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Bemessungsgrundlage GKV Selbständige

Verfasst: 22.10.2012, 11:39
von Luna1010
Hallo an Alle,

ich habe mal eine Frage zur Bemessungsgrundlage der GKV bei Selbständigen.

Ich bin seit 01.09.2011 selbständig. Bis 31.08.2011 war ich in einem Teilzeit-Angestelltenverhältnis und habe nicht sehr viel verdient.

Ich bin als Selbständige freiwillig bei der GKV versichert. Aufgrund meiner nicht so hohen zu erwartenden Einkünfte wurde mein Beitrag ermässigt.

Meine Frage ist:
Wenn ich meinen Einkommenssteuerbescheid bei der GKV einreiche, wird der Beitrag aufgrund des Jahresverdienstes (angestellt und selbständig) festgesetzt oder nur aufgrund des Gewinnes als Selbständige?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Luna1010

Verfasst: 22.10.2012, 11:49
von Czauderna
Hallo,
das Entgelt aus der Arbeitnehmertätigkeit wird nicht berücksichtigt weil es zum Einen weggefallen ist uns zum anderen bereits mit Beiträgen belegt wurde.
Gruss
Czauderna