dannliegt es auch an dem behandelnden Arzt dies der Kasse nahezubringen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 06.11.2012, 10:50
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 06.11.2012, 21:04
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:[...]wenn die viele Streitigkeiten haben, bekommen die mehr Personal ... und alle dort freuen sich.
Völlig an der Realität vorbei! Das ist nicht überdeutlich, sondern Quatsch.
Verfasst: 06.11.2012, 22:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 06.11.2012, 22:41
von broemmel
Typischer MS Dünnsinn.
Verfasst: 07.11.2012, 09:25
von reallyangry
Na, dann bleibt ja nur zu hoffen, dass demnächst für die betroffenen Krankenkassen die "Kacke am Dampfen" ist.