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miese masche seitens der krankenkasse?
Verfasst: 30.10.2012, 09:03
von sabaton48
ha,zu früh gefreut!moin schön,mitleidende!hatte mich zu voreilig gefreut,als ich widerspruch und einstweilige anordnung beim SG beantragt hatte und darauf meine KK widerspruch stattgegeben hatte und bestätigte mir KG weiter zu zahlen!heute ist der 30.10 2012 und ich habe immer noch keinen EUROCENT erhalten!hatte am 25.10. mal nachgefragt wo mein geld nun bleibt!prompt die antwort:es wurde heute bearbeitet,tut uns leid ,wir stellen gerade das system um!beim durchlesen meines auzahlscheines fiel mir auf,daß bei ,,bewilligung ab...,,ein falsches datum angegeben ist.also hab ich nochmals am 26.10. angerufen und um richtigstellung gebeten!ob ich sonst noch fragen hätte,,,ja ,,sagte ich,ist denn das geld schon angewiesen?,,öhhm,,nein,ich kann nichts erlesen im computer,wahrscheinlich ist es bei der systemumstellung irgendwie verloren gegangen,aber ich werde es sofort bearbeiten!-so die aussage der SB der KK!!und jetzt warte ich immer noch auf einen neuen auszahlschein und zahlungseingang:-((BEMERKUNG:benachrichtigung über KG-einstellung war innerhalb kürzester zeit(über nacht)in meinem briefkasten...bin ich jetzt einer WILLKÜR ausgesetzt oder paranoid? gruß sabaton48
Verfasst: 30.10.2012, 09:21
von Machts Sinn
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miese masche der krankenkasse
Verfasst: 30.10.2012, 09:42
von sabaton48
hallo macht sinn!wo steht das denn mit der vorauszahlung?aber ich hätt jetzt nicht weiter gewußt,danke!es steht auch nirgends etwas davon,wielange sich die KK mit der auszahlung von KG zeit lassen darf...,schon merkwürdig!...was?gruß sabaton48
Verfasst: 30.10.2012, 10:33
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.10.2012, 10:54
von Sportsfreund
Hallo zusammen,
vielleicht sollte man unterscheiden können. Und zwar zwischen den Zeiträumen
- für die AU bescheinigt wird einerseits und
- für die das KG wegen AU ausgezahlt wird andererseits.
Wenn ich den Text der DAK, der hier zitiert wurde, richtig lese, schreiben die nur von rückwirkendem Zahlen und nicht rückwirkendem AU Bescheinigen. Oder?
Und der Auszahlschein ist schließlich für Beides da. Darin wird angegeben, wie lange voraussichtlich AU besteht. Nichts Anderes also wie der gelbe Zettel. Andererseits wird durch das Einreichen eines Auszahlscheins eine Zahlung veranlasst. Und zwar (wie es alle Kassen machen) für die zurückliegende noch nicht ausgezahlte Zeit.
Warum soll man auch für die Zukunft bezahlen? Welche Arbeitnehmer kriegt denn heute noch für die Zukunft sein Geld? Die Wenigsten.
Und wie lange sollte man dann bezahlen? Vor allem, wenn nur "bis auf Weiteres" angegeben ist. Oder wenn "AU bis voraussichtlich" über den Monatswechsel andauert. Soll dann nur der aktuelle Monat gezahlt werden? Oder doch schon die ersten Tage des Nächsten?
Und was wenn jemand dann doch wieder früher arbeiten geht? Dann besteht auch wieder ein zusätzlicher unnötiger Verwaltungsaufwand: Rückrechnung, Versuchen das Geld wieder einzutreiben usw.
Ich halte das rückwirkende Zahlen für nicht falsch, auch nicht moralisch falsch. Und das Zahlen hängt nicht mit dem Zeitraum des Bescheinigens einer AU zwingend zusammen.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 30.10.2012, 11:26
von broemmel
Nun wirds wirklich immer lustiger hier.
Für noch nicht festgestellte AU Zeiten soll Geld im voraus gezahlt werden. Ich wusste auch noch nicht das es überall üblich ist, das Arbeitgeber Gehälter im voraus zahlen müssen.
MS sollte sofort eine Gesetzesinitiative ins Leben rufen und das Bundesverfassungsgericht bemühen. So gehts ja nun wirklich nicht.
@sabaton48
das schweift ein wenig ab, aber so unkommentiert kann man die Träumereien von MS ja nicht lassen.
miese masche der krankenkasse
Verfasst: 30.10.2012, 11:40
von sabaton48
@sportsfreund!deine überlegungen sind nicht von der hand zu weisen!aber du fragst,wie lange im voraus bezahlt werden soll,meine frage war,wie lange ich auf ,,nachzahlung,, nach abgabe des auszahlscheins nebst AU(baw) warten muß!3 tage ,3 wochen ,3monate ,3jahre?(die ,,3,,steht als beispiel!),ich habe kein interesse meine AU die vollen 78 wochen auszunutzen,aber wenn ich bis auf unbestimmte zeit AU bin,warum muß denn dieser bürokratische mechanismus (wie in meinem fall,alle 2 wochen AU bescheinigung abgeben),greifen obwohl ich ,,b.a.w.,, AU bin,kann denn daraus nicht eine selbständige auszahlung seitens der KK erfolgen,bis meine genesung soweit fortgeschritten ist,und ich wieder arbeitsfähig bin?gruß sabaton
miese masche der krankenkasse
Verfasst: 30.10.2012, 11:52
von sabaton48
@ broemmel!nun ja,ich kann mich düster erinnern,daß angestellte und beamte im voraus gehalt beziehen(kann natürlich schon nicht mehr gelten),aber eine überlegung ist es doch schon wert,denn unter der voraussetzung eines dauerverwaltungsaktes,und bis der § 48 sgbX greift,wäre doch nicht so verkehrt??? gruß sabaton48
Verfasst: 30.10.2012, 12:12
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.10.2012, 12:16
von CiceroOWL
Dauervwaltugnskat---- DAs BSG hat auch eindeitig entschieden das die Krankengeldzahlungen nur aufgrund des Vorliegens einer AU gezahlt wird. Ergo nicht vorraus, geht das BVG konform wenn ich micht nicht irre. Ich hoffe du hast auch einen trifftigen Anordnungsgrund, ansonsten würde die Sache nach hinten losgehen. Wenn sich aufgrund der EDV technsicher Probleme die Zahlung um sagen wir mal bis zu 10 Tage verzögert ist die wahrscheinlich kein trifftiger Grund.
Verfasst: 30.10.2012, 12:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.10.2012, 12:25
von CiceroOWL
grins, ich glaube schon sonst wird das ganze meist schon Gleich zu Anfang in die tonne gekloppt.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin ab dem 17. Mai 2010 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens, längstens jedoch für drei Monate, Krankengeld in gesetzlicher Höhe zu zahlen, solange die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Kene AU Bescheinigung kein Geld oder?
Re: miese masche der krankenkasse
Verfasst: 30.10.2012, 12:55
von Sportsfreund
sabaton48 hat geschrieben:@sportsfreund!deine überlegungen sind nicht von der hand zu weisen!aber du fragst,wie lange im voraus bezahlt werden soll,meine frage war,wie lange ich auf ,,nachzahlung,, nach abgabe des auszahlscheins nebst AU(baw) warten muß!3 tage ,3 wochen ,3monate ,3jahre?(die ,,3,,steht als beispiel!),ich habe kein interesse meine AU die vollen 78 wochen auszunutzen,aber wenn ich bis auf unbestimmte zeit AU bin,warum muß denn dieser bürokratische mechanismus (wie in meinem fall,alle 2 wochen AU bescheinigung abgeben),greifen obwohl ich ,,b.a.w.,, AU bin,kann denn daraus nicht eine selbständige auszahlung seitens der KK erfolgen,bis meine genesung soweit fortgeschritten ist,und ich wieder arbeitsfähig bin?gruß sabaton
Hallo,
also nach Einreichen eines Auszahlscheins sollte es in etwa 2-3 Bankarbeitstage dauern, bis das Geld drauf ist. Aber der Arbeits(rück)stand einer Kasse sind durchaus unterschiedlich. Kurz: es kommt drauf an, wann der Sachbearbeiter sich dieses Scheins annimmt und zur Zahlung anweist.
Was die automatische bzw. in Zukunft reichende Auszahlung angeht:
MachtsSinn hat Recht. KG steht für AU-Zeiten zu. Alleine das gebietet doch, die AU nachzuweisen. Denn wie sonst sollte eine Kasse über eine AU bzw. dessen Ende erfahren, wenn nicht durch Krankmeldungen, oder eben seit KG-Beginn den Auszahlscheinen.
Natürlich ließe sich darüber streiten, ob und inwieweit man auch im Voraus zahlen kann oder sollte. Nur welche großen Vorteile im Verlgeich zur bislang gewohnten Zahlungsweise hätte es denn, wenn man im Voraus das Geld kriegt? Eigentlich keine. Oder? Auch da würde man etappenweise sein Geld erhalten. Auch da müsste man nach (zu schnellem) Geldausgeben warten, bis man sein nächstes kriegt.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 30.10.2012, 13:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.10.2012, 13:10
von broemmel
Machts Sinn hat geschrieben:Vielleicht sollten sich die Kassenmitarbeiter bei ihren Beurteilungsversuchen weniger am Bauchgefühl (mit dem Knurren kurz vor Mittag) und mehr am
Gesetzestext orientieren:
Eindeutig ist doch, dass bei heutiger AU-Feststellung dazu morgen der Krankengeld-Anspruch
entsteht und für die Dauer der AU-Feststellung
besteht. Oder?
Worüber man mit Krankenkassenmitarbeitern immer kontrovers diskutieren muss, ist die Frage, ob die
SGB I, IV und X auch für das Krankengeld gilt. Aber für mich ist das eindeutig.
Nach obiger Übereinstimmung ist der Verweis auf § 40 SGB I (
Entstehen der Ansprüche) nur noch Formsache:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__40.html Aber danach müsste auch die Vorschrift zur "
Fälligkeit" noch für die meisten verständlich sein
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__41.html , vielleicht außer Broemmel.
Gruß!
Machts Sinn
Auch wenn es schon längst deutlich geworden ist.
Das BSG hat die Abschnittsweise Bewilligung von Krankengeld festgestellt. Und zwar rückwirkend.
MS: versuch das einfach mal zu akzeptieren anstatt immer wieder neue Träume reinzubringen.