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Wiederaufnahme Krankengeld nach Arbeitsversuch

Verfasst: 27.10.2012, 09:50
von Trisha2012
Hallo, ich bin neu hier und sage erst einmal HALLO ;-)

Problem:

Ich hatte in diesem Jahr 5 Monate KG erhalten. Habe dann ein Jobangebot erhalten und zugesagt, da ich dachte, ich wäre schon soweit.

Nun hatte ich aber einen Rückfall und bin gekündigt worden;
Beschäftigungszeit war hier; 1,5 Monate

Da ich wieder krankgeschrieben bin, erhalte ich wieder Krankengeld nach Ende der Beschäftigung.

Meine Frage nun an euch:

Wie wird die neue Berechnung des KG nun von der KK gehändelt?

Wird mein Brutto, welches im Vertrag steht zugrunde gelegt ...........oder das was ich wirklich in der Zeit vom AG erhalten habe, hier ist es ja weniger, da abzgl. dieser 7 Tage wo die Kasse einspringen musste.

Innerhalb der 1,5 Monate Anstellung war ich auch 7 Tage krankgeschrieben, hier erhält man ja - die ersten 28 Tage anstatt Gehalt auch Krankengeld lt. KK

Ich dachte auch, dass ich das alte KG wieder erhalte, da ich ja nur so kurz in der Beschäftigung war.

Ich hoffe, es ist nicht zu wirr geschrieben.....sonst gern fragen ;-)

Freue mich über Rückmeldungen....LG

Verfasst: 27.10.2012, 11:21
von GerneKrankenVersichert
Hallo Trisha,

die Frage ist, ob schon ein abgerechneter Entgeltzeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorlag. Dann wird dieser herangezogen. Fehltage werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Eine definitive Auskunft kann dir nur deine Krankenkasse geben, sobald die Bescheinigung deines Arbeitgebers vorliegt. Das alte Krankengeld wird es allerdings auf jeden Fall nicht sein.

Verfasst: 27.10.2012, 12:04
von Trisha2012
Hallo GerneKrankenVersichert,

lieben Dank für die Antwort.

Also:

ich habe am 15.09. angefangen, hier liegt die erste Abrechnung vom 15.09 - 30.09. vor.

Vom Zeitraum 01.10. bis zum 28.10. (Kündigung) liegt diese nun reduziert vor. Sie ist ja um die Krankheitstage vom Betrag her gekürzt.

Daher bin ich mir nun unsicher, ob wirklich diese nicht vollständigen Abrechnungen für die Berechnung hinzugezogen werden .... oder das tatsächlich im Vertrag verzeichnete Gehalt?????

Also ein volles Gehalt wie im Vertrag hab ich ja nun nie vollständig erhalten.

Die KK teilte mir mit, dass die Verdienstabrechnung vom AG noch nicht da sei.

Ja, ich muss wohl warten und zittern...und hoffen, dass wirklich der Betrag aus dem Vertrag hinzugezogen wird....*hoff*

;-) Liebe Grüße und einen schönen Samstag

Verfasst: 27.10.2012, 12:34
von GerneKrankenVersichert
Hallo Trisha,

dass die Fehltage berücksichtigt werden bedeutet, dass es eigentlich keinen Unterschied machen dürfte, welcher Zeitraum bereits abgerechnet war, solange das Gehalt entsprechend des Arbeitsvertrages gezahlt wurde. Von daher kann ich dir nur raten, dir nicht zuviele Gedanken zu machen und die Berechnung abzuwarten. Wenn dir dann etwas unklar ist, einfach wieder melden.

Trotz allem auch dir ein schönes Wochenende