Vorgehensweise btr. Übernahme von Venen-OP-Kosten

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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lizzi25
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Vorgehensweise btr. Übernahme von Venen-OP-Kosten

Beitrag von lizzi25 » 24.10.2012, 12:27

Liebe User,
ich habe ein Problem und hoffe mir kann hierzu jemand weiterhelfen.

Ich habe starke Krampfadern an beiden Beinen als auch ein starkes Lypödem. Zunächst war ich bei einem Arzt welcher mir ein normales Stripping empfohlen hat. Danach habe ich den Tip bekommen einen anderen Arzt mit einem anderen, sehr neuen Verfahren zu konsulitieren, welcher allerdings hauptsächlich Privatpartienten behandelt.
Laut Ihm und auch nun weiteren Informationen, wäre in meinem Falle ein Stripping ( was ohne Beanstandung von den GKV übernommen würde)fatal, da ich dadurch eine Weiterbehandlung meines Lipödems fast unmöglich machen würde. Ich die Venen OP bei der Audi BKK beantragt. Ergebnis: Abgelehnt. Nach Rückfrage hieß es aber, es gäbe KK wie zB die Techniker, die solch ein Verfahren übernehmen. Also habe ich die KK gewechselt.

Jetzt ist meine Frage: Ich bin offiziell seit Oktober bei der Techniker. Kann ich da nun einfach die OP ebenfalls beantragen, obwohl ich die Untersuchungen schon vor meinem Beitritt hab machen lassen oder muss ich die ganzen Untersuchungen nochmal machen ???

Hat jemand Erfahrungen mit der Venenfrei Klinik (www.venenfrei.com) in München oder dem CHIVA-Verfahren oder CLOSURE FAST®-Katheter ??
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Lizzi

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 24.10.2012, 13:30

Hi Lizzi,

also meines Wissens sieht es mit den Krampfadern-OP folgendermaßen aus:
- anerkannte Behandlungsmethode ist das Stripping-Verfahren
- dies wird auch ohne vorherige Antragstellung über die Chipkarte mit der Kasse abgerechnet.
- alle anderen Methoden z.B. mittels Laser wie die ELT (endoluminale Lasertherapie) oder Chiva-Methode sind (noch) nicht anerkannt bzw. können nicht abgerechnet werden.
- da eine anerkannte Behandlungsmethode ja zur Verfügung steht kann eine Erstattung auf diese Privatrechnungen dann gemäß dem Sachleistungsprinzip auch nicht erfolgen.
- einige Kassen haben jedoch für diese Alternativ-Methoden ggf. Einzelverträge mit Arztpraxen. Im Rahmen dieser integrierten Versorgungsverträge kann dann auch eine direkte Abrechnung mit der Kasse (=Sachleistungsprinzip) erfolgen.

So viel von mir. Medizinische Auskünfte kann ich leider keine geben, also wegen der Frage, dass wegen dem Lymphödem das Stripping-Verfahren kontraindiziert wäre. Hierzu weiß ich nichts.

Gruß
Sportsfreund

lizzi25
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Beitrag von lizzi25 » 24.10.2012, 13:52

Hi Sportsfreund,

vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schon sehr viel weiter.
Denkst ich kann meine neue KK einfach kontaktieren, oder kann es da irgendwelche probleme geben, weil ich vor dem Wechsel der KK schon die Diagnose bekommen habe ?

LG Lizzi

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 24.10.2012, 14:52

Hi,
lizzi25 hat geschrieben:Denkst ich kann meine neue KK einfach kontaktieren, oder kann es da irgendwelche probleme geben, weil ich vor dem Wechsel der KK schon die Diagnose bekommen habe ?
Das kannst Du bedenkenlos machen. Anders als in der privaten Krankenversicherung spielen Vorerkrankungen usw. keine Rolle.

Gruß
Sportsfreund

broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.10.2012, 18:31

Hast du die Kasse gewechselt ohne vorher die Kostenübernahme mit der neuen Kasse zu klären?

lizzi25
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Beitrag von lizzi25 » 25.10.2012, 12:09

Hallo Broemmel,
ich habe die Information über meinen Arzt als auch über mehrer Artikel bekommen, dass die TKK betreffend dieser OP Variante Vorreiter ist und am ehesten die Kosten übernimmt.
Anscheinend gibt es auch einen anderen Arzt in Regensburg, der da als Vertragsarzt tätig ist.

LG Lizzi

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 25.10.2012, 18:44

Das wäre für mich persönlich zu vage. Ich hätte mir von der TK entsprechende Vertragspartner schriftlich geben lassen, bevor ich auf Verdacht wechsle.
Sollte sich nämlich herausstellen, dass die TK den für Dich günstigsten (Entfernung, Qualifikation etc.) Behandler nicht im Portfolio hat, aber die xyz-Krankenkasse, hättest Du 18 Monate Bindungsfrist und keine Änderung im Vergleich zur Vorkasse...
Von daher drücke ich Dir die Daumen, dass Du den Wechsel nicht bereust!

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