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Blockvorversicherungszeiten

Verfasst: 15.10.2012, 14:04
von sonnenschein112
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit der Krankengeldverweigerung durch die DAK (siehe meine Beiträge) habe ich über Umwege erfahren, dass angeblich die Blockvorversicherungszeiten fehlen und die DAK deshalb kein Krankengeld bezahlt.
In ihren unzähligen Schreiben an das Sozialgericht ist davon aber NIE die Rede.

Kann mir jemand erklären, was fehlende Blockvorversicherungszeiten sind??

Im voraus besten Dank.

Gruß
Tina[/u]

Verfasst: 15.10.2012, 23:58
von leser
Hallo sonnenschein112,
im Zusammenhang mit Krankengeldanspruch gibt es lediglich den Begriff "Blockfrist":
§ 48 SGB V - Dauer des Krankengeldes
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.

(3) Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird, wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt. Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht, bleiben unberücksichtigt.
Dieser "3-Jahres-Zeitraum" kennzeichnet die sogenannte "Blockfrist".

Hier ist es etwas näher erläutert: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... xid=159570 (etwas herunter scrollen bis "Dauer des Anspruchs bei neuer Blockfrist")