Rückkehr aus dem Ausland
Moderator: Czauderna
Rückkehr aus dem Ausland
Guten Tag,
ich war viele Jahre in der AOK familienmitversichert, habe nach Scheidung 13 Jahre in Spanien gelebt, wo ich eine private Versicherung nehmen musste. Jetzt hat, zurück in Deutschland, die AOK meinen Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja zuletzt privat versichert gewesen sei.
Eindeutige Auskunft über die Gesetzeslage kann ich dem Internet bisher nicht entnehmen. Ich habe aber gehört, dass es Ausnahmeregelungen für Rückkehrer aus dem Ausland geben soll. Auch habe ich gehört, dass in einem ähnlichen Fall gar nicht nach der Vorversicherung gefragt wurde.
Kann mir jemand dazu Informationen geben?
ich war viele Jahre in der AOK familienmitversichert, habe nach Scheidung 13 Jahre in Spanien gelebt, wo ich eine private Versicherung nehmen musste. Jetzt hat, zurück in Deutschland, die AOK meinen Antrag auf Wiederaufnahme abgelehnt mit der Begründung, dass ich ja zuletzt privat versichert gewesen sei.
Eindeutige Auskunft über die Gesetzeslage kann ich dem Internet bisher nicht entnehmen. Ich habe aber gehört, dass es Ausnahmeregelungen für Rückkehrer aus dem Ausland geben soll. Auch habe ich gehört, dass in einem ähnlichen Fall gar nicht nach der Vorversicherung gefragt wurde.
Kann mir jemand dazu Informationen geben?
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Hallo Serena,
leider hat die AOK Recht. Innerhalb der EU werden die im Ausland zurückgelegten Versicherungen weitestgehend gleich gesehen wie in Deutschland bestehende Versicherung.
Soll heißen: Warst Du im Ausland bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert, gilt für Dich "zuletzt privat" versichert.
Damit tritt die allgemeine KV-Pflicht in der gesetzlichen KV nicht ein.
Gruß
Sportsfreund
leider hat die AOK Recht. Innerhalb der EU werden die im Ausland zurückgelegten Versicherungen weitestgehend gleich gesehen wie in Deutschland bestehende Versicherung.
Soll heißen: Warst Du im Ausland bei einem privaten Versicherungsunternehmen krankenversichert, gilt für Dich "zuletzt privat" versichert.
Damit tritt die allgemeine KV-Pflicht in der gesetzlichen KV nicht ein.
Gruß
Sportsfreund
allerdings würde denn hier § 5 bBs. 1 Nr. 13 greifen, da ja nun sie spansiche PKV in Deutschladn nicht gilt und du zuletzt in deutschland in der GKV Warst, daher kommt zwar keine freiwillige Versicherung zustande aber, eine die Pflichtmitgliedschaft in der sogennaten Bürgerversicherung. sofern ein anspruch auf ALG , Arbeitslsoengeld I oer Arbeitslsoengeld II bestehen sollte, gilt hier denn die Vesicherungspflicht. Wurde dahingehend schon etwas unternommen?.
Gruss
Jochen.
Gruss
Jochen.
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Jochen, bei Wohnort in einem EWR- oder Abkommensstaat wird auf den dortigen Status abgestellt. Das heißt, wenn sie dort privat versichert war, zählt das genauso, wie wenn sie in Deutschland privat versichert gewesen wären.
Serena, welche Privatversicherung war das denn? Eine in Spanien abgeschlossene oder eine Langzeitauslandsreisekrankenversicherung? Über eine Auslandsreise-KV sehe ich noch eine geringe Möglichkeit
Serena, welche Privatversicherung war das denn? Eine in Spanien abgeschlossene oder eine Langzeitauslandsreisekrankenversicherung? Über eine Auslandsreise-KV sehe ich noch eine geringe Möglichkeit
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Gibt es da ein neues Rundschreiben?
Das letzte mir bekannte: http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 072007.pdf
Das letzte mir bekannte: http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 072007.pdf
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CiceroOWL hat geschrieben:das Runschreiben bezieht sich indem Fall auf ausländer, meienes Eerachtens greift das hier nicht.
Der Absatz bezieht sich explizit auf "Auslandsrückkehrer" und auch das Beispiel geht von "Herrn Mayer" aus, der von Deutschland ins Ausland geht und dann wieder zurückkommt. Von Staatsangehörigkeit steht da nix. Die ist auch keine Bedingung für den 5,1,13.
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hallo!
danke für Eure Antworten. Offenbar gibt es, wie ich schon annahm, keine eindeutige Antwort?!
Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
danke für Eure Antworten. Offenbar gibt es, wie ich schon annahm, keine eindeutige Antwort?!
Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
natürlich gibt es eine eindeutige Antwort.
Die PKV ist zuständig. Die GKV ist nicht zuständig.
Nur Cicero hat leider eine falsche Aussage getätigt. Dies ist es , was Dich nun verwirrt.
Cicero, frag doch den Abteilungsleiter oder Teamleiter aus dem Bereich
freiwillige Versicherung/Bürgerversicherung Deiner KK einmal, wie bei Euch denn dieser Fall gehändelt würde.
Danach stellst Du seine Antwort bitte mal hier ein.
Tust Du mir den Gefallen ?
Die PKV ist zuständig. Die GKV ist nicht zuständig.
Nur Cicero hat leider eine falsche Aussage getätigt. Dies ist es , was Dich nun verwirrt.
Cicero, frag doch den Abteilungsleiter oder Teamleiter aus dem Bereich
freiwillige Versicherung/Bürgerversicherung Deiner KK einmal, wie bei Euch denn dieser Fall gehändelt würde.
Danach stellst Du seine Antwort bitte mal hier ein.
Tust Du mir den Gefallen ?
Aha also die Grudnversorgung erfolgte durch die Segurid Social der zuständigen Spanischen Provinz dacht ich mir schon. Daher bin ich immer noch der ansicht das hier § 5 Abs. 1 Nr. 13 greift. Dennin Spaninen gilt die Grundversorgung durch die Provinz, ergo ab zur AOK.serena hat geschrieben:hallo!
danke für Eure Antworten. Offenbar gibt es, wie ich schon annahm, keine eindeutige Antwort?!
Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur , der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
http://ec.europa.eu/employment_social/m ... 1374392270
Ist fast so wie bei den englischen Cousins und dem NHS.
wie war denn dein status in Spanien Beschäftige arbeitrer Angestellte, Selbständig, Familienversichert, hast due die Versichungskarte aus spanien mit dem Bachweis des europäischen Krankenversicherungschutzes der zuständigen SC?
http://www.seg-social.es/Internet_6/Tra ... /index.htm
http://en.wikipedia.org/wiki/Social_Security_in_Spain
99,99 % aller Bewohner Spaniens sind der Seguridad Social zu zuordnen einer auf steuereinnahmen finanzierten staatlichen Krankenversicherung, Zusatzleistungen werdenn denn privat abgedeckt, Ergo wer ist hier privat? junge junge , so ei n gedöns gibt es nur noch hier hier und bei den östereichern, die Niederländer haben ihr System 2006 geändert, da gibt in dem Sinne auch keine privaten Kassen mehr. für alle BKK Mitarbeiter, mal einen Blick in die BKK10/2012 werfen.
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Hallo Serena,
Und auch die Anderen haben Recht. Denn die gingen von einer reinen privaten KV in Spanien aus. So hast Du es nämlich auch beschrieben im Ausgangsthread.
Also klartext:
- zuletzt in Spanien in der dortigen gesetzlichen KV = Rückkehrmöglichkeit in AOK
- zuletzt in Spanien AUSSCHLIESSLICH privat versichert = keine Rückkehr in AOK
Ich sogar soweit und sage, die Mitgliedschaft in der AOK muss nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfolgen, sondern sie könnte die bislang gesetzliche (zwar spanische) KV freiwillig in Deutschland fortsetzen. Dann hätte sie freie KK-Wahl sogar.
Gruß
Sportsfreund
Es habe nun quasi Alle hier Recht. Cicero, der davon ausging, dass zur AOK sehr wohl kannst (wenn auch unter falschen Vorzeichen), da Du scheinbar ja doch bei der spanischen dort gestetzlichen KV versichert warst.serena hat geschrieben:Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
Und auch die Anderen haben Recht. Denn die gingen von einer reinen privaten KV in Spanien aus. So hast Du es nämlich auch beschrieben im Ausgangsthread.
Also klartext:
- zuletzt in Spanien in der dortigen gesetzlichen KV = Rückkehrmöglichkeit in AOK
- zuletzt in Spanien AUSSCHLIESSLICH privat versichert = keine Rückkehr in AOK
Ich sogar soweit und sage, die Mitgliedschaft in der AOK muss nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfolgen, sondern sie könnte die bislang gesetzliche (zwar spanische) KV freiwillig in Deutschland fortsetzen. Dann hätte sie freie KK-Wahl sogar.
Gruß
Sportsfreund
jo das würde denn nämlich auch passen ein A1 / E104 Nachweis und die Sache ist geritzt.Sportsfreund hat geschrieben:Hallo Serena,
Also klartext:serena hat geschrieben:Zur Frage, wie ich im Ausland (Spanien) versichert war: ich war bei der AXA privat versichert. Das ist, soweit ich weiß, in Spanien in der Regel sowas wie eine Zusatzversicherung zur Seguridad Social, der hiesigen Gesetzlichen. Insofern ist eventuell umstritten, ob sie von der AOK überhaupt als Private eingestuft werden kann...
- zuletzt in Spanien in der dortigen gesetzlichen KV = Rückkehrmöglichkeit in AOK
- zuletzt in Spanien AUSSCHLIESSLICH privat versichert = keine Rückkehr in AOK
Ich sogar soweit und sage, die Mitgliedschaft in der AOK muss nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 erfolgen, sondern sie könnte die bislang gesetzliche (zwar spanische) KV freiwillig in Deutschland fortsetzen. Dann hätte sie freie KK-Wahl sogar.
Gruß
Sportsfreund