Seite 1 von 1

Pflichtversicherungsgrenze

Verfasst: 31.10.2012, 15:22
von Thomas3
Wie hoch ist denn die Pflichtversicherungsgrenze für 2013?

Gilt für den Privatversicherten jeweils die jährlich aktualisierte oder gilt für den Privatversicherten, der schon länger in der PKV ist, weiterhin die zum Zeitpunkt des Eintritts in die PKV festgelegte Pflichtversicherungsgrenze, die ja deutlich niedriger ist als die jährlich neu festgesetzte?

Wann muss man wieder zurück in die GKV. Zählt jeweils das Monatseinkommen oder das Gesamtjahreseinkommen innerhalb eines Kalenderjahres (wenn man unterschiedliche Monatseinkommen hat)?

Rechengrößen 2013

Verfasst: 31.10.2012, 15:36
von CiceroOWL
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pr ... -2013.html


Die JAE Grenze für das Jahr 2013 liegt bei 52200,- €

Die besondere JAE Grenze für Die Überschreiter vor dem 31.12.2002 liegt bei 47250 €.

Es zählt das vorraussichtlier Gesamtjahreseinkommen mit seine relgemäßigen Bezügen. Das wird denn vom Arbeitgeber geprüft und ermittelt.

Pflichtversicherungsgrenze

Verfasst: 31.10.2012, 16:05
von Thomas3
Welche Pflichtversicherungsgrenze trifft denn zu, wenn man seit August 2003 in der PKV ist?

AbAugst 2003?

Verfasst: 31.10.2012, 16:14
von CiceroOWL
dak.de/content/files/aenderungen2003.pdf

Es gilt denn die Grenze nach dem 31.12.2002

Pflichtversicherungsgrenze

Verfasst: 31.10.2012, 16:37
von Thomas3
Danke für die Info. Sorry, dass ich noch mal nachfrage, nur um sicher zu gehen. Das heißt, dass der Privatversicherte, der 2003 in die PKV eingetreten ist, im Jahr 2013 mehr als 52.200 € verdienen muss. Ist das so korrekt?

Verfasst: 31.10.2012, 17:28
von CiceroOWL
der JAE überschreitende Arbeitnehmer muss im Jahr aufgrund seiner regelmäßigen Einkünfte aus der Beschäftigung denn die Grenze von 52200 € überschreiten, ja.