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Krankenkassen Zuschuss
Verfasst: 14.10.2012, 17:43
von GrünerApfel
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu Zuschüssen von Krankenkassen. Meine Mutter ist nun leider nicht mehr so gut zu Fuß und der Weg in den 1. Stock ihres Hauses fällt ihr immer schwerer. Würde die Krankenkasse den Einbau eines Liftes oder ähnlichem bezuschussen? Oder was gibt es noch für Möglichkeiten?
Vielen Dank im Voraus!
Verfasst: 14.10.2012, 18:41
von Krankenkassenfee
Hallo,
das geht eher schon in Richtung Pflegekasse. Hat Deine Mutter denn auch Einschränkungen im Bereich der Grundpflege (waschen, Toilette, anziehen ect.)? Hat sie eine Pflegestufe?
Ansonsten ist es nicht ganz einfach eine Treppensteighilfe zu bekommen. Der Weg über die Krankenkasse wäre eine ärztliche Verordnung, und damit dann zu einem Sanitätshaus zu gehen. Die stellen dann den Antrag auf Kostenübernahme.
Übrigens: Lifta - der Treppenlift übersteigt preislich extrem das Mögliche ...
LG, Fee
Verfasst: 15.10.2012, 19:52
von GrünerApfel
Hallo,
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe mich erkundigt und
hier erfahren, dass 2557 € von der Pflegekasse möglich wären. Meine Mutter ist Pflegestufe 1, gibt die Pflegekasse hier einen Zuschuss?
Lifta würde Sie also nicht empfehlen, wenn ich das richtig verstehe? Haben Sie vielleicht einen anderen Tipp?
Vielen Dank und schöne Grüße
Verfasst: 15.10.2012, 20:00
von Czauderna
GrünerApfel hat geschrieben:Hallo,
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe mich erkundigt und
hier erfahren, dass 2557 € von der Pflegekasse möglich wären. Meine Mutter ist Pflegestufe 1, gibt die Pflegekasse hier einen Zuschuss?
Lifta würde Sie also nicht empfehlen, wenn ich das richtig verstehe? Haben Sie vielleicht einen anderen Tipp?
Vielen Dank und schöne Grüße
Hallo,
die Bewilligung von Pflegehilfsmitteln hat grundsätzlich nichts mit der jeweiligen Pflegestufe zu tun, demnach ist es also denkbar, dass die Pflegekasse auch einen Zuschuss für einen "Treppenlift" gibt.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.10.2012, 18:24
von GrünerApfel
Danke für die Info Czauderna. Ich habe heute nochmal ein wenig recherchiert und auf
dieser FAQ-seite eines Herstellers steht, dass es bereits ab Pflegestufe 1 einen Zuschuss von der Pflegeversicherung geben kann. Hat jemand vielleicht noch einen heißen Tipp welchen Hersteller ich wählen soll?
Vielen Dank euch allen!
Verfasst: 17.10.2012, 19:31
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich würde mehrgleisig fahren. Einerseits mich im Internet informieren, aber auch mal beim Sanitätshaus vor Ort mich beraten lassen.
Das hab ich gefunden:
news-und-trends.de/treppenlift-preise.php
1a-finanzmarkt.de/bw/news/20120207_29244/
treppenlift.net/treppenlift-preise
LG, Fee
Verfasst: 17.10.2012, 20:57
von GrünerApfel
Vielen Dank für die Infos. Ich werde mir am besten mehrere Angebote einholen und dann entscheiden. Einen Termin im Sanitätshaus werde ich auch abmachen. Danke euch nochmal!
Treppenlift
Verfasst: 19.10.2012, 10:46
von Habssatt
Etwas womit ich mich ,, als Betroffen´´ auskenne
Die Lifter Werbung beinhaltet Fehlinformation, halt Werbung. Ich versuche mal leicht Verständlich den Vorgang zu erläutern. Grundsätzlich ist zuerst bei der Pflegekasse ein Antrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes zu stellen. Dabei ist zu erläutern was man Um und oder Anbauen möchte und ein entsprechender Kostenvoranschlag ein zu reichen.
Dabei wird das Einkommen ( nicht das Pflegegeld) des Pflegebedürftigen angerechnet. Der Zuschuss von 2557.-€ ist dabei der Höchstbetrag,wenn keinerlei Einnahmen bestehen. Die Pflegekasse lässt die Wohnraumsituation durch den MDK überprüfen.
Bei jeder Erhöhung der Pflegestufe ist eine erneute Antragsstellung möglich.Was da heißt, 3xbis zu 2557.-€.
Die Lifterhersteller bieten eine Ratenzahlung für den Restbetrag an, allerdings hatte ich Angebote
für eine Bekannte eingeholt , die lagen alle um die 9000.-€ für eine Etage.Also wäre da eine Menge ab zu stottern.
Der MDK hatte die Maßnahme abgelehnt, da die Möglichkeit ( hier im eigenen Haus) ein Bett im Erdgeschoss auf zu stellen.(Bad, Küche,Wohnzimmer liegen im EG.) Dass bei Pflegestufe 2. Aber dass sind wir ja gewöhnt vom MDK, warum soll jemand im Rollstuhl jemals wieder sein Schlafzimmer im 1. OG aufsuchen müssen.?!
Gruß
Habssatt
Verfasst: 19.10.2012, 11:53
von Czauderna
Hallo Habssatt,
"Bei jeder Erhöhung der Pflegestufe ist eine erneute Antragsstellung möglich.Was da heißt, 3xbis zu 2557.-€. "
ich denke nicht, dass eine Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung nur maximal dreimal möglich ist, bzw. nur bei Änderung der Pflegestufe.
Sicher, in der Praxis habe ich es es noch nicht erlebt, dass in einem Fall mehr waren, aber es richtet sich nach der Notwendigkeit der Wohnumfeldverbesserungen und die können öfters auftreten (z.B. bei Umzug).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.10.2012, 12:48
von Habssatt
*Begriff "pro Maßnahme":
Alle Veränderungen des Wohnraumes, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, gelten als eine Maßnahme. So stellt z.B. beim rollstuhlgerechten Umbau der Wohnung nicht jede einzelne Verbreiterung einer Tür eine Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift dar, sondern die Türverbreiterungen und die Entfernung von Türschwellen insgesamt.
Erst wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Wohnumfeldverbesserungen erforderlich sind, handelt es sich erneut um eine Maßnahme.
Gruß
Habssatt
Re: Treppenlift
Verfasst: 19.10.2012, 13:22
von GerneKrankenVersichert
Habssatt hat geschrieben:
Der MDK hatte die Maßnahme abgelehnt, da die Möglichkeit ( hier im eigenen Haus) ein Bett im Erdgeschoss auf zu stellen.(Bad, Küche,Wohnzimmer liegen im EG.) Dass bei Pflegestufe 2. Aber dass sind wir ja gewöhnt vom MDK, warum soll jemand im Rollstuhl jemals wieder sein Schlafzimmer im 1. OG aufsuchen müssen.?!
Ich denke, das ist eine Gerechtigkeitsfrage, über die sich mal wieder trefflich streiten lässt. Ist die Pflegekasse dafür zuständig, dass jemand weiterhin auf zwei Etagen wohnen kann, oder reicht auch eine Etage, wenn genügend Platz ist? Was ist überhaupt genügend (oder wie es im SGB XI heißt, wirksam und wirtschaftlich?) Für jemanden der es gewohnt ist, im eigenen Haus auf zwei Etagen zu leben, bedeutet das wahrscheinlich etwas anderes als für denjenigen, der mit 50 m² in einem Mietshaus zufrieden ist. Soll jetzt ein objektiver oder der subjektive Maßstab gelten? Dazu das BSG:
Maßgebend kann vielmehr nur ein üblicher und durchschnittlicher Wohnungsstandard sein, wie sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§§ 4 Abs 3, 29 Abs 1 SGB XI) ergibt.
http://lexetius.com/1999,47
Und da geht es dann weiter, dorfüblich? landkreisüblich? bundeslandüblich? deutschlandüblich? europaüblich? weltüblich?
Spannendes Thema.
Verfasst: 19.10.2012, 14:11
von Czauderna
Hallo Habssatt,
sag ich doch - wir haben schon Fälle gehabt, wo eigentlich Bad-Umbau und Türverbreiterung schon im Gutachten standen, die Betroffenen aber sich beide Maßnahmen nicht auf einmal leisten konnten, also wurtden in einem Jahr die erste Maßnahme voll bezuschusst und im zweiten Jahr die nächste.
Gruss
Czauderna