Seite 1 von 1

Krankengeldbezugsdauer bzw. Krankengeldanspruch

Verfasst: 01.11.2012, 17:37
von Astro
Hallo liebes Forum und hallo Experten,
ich brauche dringend eine Info, zu meinem Krankengeldanspruch und wäre sehr froh hier qualifizierte Antworten zu bekommen. Ich bin seit vielen Jahren ununterbrochen in der GKV pflichtversichert bzw. freiwillig versichert. Bei mir ist folgende Fallkonstellation:
Krankeit A wurde am 15.09.2010 diagnostiziert
AU wegen Krankheit A für 4 Wochen in Nov. + Dez. 2010
AU wegen Krankheit A 37 Wochen von Juli 2011 bis März 2012
Von Dez. 2010 bis Juli 2011 und seit 01. April 2012 arbeite ich wieder voll und bin dabei auch voll krankenversichert.
Also habe ich seit meinem erstmaligem Krankengeldbezug insgesamt 41 Wochen Krankengeld bzw. Lohnfortzahlung durch den AG wegen der gleichen Krankheit A bekommen. Die 3 jährige Blockfrist läuft seit Nov. 2010, also noch bis einschl. Okt. 2013. Mein Restanspruch innerhalb dieser Blockfrist für diese Krankheit A liegt demach bei 37 Wochen (78 Wochen Krankengeldhöchstbezugsdauer abzgl. 41 Wochen die ich bereits bekommen habe).
Jetzt habe ich meine Kündigung bekommen mit Wirkung zum 30.04.2013. Da meine Krankheit und auch mein gesundheitlicher Zustand eine erneute Krankschreibung wahrscheinlich werden lässt, stelle ich mir die Frage nach meinen Krankengeldansprüchen.

Wenn ich z.B. am 01.04.2013 erneut wegen Krankheit A krankgeschrieben bzw. AU werde, lebt ja erst einmal der Restanspruch von 37 Wochen (8,5 Monate) Krankengeld auf. Dieser Anspruch auf Krankengeld besteht ja auch über den 30.04. (Ende des Beschäftigungsverhältnisses) in unveränderter Höhe fort, sofern ich noch vor Wirksamwerden der Kündigung krank werden sollte und ich dann ununterbrochene AU`s bekomme.

Meine Frage.
Habe ich ab dem 01.04.2013 evtl. Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld statt des Restanspruchs von 37 Wochen, da ich inzwischen dann genau 12 Monate (von April 2012 bis März 2013) gearbeitet habe und damit die alte Blockfrist aufgehoben ist bzw. eine neue anfängt?
Oder
Habe ich erst einmal die 37 Wochen Restdauer Anspruch. Wenn diese voll ausgeschöpft werden, ist das Ende der ersten Blockfrist im November 2013 ja erreicht. Würde dann bei ununterbrochener AU seit 01.04.13 ab November 2013 eine neue Blockfrist mit 78 Wochen Krankengeldanspruch beginnen und wäre dann die Höhe des Krankengeldanspruchs unverändert hoch bzw. würde der Anspruch sinken, da ich dann ja vermutlich immer noch arbeitslos wäre?
Ich habe leider eine sehr schwere und letztlich nicht heilbare Krankheit, bei der die Ärzte mich schon immer gefragt haben: „Wollen Sie wirklich noch wieder arbeiten? Etc.“ Ich befürchte auch, dass meine Krankheit es für mich sehr schwierig machen wird einen neuen Job zu finden. Ich habe Angst davor in die Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu fallen und würde das nach Möglichkeit gerne möglichst lange hinauszögern. Ein möglichst langer KG Bezug würde mir sehr dabei helfen und das Wissen um den Anspruch auf dieses KG würde mich sehr beruhigen
Danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Astro (den Benutzernamen habe ich aus meiner Erkrankung abgeleitet, nur falls sich jemand wundert)

Re: Krankengeldbezugsdauer bzw. Krankengeldanspruch

Verfasst: 01.11.2012, 18:02
von röschen
Astro hat geschrieben:Würde dann bei ununterbrochener AU seit 01.04.13 ab November 2013 eine neue Blockfrist mit 78 Wochen Krankengeldanspruch beginnen
Nein:
(rauskopiert)
Nach Ablauf der Blockfrist (= 3 Jahre), in der der Versicherte wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen bezogen hat, entsteht ein erneuter Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung unter folgenden Voraussetzungen:
•erneute Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit,
mindestens 6 Monate keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und
•mindestens 6 Monate Erwerbstätigkeit oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehend.

Verfasst: 02.11.2012, 13:32
von Astro
Hallo röschen,

danke für die Antwort, das macht mich natürlich nicht so glücklich.

Ich überlege gerade, ob es Sinn macht nochmal mit dem AG zu verhandeln. Ich stelle mir folgendes vor.

Ich versuche den Kündigungstermin rauszuschieben (mit Zugeständnissen bei der Abfindung ist das vielleicht möglich).

Wenn mir mit Wirkung zum 30.11.2013 gekündigt würde, wäre es ja so das die Blockfrist wegen Krankheit A schon Anfang November 2013 abgelaufen wäre. Wenn ich bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wegen Krankheit A AU wäre und dann ab Mitte November 2013 AU würde, dann hätte ich ja wieder 78 Wochen Krankengeldanspruch. Ist das richtig? Oder müssen zwischen den Blockfristen die 6 Monate ohne Krankschreibung liegen bzw. reicht es z.B. die 6 Monate ohne AU innerhalb der ersten Blockfrist zurückgelegt zu haben?

Über eine Info freue ich mich.

Danke

Astro

Verfasst: 02.11.2012, 13:55
von Krankenkassenfee
Hallo,

also entweder ist man so krank, dass man nicht arbeiten kann, deshalb heißt es auch arbeitsunfähig, oder man versucht zu tricksen und auszureizen, um nicht ins niedrigere Arbeitslosengeld zu fallen.

Bei letzterem fehlt mir der Hilfewille schon.

Und bei allem Versuch das mit einer neuen Blockfrist so hinzubekommen, wird die Kasse sicher auch alles versuchen die AU zu beenden. Böse Kasse :shock:

LG, Fee

Verfasst: 02.11.2012, 21:00
von GerneKrankenVersichert
Astro hat geschrieben:Hallo röschen,

danke für die Antwort, das macht mich natürlich nicht so glücklich.

Ich überlege gerade, ob es Sinn macht nochmal mit dem AG zu verhandeln. Ich stelle mir folgendes vor.

Ich versuche den Kündigungstermin rauszuschieben (mit Zugeständnissen bei der Abfindung ist das vielleicht möglich).
Und dann bist du plötzlich nicht ab 01.04.2013 arbeitsunfähig?!?

Ich schließe mich Fee an - die Kasse wird nicht untätig zusehen, sondern bei dieser Konstellation in die eine (arbeitsfähig) oder andere Richtung (Rente) steuern.