LSG Urteil vom 31.8.2012 (L 4 KR 284/12)
Verfasst: 30.10.2012, 12:49
haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeld-ohne-aerztliche-feststellung-der-arbeitsunfaehigkeit_242_144116.html
sv-lex.de/aktuelles/nachrichten/?user_aktuelles_pi1[aid]=255330&cHash=5764b5fabe6a7b9ad6f4e40a782d5b49
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht wird unter dem Az. B 1 KR 107/12 geführt.
Daher ist das Urteil auch nicht veröffentlicht worden. Da es ja nun denn mal nicht rechtskräftig ist.
Für jeden den es intressiert.
Ergo ist das Ganze noch nicht in trockenen Tüchern.Entscheidung des Bundessozialgerichts?
Das LSG hat zwar die Revision nicht zugelassen, doch die beklagte Krankenkasse hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht eingereicht (B 1 KR 107/12). Es bleibt damit abzuwarten, ob die bisher eindeutige Rechtsprechung zu dieser Frage nun aufgeweicht wird. Sollte das Urteil des LSG rechtskräftig oder bestätigt werden, wird wohl auf die Ärzte gehöriger Druck entstehen, diese Umstände bei jeder Krankschreibung von vornherein zu berücksichtigen. Es kann aber auch nicht im Interesse aller Beteiligten sein, wenn sich dadurch von vornherein in einer Vielzahl von Fällen die Laufzeit der Arbeitsunfähigkeit „sicherheitshalber“ um ein bis 2 Tage erhöht…
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht wird unter dem Az. B 1 KR 107/12 geführt.
Daher ist das Urteil auch nicht veröffentlicht worden. Da es ja nun denn mal nicht rechtskräftig ist.
Für jeden den es intressiert.