Anhörung zur Einstellung der Krankengeldzahlung
Verfasst: 23.10.2012, 18:09
Hallo,
ich bin derzeitig arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld.
Nun habe ich von meiner KK eine Anhörung zur Einstellung der Krankengeldzahlung erhalten. Ich zitiere aus dem Schreiben:
"Sie sind seit dem ... arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld.
Ab dem ... können wir Ihnen bei Fortbestehen der laufenden Arbeitsunfähigkeit keine Krankengeld mehr zahlen, da Sie dann die Höchstbezugsdauer erreicht haben.
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit innehalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Auf diese Anspruchsdauer werden auch Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit angerechnet, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruhte (z.B. wegen Entgeltfortzahlung) oder versagt wurde.
Bevor wir Ihnen hierüber einen Bescheid erteilen, können Sie sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen [...] äußern. [...]"
Ferner wurde der für mich maßgebliche 3-Jahres-Zeitraum benannt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (zwei Zeiträume mit einer Unterbrechung von ca. 14 Monaten über insgesamt 78 Wochen innerhalb dieses Zeitraums) ermittelt. Die bei der ersten und zweiten Arbeitsunfähigkeit von den behandelnden Fachärzten gestellten, gesicherten Diagnosen unterscheiden sich zwar teilweise, allerdings existieren auch Übereinstimmungen.
Da meine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich über den Tag der beabsichtigten Einstellung der Krankengeldzahlung fortbestehen wird, stellt sich nun die Frage, wie auf diese Anhörung zu erwidern ist. Welche Gründe könnten dafür sprechen, weiterhin Anspruch auf Krankengeld zu haben?
Ich freue mich auf zahlreiche Hilfestellungen und Hinweise, vielen Dank!
ich bin derzeitig arbeitsunfähig und beziehe Krankengeld.
Nun habe ich von meiner KK eine Anhörung zur Einstellung der Krankengeldzahlung erhalten. Ich zitiere aus dem Schreiben:
"Sie sind seit dem ... arbeitsunfähig und beziehen Krankengeld.
Ab dem ... können wir Ihnen bei Fortbestehen der laufenden Arbeitsunfähigkeit keine Krankengeld mehr zahlen, da Sie dann die Höchstbezugsdauer erreicht haben.
Krankengeld wird wegen derselben Krankheit innehalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Auf diese Anspruchsdauer werden auch Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen derselben Krankheit angerechnet, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruhte (z.B. wegen Entgeltfortzahlung) oder versagt wurde.
Bevor wir Ihnen hierüber einen Bescheid erteilen, können Sie sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen [...] äußern. [...]"
Ferner wurde der für mich maßgebliche 3-Jahres-Zeitraum benannt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (zwei Zeiträume mit einer Unterbrechung von ca. 14 Monaten über insgesamt 78 Wochen innerhalb dieses Zeitraums) ermittelt. Die bei der ersten und zweiten Arbeitsunfähigkeit von den behandelnden Fachärzten gestellten, gesicherten Diagnosen unterscheiden sich zwar teilweise, allerdings existieren auch Übereinstimmungen.
Da meine Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich über den Tag der beabsichtigten Einstellung der Krankengeldzahlung fortbestehen wird, stellt sich nun die Frage, wie auf diese Anhörung zu erwidern ist. Welche Gründe könnten dafür sprechen, weiterhin Anspruch auf Krankengeld zu haben?
Ich freue mich auf zahlreiche Hilfestellungen und Hinweise, vielen Dank!