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Schüler - Auszug bei Eltern - wie versichern?

Verfasst: 26.10.2012, 15:49
von Josi Müller
Hallo!

Die Tochter einer Bekannten hat nach der 10ten Klasse mit dem Gymnasium begonnen.
Sie ist nun 19 und hat vor in Kürze bei ihrer Mutter ausziehen. Sie wird dann per BaFög, Kindergeld und Unterhalt ihr Leben bestreiten... Das Gymnasium ist noch nicht gleichzusetzen mit der Erstausbildung, da es ja den Bildungsabschluß weiterführt.

Muß die Tochter etwas beachten bezüglich der GKV? Bisher ist sie über die Mutter familienversichert. Die Eltern leben getrennt. Der Vater ist meines Wissens nach in der PKV.

Oder läuft alles wie gehabt weiter?

Danke!

Josi

Verfasst: 26.10.2012, 20:06
von Czauderna
Hallo,
der Auszug alleine hat keinen Einfluss auf die Familienversicherung, hier geht es einzig und allein um die Einkünfte, einmal die des Vaters in der PKV, davon ist der Anspruch auf Familienversicherung bei der Mutter in der GKV abhängig und einmal von den Einnahmen des Kindes selbst - wie viel Einkommen hat das Kind und wie setzt sich dieses Einkommen zusammen. Die Zusammensetzung wiederum spielt nur dann eine Rolle wenn das Einkommen über 375,00 € liegt.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.10.2012, 10:31
von Josi Müller
Zu den Eltern:

Eltern waren nie verheiratet, lebten schon vor Geburt des Kindes getrennt.

Mutter bezieht Hartz IV.
Vater ist in der PKV weil selbständig - Verdienst kann so hoch nicht sein, er zahlt wohl nur den normalen Unterhaltssatz. (Laut Düsseldorfer Tabelle verdient er da ein Nettoeinkommen zwischen 1.501 EUR und 1.900 EUR)
Die Tochter hat kein Einkommen außer eben dann Bafög, Kindergeld und Unterhalt.

Wie muß die Tochter nun versichert werden/ sich selbst versichern?

Ich habe mal die Familienversicherung gegoggelt, dabei habe ich nur gesehen, dass sie normalerweise weiter über die Mutter versichert bleiben könnte. Oder ist das falsch?

Verfasst: 27.10.2012, 11:09
von Czauderna
Hallo,
richtig, wenn die Eltern nicht verheiratet sind, dann spielt das Einkommen des Vaters in diesem Fall keine Rolle, dem Grunde nach besteht Anspruch auf Familienversicherung bei der Mutter bis zum 23. Lebensjahr und ggf. dann noch bis zum 25 Lebensjahr.
Gruss
Czauderna