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Angeblich noch nicht Krankenversichert gewesen

Verfasst: 15.10.2012, 10:39
von Kunst
Hallo Zusammen,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe Ende August 2011 studiert. Im gleichen Monat wurde ich 25 und war über meine Eltern privat Krankenversichert.

Ich habe mich also bei der Tk angemeldet und von denen auch eine Bestätigung mit 01.09.2011 erhalten.
Zum 01.10.2011 habe ich mein Anerkennungsjahr im öffentlichen Dienst begonnen.

Die Tk fordert von mir nun rund 400€ zurück weil ich Leistungen in Anspruch genommen hätte (Krankengymnastik und ein paar Arztbesuche) obwohl ich bei ihnen noch gar nicht versichert gewesen sei.
Auf mein Widerspruchsschreiben entgegneten sie, das erst zum 1.10 von meinem Arbeitgeber Beiträge erbracht worden.


Da sie mir aber nicht ne Bestätigung geschickt haben, bin ich von einem Versicherungsschutz ausgegangen.
Kennt ihr vielleicht ähnliche Fälle?

Das die Behandlungen aufgrund einer Behinderung zwingend erforderlich waren, wird ja wahrscheinlich keine Rolle spielen..!?

Beste Grüße

Verfasst: 19.10.2012, 17:58
von Yessica
Für den Monat September hättest Du Beiträge als freiwilliges Mitglied zahlen müssen, um zwischen Studienende (Ende August 2011) und Arbeitsbeginn (01.10.2011) versichert gewesen zu sein.

Das ist wohl nicht passiert - und diese freiwilligen Beiträge werden nun von der TK auf Grund der geltenden allgemeinen Versicherungspflicht nachgefordert, zumal Du in dieser Zeit lt. Deiner Angaben auch Leistungen beansprucht hast. Für die rückwirkende Erhebung derartiger Nachforderungen haben die Krankenkassen mehrere Jahre Zeit!

Verfasst: 19.10.2012, 18:29
von GerneKrankenVersichert
Hallo Jessica,

nach welcher Rechtsgrundlage soll denn ab 01.09. die Neuaufnahme erfolgt sein? Die TK fordert m. E. die Leistungen zurück, keine Beiträge.

Kunst, was hattest du denn auf dem Aufnahmeantrag angegeben? Dass du schon ab 01.09.11 beschäftigt bist? Oder wie wurdest du damals versichert?

Verfasst: 19.10.2012, 19:44
von Czauderna
Hallo,
sehe ich auch so, ein Wechsel zum 01.09. wäre nicht möglich gewesen, sondern erst zum Beginn der Beschäftigung.
Was wurde auf dem Aufnahmeantrag bei der Kasse zum 01.09.2011 angegeben ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.10.2012, 09:02
von Enya44
Mein Sohn wurde an einem 30.10. 25 Jahre alt. Mit dem 31.10. endete sein Studium. Zum 1.11. trat er seine erste Stelle an und versicherte sich in der TK. Für den 31.10. forderte diese daraufhin Beiträge nach. Wegen der Versicherungspflicht. Es war irgendwas im einstelligen Euro-Bereich.

Wie hat denn das "Leistung-in-Anspruch-nehmen" ohne Krankenkassenkarte geklappt? Oder gab es die?

Das kenne ich nur vom "rückwirkend-Rausfliegen". Dann hat man eine Krankenkassenkarte, war aber nachträglich doch nicht versichert. Als uns das erstmals passierte, sollten wir zunächst die Leistungen und die Beiträge nachzahlen.

Ich würde versuchen, einen Vergleich auszuhandeln. Mit dem Vorschlag, sonst woanders beizutreten. Immerhin liegt hoffentlich eine lange Berufstätigkeit vor dir, von der sich die Kasse hohe Beitragszahlungen verspricht.

Verfasst: 20.10.2012, 09:52
von Czauderna
Hallo,
na ja, versuchen könnte man das, aber wenn die Kasse darauf eingeht, dann ist aber sehr einfach Mitglied der GKV. - zu werden, aber warten erst mal die Antwort ab.
Gruss
czauderna

Verfasst: 21.10.2012, 12:05
von Enya44
Unsere Kasse wollte das zuerst auch nicht. Etliche andere aber durchaus. Woraufhin "unsere" in sich ging.