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KKH-Allianz – 30.10.2012, 21.00 Uhr, ZDF
Verfasst: 30.10.2012, 17:29
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 30.10.2012, 17:56
von amerin
Zu den Fotos beim ZDF frontal21:
Wie gut, dass die Allianz Ihren Namen Ende des Jahres wieder einkassiert. Denn diese Journalisten checken einfach nicht, dass die GKV KKH außer dem Namenszusatz nichts mit der privatwirtschaftlichen Allianz SE und deren Gesellschaften zu tun hat.
Verfasst: 30.10.2012, 20:37
von roemer70
Danke für den Hinweis, Machts Sinn!
Den Bericht schaue ich mir mal an.
Verfasst: 30.10.2012, 20:38
von Lady Butterfly
wenn es stimmt, was das ZDF da berichtet, ist das Vorgehen der KKH Allianz eine Sauerei - so geht man nicht mit Menschen um
aber ich frage mich, was der Datenschutzbeauftragte damit zu tun hat?
Verfasst: 30.10.2012, 20:48
von Czauderna
Hallo,
wenn es so gelaufen ist, dass Versicherte aktiv zum Kassenwechsel "überredet" wurden, dann ist das mit nichts zu entschuldigen.
Der oder diejenigen , die eine solche Aktion zu verantworten haben müssen hier
zur Verantwortung gezogen werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.10.2012, 21:35
von Rossi
Nun ja Günter.
Ich stelle mir das Telefongespräch mal in der Praxis vor. Die KKH ist ja noch einer der wenigen Kassen, die einen Zusatzbeitrag erhebt.
Einige Kunden bezahlen, warum auch immer, diesen Zusatzbeitrag nicht.
Jetzt selektiert die Kasse die teuren Kunden heraus, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen. Sinn des Gesprächs ist natürlich, dass der Kunde dazu bewegt wird, den Zusatzbeitrag zu zahlen. So wird es derzeit offiziell in der Pressenotiz zumindest verkauft.
Am Rande des Telefongespräches zeigt man diesem Kunden dann einen Weg auf, dass der Zusatzbeitrag eben nicht mehr zu zahlen ist. Dies ist dann der Kassewechsel.
Sehr innovativ und creativ!!
Nun ja, jetzt muss man erst einmal die offizielle Stellungnahme abwarten.
Verfasst: 30.10.2012, 22:07
von broemmel
So kommt es wohl.
Der Ingo war schon immer recht kreativ
Verfasst: 30.10.2012, 22:21
von Rossi
Nun ja, die Kassen haben ja ggf. auch einen Beratungs- und Aufklärungsauftrag.
Geht es hier soweit, dass die Kasse den Kunden Wege aufzeigen kann bzw. muss, um den Zusatzbeitrag zu vermeiden?
In dem Anschreiben zur Erhebung des Zusatzbeitrages muss die Kasse ja explizit auf das Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit zum Kassenwechsel hinweisen. Eine Ersatzkasse hat diese Möglichkeit (Sonderkündigungsrecht bzw. Kassenwechsel) ja nur ganz klein und am Rande in dem Schreiben angeführt. Deswegen gab es schon einige sozialgerichtliche Verfahren.
Nur mal so am Rande ein kleiner Scherz.
Demnächst erhalten die Kunden, die sehr teuer sind, von den betroffenen Kassen vielleicht ein anderes Anschreiben. Dort ist dann das Sonderkündigungsrecht bzw. das Kassenwahlrecht nicht am Rande kleingedruckt, sondern am Anfang des Schreiben exorbitant fett gedruckt.
Die anderen Kunden bekommen natürlich nur die kleingedruckte Version, oder wie?
Verfasst: 30.10.2012, 22:23
von broemmel
Glückwunsch Rossi. 100 Punkte in der Voraussage.
Verfasst: 30.10.2012, 22:33
von Czauderna
Hallo Rossi,
nun war ich ja leider in der unglücklichen Lage auch mit einem Zusatzbeitrag leben zu müssen, von daher kann ich aus erster Hand auch beschreiben wie so etwas abgelaufen ist. In aller Regel waren es eben nicht die Kunden,die einer Kasse nicht nur "lieb" sondern auch "teuer" sind, die sich über Zusatzbeitrag seinerzeit beschwert haben oder ihn am Ende gar nicht zahlten, sondern eher diejenigen welche eben unter den Begriff "gutes Risiken" zu zählen waren.
Es hat sich also aus meiner Sicht schon von vorne herein gar nicht angeboten, den Kunden wegen 96,00 € im Jahr in Verbindung mit ihrem Leistungskonto den Wechsel in eine andere Kasse "schmackhaft" zu machen. Und ich kann auch guten Gewissens sagen, für mich und meine Kolleginnen und Kollegen war das auch nicht mal ansatzweise im Blickwinkel der Überlegungen.
Ich hätte so etwas auch nie mitgemacht !!!!!!
Diese Aktion dieser Kasse war und ist einfach dumm und dies in zweierlei Hinsicht - erstens macht man so etwas nicht mit Menschen und zweitens muss man doch wissen, dass sich so etwas nicht "verschleiern" lässt - und selbst wenn diese Kasse nun die Konsequenzen zieht, ein bischen bleibt trotzdem haften.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.10.2012, 22:44
von Rossi
Nun ja, broemmel, mittlerweile ist mir durchaus bekannt, wie einige Kassen ticken.
In der Praxis habe ich es dann leider immer wieder erlebt. Gerade bei den Kunden, die im SGB XII gelandet sind und bspw. die Frist für die freiw. Kv. verstrichen haben. Es ging hier dann auch um die Beratungs- und Aufklärungspflicht der Kasse und ggf. die Wiedereinsetzung in der vorigen Stand bzw. im Rahmen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches. Der zuständige Mitarbeiter konnte dies sofort nicht entscheiden, weil er erst einmal nachgucken musste, wie teuer der Kunde war. Dies ist jetzt kein Scherz, aber solche Klamotten habe ich erlebt. Man hat die Bereitschaft (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand / sozialrechtlicher Herstellungsanspruch) zu prüfen, von der Kostenhöhe abhängig gemacht.
Auf der anderen Seite kann ich es auch durchaus verstehen.
Denn die besten Beispiele sind die City-BKK und die BKK für Heilberufe.
Nachdem diese beiden Kassen den Zusatzbeitrag erhoben haben, sind viele Kunden geflüchtet. Es waren in der Regel die jungen und die gesunden Mitglieder. Die alten und kranken Mitglieder haben sich vermutlich gesagt, och warum soll ich wechseln. Ich war bislang immer zu Frieden mit dieser Kasse und zahle den Zusatzbeitrag.
Somit ist der Mitgliederbestand geschrumpft, allerdings nur auf die älteren und kranken Mitglieder. Dies funktioniert auf Dauer nicht und die Kasse geht pleite.
Jenes bedeutet dann der Verlust des Arbeitsplatzes.
@Broemmel, glaubst Du, dass alle Mitarbeiter der City-BKK und der BKK für Heilberufe schon wieder einen neuen Job haben?
Leider ist doch ganz offensichtlich eine Auswirkung des GKV-WSG. Die Kassen unterliegen einem Wettbewerb, der knallhart ist.
Verfasst: 30.10.2012, 22:51
von Rossi
Nun ja, Günter, dann mal ein Lob an Dich, wenn Du so gedacht hast.
Aber bist Du sicher, dass alle Kollegen der Kassen so ticken?
Na ja, meine bescheidenen Erfahrungen im Rahmen der SGB XII Kunden (alt und teuer) sind leider etwas anders.
Gerade bei diesen Kunden (alt und teuer) ist eine kleine Abwehrhaltung einiger Kassen zu spüren. Es müssen nicht alle Kassen davon betroffen sein, aber einige schon.
Ich kann Dir nur mal ein Beispiel nennen.
Ein Träger der Sozialhilfe hatte Anfang 2007 ca. 320 Kunden in der Betreuung nach § 264 SGB V. Der jährliche Etat betrug ca. 3,2 Mio Euronen. Der Kollege hat sich sehr intensiv mit den Krankenversicherungsmöglichkeiten beschäftigt und ist zu einem Kampfdackel mutiert.
Nach knapp 2 Jahren und einem unerbitterten Kampf gegen die Kassen hatte er nur noch 140 Kunden, die nach § 264 SGB V betreut werden mussten. Der jährliche Etat ist auf 1,4 Mio Euronen gesunken.
Ist jenes nicht eine super Leistung?
In der heutigen Zeit geht es doch leider nur darum, wer was aus welchem Töpfchen zahlt. Aber bitteschön nicht aus meinem Töpfchen. Am besten das andere Töpfchen.
Wer an diesem Spiel nicht teilnimmt, der löhnt einfach. Das ist alles.
Verfasst: 30.10.2012, 22:53
von CiceroOWL
hm sagen wir mal die City BKK war eine Kasse mit vielen mitgliedern aus dem öffenlichen Dienst und eh einem hohen Krankenstand . Über den Rest schweigen wir mal lieber.
Verfasst: 30.10.2012, 22:55
von broemmel
Rossi, meinst Du wirklich ich kenne mich in der Kassenlandschaft nicht aus?
Jeder achtet auf die Kosten. Sowas gibts auf allen Seiten. Bei Euch gibts Fallmanager die auch nur die Kosten im Blick haben. Gibts auch im Krankenhaus, nennt sich DRG Manager.
Alles eine Entwicklung die ich persönlich nicht gutheisse. Der Mensch um den es gehen sollte, geht dabei verloren.
Verfasst: 30.10.2012, 23:08
von Rossi
Dies hast Du jetzt aber super auf den Punkt gebracht.
Nicht nur im Rahmen der Sozialhilfe sondern auch im Rahmen der Krankenversicherung gibt es Fallmanager.
Aber vielleicht mit einem kleinen und bescheidenen Unterschied.
Im Rahmen der Sozialhilfe besteht der gesetzgeberische Auftrag einen vorrangigen Kostenträger zu finden. Allerdings besteht für den Sozialhilfeträger zunächst die sog. Vorleistungspflicht. D.h., der Kunde bekommt erst einmal die materiellen ihm zustehende Ansprüche. Danach ist es dann Aufgabe des Fallmangers dafür zu sorgen, dass der Kunde die vorrangigen Ansprüche erhält.
Im Klartext bedeutet dies, dass die Sozialämter die Kunden erst nicht im Regen stehen lassen dürfen.
Die Kassen lehnen erst einmal ab!