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Das grenzt schon an Betrug...
Verfasst: 03.11.2012, 14:53
von Schrauber
... Hallo,
möchte mal nachfragen, ob das alles rechtens ist. Wird eine etwas längere Geschichte:
Im März 2011 habe ich Probleme mit der HWS. Bekam am Anfang etwa 1800 Euro Krankengeld (habe aber auch 33 Jahre bezahlt ohne Ende). Nach etlichen Spritzen usw. wurde ich im Mai 2011 von der KK zu einer Reha gedrängt, die ich nach vier Wochen arbeitsunfähig beendete. Im November 2011 wurde mir nach 8 Monaten AU eine Blitzheilung durch den MDK zuteil. Durfte dann eine Woche später Vollschicht arbeiten. Da ich Gabelstapler repariere, konnte ich bereits nach drei Tagen 2400mg Ibuprofen pro Schicht einwerfen, damit ich überhaupt durchhielt. Da ich noch sechs Wochen Urlaub nehmen musste, zog sich das bis Februar 2012 hin. Dann wieder AU - Krankengeld wurde bereits weniger, da ich in den Monaten davor schon keine Überstunden mehr machen konnte. Da man mittlerweile eingesehen hatte, das ich keine 20 Tonnen schweren Maschinen mehr reparieren kann, galt ich als Berufsunfähig. Da ich kein fauler Mensch bin, habe ich dann Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, und sollte nach der erfolgreichen Testung zum Immobilienkaufmann umschulen. Übergangsgeld war da noch 1400 Euro. Nach knapp drei Monaten musste ich die Umschulung abbrechen, da sich meine HWS verschlimmert hatte. 10 Stunden sitzen unmöglich. Zur Zeit versuche ich mich mit Oxycodon zu betäuben, da ich nach erfolgloser PRT nun vor der OP stehe. Jetzt bekam ich den Krankengelbescheid. 1106,70 bekomme ich noch - das deckt kaum meine Unkosten, geschweige das ich noch Geld fürs Essen hätte. Meine schwerbehinderte Frau hat sich jetzt einen Job gesucht, damit wir weiter existieren können. Was ist aus diesem Land geworden?
Verfasst: 03.11.2012, 15:19
von Czauderna
Hallo,
war das eine Feststellung oder eine Frage ?.
Ich will mal die imaginäre Frage - "warum bekomme ich jetzt statt früher 1800,00 €
jetzt nur 1.100,00 € Krankengeld ?" beantworten - wenn du das nicht gemeint hast, sag es mir, dann lösche ich meinen Beitrag wieder.
Also, dein Krankengeld bemisst sich nach der Höhe deines Einkommen in dem Monat vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.11.2012, 15:37
von Schrauber
Also, dein Krankengeld bemisst sich nach der Höhe deines Einkommen in dem Monat vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Der Witz an der Sache ist, das Überangsgeld als Einkommen gerechnet wird!!
So kann man natürlich auch "Kosten" senken, indem man kranken Menschen das Geld systematisch zusammenkürzt.......
Verfasst: 03.11.2012, 15:40
von CiceroOWL
tk.de/tk/krankengeld/arbeitnehmer/krankengeldrechner/133034
Rechne selber
Verfasst: 03.11.2012, 15:44
von broemmel
Das Krankengeld dient als Ersatz für das wegen der Arbeitsunfähigkeit entgangene Entgelt.
Das Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit wird also herangezogen.
Wieso soll jetzt Übergangsgeld kein Einkommen sein?
Verfasst: 03.11.2012, 16:12
von Schrauber
Hallo Broemmel,
mein aktuelles Krankengeld wurde auf Basis meines Übergangsgeldes berechnet. Also von wenig Geld, wird jetzt noch weniger Geld bezahlt.
Verfasst: 03.11.2012, 16:17
von CiceroOWL
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159715&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv
de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159717&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159574&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000007:263129_bv
so und jetzt bitte lesen denn maulen. Ist immer die gleiche.....
Was micht weiter wundert ist das kein Rückengerechter Schulungsplatz im BBW zur Verfügung gestellt wird, denn wäre das nicht passiert warum wurde sich nicht darum gekümmert?
Im übrigen, das gleiche durfte ich vor 10 Jahren auch mitmachen, also auch mit wesentlioch weniger Geld auskommenusw, hat aber geklappt, da ichmich denn eingeschränkt habe 2 Jahre lang. Als ich denn neu angefangen bin habe ich denn aufgrund einer Stelle ausserhalb annehmen müssen, weniger Geld als mit ALG I , von wegen dopplter Haushaltsführung und so, hat aber auch geklappt.
Re: Das grenzt schon an Betrug...
Verfasst: 03.11.2012, 17:03
von GerneKrankenVersichert
Schrauber hat geschrieben:(habe aber auch 33 Jahre bezahlt ohne Ende)
...
Da man mittlerweile eingesehen hatte, das ich keine 20 Tonnen schweren Maschinen mehr reparieren kann, galt ich als Berufsunfähig.
Da müsstest du doch eigentlich vor dem 02.01.1961 geboren sein und noch Anspruch auf eine BU-Rente haben?
Verfasst: 03.11.2012, 17:09
von CiceroOWL
glaube ich nicht siehr so ganznahh Jahrgang 1962/63 aus Ps ichhabe auch 33 Jahre lang eingezahlt
Verfasst: 03.11.2012, 17:13
von Schrauber
@ciceroOWL
Anscheinend kannst oder willst Du es nicht begreifen!
Punkt 1: Nach acht Monaten und weiterer AU, beschliesst die KK in zusammenarbeit mit dem MDK, mich ohne Eingliederung arbeitsfähig zu erklären. Seltsamerweise hat derselbe MDK im darauffolgenden Februar 2012 eine weitere Reha empfohlen, weil ich ja vorher "voll arbeitsfähig" war.
Punkt 2: Durch die Entscheidung des MDK im November, schrumpfte mein Krankengeld anschliessend, da ich eben nicht arbeitsfähig war.
Punkt 3: Um wieder arbeiten zu können, machte ich Teilhabe am Arbeitsleben, wobei das Übergangsgeld noch nach meinem früheren Einkommen berechnet wurde.
Punkt 4: Da ich es gesundheitlich nicht durchgehalten habe, wird das Krankengeld nun nicht mehr vom ursprünglichen Arbeitsentgelt, sondern vom Übergangsgeld berechnet.
Das hat nichts mit jammern zu tun, sondern damit, das Menschen die versuchen wieder am Arbeitsleben teilzuhaben, dafür bestraft werden....
Verfasst: 03.11.2012, 17:13
von GerneKrankenVersichert
Ausbildung habe ich bei meiner Rechnung abgezogen. Da habe ich nicht "bezahlt ohne Ende"
.
Verfasst: 03.11.2012, 17:14
von Carola
16 + 33 = 49
2012 - 49 = 1963
Denke da ich genau zu der Zeit auch mein Baujahr hatte, und es damals
aussergewöhnlich war mit 18 erst eine Ausbildungs anzufangen....
Normal war als Handwerker mit 15/16 in die Ausbildung zu gehen.
lg
PS: ich wusste nicht das du Ausbildung abgezogen hast, konnte ja
auch nicht davon ausgehen das du z.b ALG-Zeiten abziehst.
Ist aber auch egal in diesen Falle.
Verfasst: 03.11.2012, 17:14
von CiceroOWL
nuja, da mußte ich bereits voll löhnen
Verfasst: 03.11.2012, 17:16
von CiceroOWL
Schrauber hat geschrieben:@ciceroOWL
Punkt 4: Da ich es gesundheitlich nicht durchgehalten habe, wird das Krankengeld nun nicht mehr vom ursprünglichen Arbeitsentgelt, sondern vom Übergangsgeld berechnet.
Das hat nichts mit jammern zu tun, sondern damit, das Menschen die versuchen wieder am Arbeitsleben teilzuhaben, dafür bestraft werden....
Hm denn wurde ich sozusagen auch drei Jahre lang beschissen, ausserdem , selbst wenn du Krankengeld weiter bekommen hättest würdest du nach § 51 SGB V zur Teilhabe aufgefordert, delbst denn wäre das Übergangsgeld zwar entsprechend höher gewesen, allerding selbst denn wärst du jetzt aufgrund der Erkankung nicht weiter rehafähig und bziehst weiter Krankengeld aufgrund der geleichen Berchnungsgrundlage und würdest weniger erhalten oder?
Verfasst: 03.11.2012, 17:21
von GerneKrankenVersichert
Es ist auf jeden Fall grenzwertig mit dem Baujahr. Und bevor ich mich in diesen Thread reinhänge, wüsste ich gerne, ob grundlos oder mit Grund rumgemeckert wird. Also Schrauber, bekommst du eine Rente oder nicht?