Als Rentner in der GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Thomas3
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Als Rentner in der GKV

Beitrag von Thomas3 » 29.10.2012, 16:30

Hallo,

wie genau sind denn die Unterschiede zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern in der GKV? Also Unterschiede bezüglich Beitragssatz, Leistungsumfang, Kündigung etc. Stimmt es, dass man als freiwillig versicherter Rentner in der GKV direkt mit den Ärzten abrechnen muss und dass die Kasse einem kündigen kann?

GerneKrankenVersichert
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Re: Als Rentner in der GKV

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.10.2012, 16:41

Thomas3 hat geschrieben:Hallo,

wie genau sind denn die Unterschiede zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern in der GKV? Also Unterschiede bezüglich Beitragssatz, Leistungsumfang, Kündigung etc.
Beitragsatz - kein Unterschied
Leistungsumfang - kein Unterschied
Kündigung - ein freiwillig versicherter Rentner kann in die PKV wechseln, ein pflichtversicherter nicht, bei den Kündigungsfristen gibt es keinen Unterschied.

Den Unterschied machen die beitragspflichtigen Einnahmen aus. Der pflichtversicherte Rentner muss nur Beiträge aus der Rente, Versorgungsbezügen, Arbeitseinkommen (aus nicht hauptberuflich selbständiger Tätigkeit) zahlen, der freiwillig versicherte Rentner aus allen Einnahmearten (also auch Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen etc.). Außerdem gibt es bei pflichtversicherten Rentnern eine Bagatellgrenze, bis zu der Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen nicht beitragspflichtig sind. Der freiwillig Versicherte muss Beiträge aus einem fikiven Mindesteinkommen zahlen, selbst wenn er diese Einnahmehöhe nicht erreicht, der pflichtversicherte Rentner nur aus dem tatsächlichen Zahlbetrag.
Thomas3 hat geschrieben:
Stimmt es, dass man als freiwillig versicherter Rentner in der GKV direkt mit den Ärzten abrechnen muss und dass die Kasse einem kündigen kann?
nein

CiceroOWL
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Re: Als Rentner in der GKV

Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 16:43

Thomas3 hat geschrieben:Hallo,

wie genau sind denn die Unterschiede zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern in der GKV?

aslso der pflichtversicherte Rentner ist aufgrund seiner Vorversicherungnszeit pflichtversichert in der GKV ( 9/10 der zweiten Hälfte des Berufslebens), der freiwillig versicherte Rentner nicht, da zu diesem geprüften Zeitpunkt die Pflicht MG als Arbeitnehmer usw endet.

Also Unterschiede bezüglich Beitragssatz
Beim Beitragssatz gibt es keine Unterschiede nur bei der Beitragserhebung, will heißen grundsätzlich wird alles verbeitragt was an im sinne des Einkommensteuerrechtes an Einnahmen da ist,

Leistungsumfang, Kündigung etc. Stimmt es, dass man als freiwillig versicherter Rentner in der GKV direkt mit den Ärzten abrechnen muss und dass die Kasse einem kündigen kann?

Kündigen kann die Kasse einen nicht nur die Leistugnen auf das Mindestmaß einschränken wenn keien Beitragszahlungen erfolgen, bis 2017 konnten die Leistungen eingestellt wrden und hattest nix. Es gibt aber durch den RV Träger einen Beitragszuschuss zu den zu zahlenden Beiträgen.

Thomas3
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Als Rentner in der GKV

Beitrag von Thomas3 » 29.10.2012, 16:55

Vielen Dank für die Auskunft. Wie könnte denn eine Beispielrechnung aussehen? Ist der monatliche Beitragssatz für freiwillig versicherte Rentner gedeckelt? Gibt es einen zu zahlenden Höchstsatz?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 17:06

kämme jetzt drauf an wovon sollte man denn ausgehen Mindestbeitrag pro Monta sind 147 € - Höchstbeitrag 698 €

Thomas3
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Beispielrechnung

Beitrag von Thomas3 » 29.10.2012, 17:14

Beide Rentner (freiwillig und pflichtversicherter) haben 1800 €
Rente, beide haben 400 € Betriebsrente
beide haben 300 € Renten aus privater Vorsorge.
beide haben 400 € Mieteinnahmen und 200 € Zinseinnahmen im Monat

Was müsste der pflichtversicherte zahlen, was der privatversicherte?
Welchen Zuschuss von der Rentenkasse gibt es jeweils?


Sind natürlich nur fiktive Zahlen als Beispiel, es geht lediglich darum, wer wieviel auf welche Einkommen zahlen muss und welche Zuschüsse es von der RV jeweils gibt.
Sind die Leistungen der Kassen in beiden Fällen gleich?

Besten Dank für die Auskunft!

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 29.10.2012, 17:17

Taja der Freiwillig Versicherte darf aus allen einnahme seine Beitr#e zahlen. Der Pflichtversicherte nur aus der Rente und der Betriebsrente. Grob gesagt.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 29.10.2012, 23:57, insgesamt 1-mal geändert.

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 29.10.2012, 23:50

Warum müssen denn freiwillig versicherte Rentner mehr zahlen als pflichtversicherte, wenn doch die Leistungen gleich sind?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.10.2012, 08:34

Hallo,
weil es im Gesetz und in den Durchführungsbestimmungen so geregelt ist.

gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf

Hier findest du die Einzelheiten.

Gruss
Czauderna

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