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Bestimmt der Gesamtverband bei den KK wo es lang geht?

Verfasst: 14.10.2012, 13:49
von Trevilor2000
Es gibt ja den Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen.

Sind alle gesetzlichen Krankenkassen dort Mitglied ggf. sogar zwangsweise?

Sind die gesetzlichen Krankenkasse an die Vorgaben ihres Gesamtverbandes bei ihren Entscheidungen gebunden? Nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern auch in wirtschaftlicher.

Welche gesetzlichen Krankenkassen sind nicht Mitglied im Gesamtverband und vertreten eine mehr eigenständige Politik?

Verfasst: 14.10.2012, 14:43
von Lady Butterfly
hier findest du mehr Infos über den GKV-Spitzenverband:
gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/wir_ueber_uns/wir_ueber_uns.jsp

Alle Kassen sind kraft Gesetz Mitglied der GKV-Spitzenverbandes. Da Krankenkassen "Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung" sind, handeln sie grundsätzlich eigenverantwortlich. In der Praxis wurden ihre Handlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren aber immer mehr eingeschränkt, z. B. mit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes und der Einführung des Gesundheitsfonds.

hoffe, dass ich dir damit weiterhelfen konnte.

Verfasst: 14.10.2012, 15:09
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.10.2012, 16:05
von berfeu
Danke für die interessanten Links zu diesem Thema!

Was läuft tatsächlich?

Verfasst: 14.10.2012, 19:00
von Trevilor2000
So stehts in den Büchern. Das ist die eine Seite.

Die andere ist, was tatsächlich im Gesamtverband geschieht.

Wer hat die Hosen an im Gesamtverband, die Barmer oder die Techniker?

Halten sich alle KK an die Vorgaben des Gesamtverbandes oder an die Entscheidungen des Gesamtverbandes?

Gibt es KK, die mehr eine eigenständige Politik verfolgen und sich nicht so sehr an die Leitlinie des Gesamtverbandes halten und mehr einen eigenständigen Weg gehen?

Das ist das, was mich eigentlich interessiert.

Verfasst: 14.10.2012, 19:25
von CiceroOWL
Wenn es um das liebe Geld geht ziehen alle an dem gleichen Strang. Da wird keine eigenständige Politik verfolgt

vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versorgungsbezuege/index.htm

vdek.com/arbeitgeber/Informationen/zstverf/index.htm

Um es mal klar zu sagen sollte hier Versorgungsbezüge bestehen die grundsätzlich zu verbeitragen sind, sind Beiträge zu zahlen.

an CiceroOWL

Verfasst: 14.10.2012, 22:22
von Trevilor2000
Entweder lebst du hinterm Mond oder du bist so einer von den Krankenkassenonkeln, die ihre Interna nicht nach draussen dringen lassen wollen.

Ehe du die Forumsteilnehmer aber für dumm verkaufen willst, solltest du lieber dich einer Antwort enthalten.

Verfasst: 14.10.2012, 23:17
von Rossi
Nun ja Lady Butterfly

Zitat:
In der Praxis wurden ihre Handlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren aber immer mehr eingeschränkt, z. B. mit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes und der Einführung des Gesundheitsfonds.

Dies mag ja wohl alles sein. Der Gesundheitsfonds und der einheitliche Beitragssatz wurde per Gesetz eingeführt. Also kann der Spibu hieraus auch nicht kriechen, weil eben der Vorbehalt des Gesetzes gilt.

Einige Dinge in der Praxis bedürfen leider der Auslegung bzw. der teleolgischen Schiene (was wollte unser Gesetzgeber).

Und genau dann kommt der Spibu mit den GR um die Ecke.

Ist diese Auslegung des Spibus immer das non plus ultra? Hat der Spibu mit seiner Auslegung immer recht?

Verfasst: 14.10.2012, 23:52
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Re: an CiceroOWL

Verfasst: 15.10.2012, 01:45
von leser
Trevilor2000 hat geschrieben:Ehe du die Forumsteilnehmer aber für dumm verkaufen willst, solltest du lieber dich einer Antwort enthalten.
Bevor Du hier einen rüden Ton anschlägst, sollst Du vielleicht Deine Frage mal präzisieren. :?

Wer das Sagen hat? Wenn's nicht in den Büchern steht, dann die BILD-Zeitung

Verfasst: 15.10.2012, 06:50
von CiceroOWL
Rossi hat geschrieben:Nun ja Lady Butterfly

Zitat:
In der Praxis wurden ihre Handlungsmöglichkeiten in den letzten Jahren aber immer mehr eingeschränkt, z. B. mit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes und der Einführung des Gesundheitsfonds.

Dies mag ja wohl alles sein. Der Gesundheitsfonds und der einheitliche Beitragssatz wurde per Gesetz eingeführt. Also kann der Spibu hieraus auch nicht kriechen, weil eben der Vorbehalt des Gesetzes gilt.

Einige Dinge in der Praxis bedürfen leider der Auslegung bzw. der teleolgischen Schiene (was wollte unser Gesetzgeber).

Und genau dann kommt der Spibu mit den GR um die Ecke.

Es gibt halt denn da unterschiedliche Ansichten, wenn ich mir denn hier das Schreien des Fragestellers ansehe und deins denke ich immer wie doof die Kassen doch sind. Aber jut, wenn ich mir die so den Finanzstatus der meisten Städte in NRW ansehe........... und denn noch wieviel Krankhäuser bezahlt werden müssenn und und und. Schön doof die Krankenkassen.

spiegel.de/wirtschaft/soziales/raesfeld-wie-eine-gemeinde-die-schulden-abtrug-a-860837.html

Ohne Moos nix los aber egal.

Ist diese Auslegung des Spibus immer das non plus ultra? Hat der Spibu mit seiner Auslegung immer recht?

Verfasst: 15.10.2012, 08:53
von Rossi
Joche, ich verstehe hier Deine Verlinkung nicht.

Wir sind in einem Krankenversicherungsforum. Was hat eine schuldenfreie Kommune mit der Krankenversicherung zu tun?



Es muss nicht immer alles richtig sein, was der Spibu schreibt.

Ich gehe davon aus, dass sich fast alle Kassenmitarbeiter an die Aussagen des Spibus halten. Dies ist ja auch in der Praxis gut und überhaupt nicht zu beanstanden. Sonst würde jeder sein eigenes Süppchen kochen.

Wenn man die Auffassung des Spibus nicht teilt, dann muss man in der Regel immer klagen.

Verfasst: 16.10.2012, 01:09
von leser
So pauschal kann man das nicht sagen. Ich zitiere mal "Der GKV-Spitzenverband erledigt alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung." "Alle nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, mit denen sich die Kassen im Wettbewerb untereinander profilieren können, liegen grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit der Kassen. Sie können diese auch auf kassenartbezogene Verbände oder Unternehmen übertragen. Zu den wettbewerblichen Aufgaben gehören beispielsweise Rabattverträge mit der Pharmaindustrie oder Sonderverträge mit den Hausärzten."

Grundsätzlich haben die Kassenarten noch ihre eigenen Interessenverbände (auch wenn diese untereinander nicht immer am selben Strick ziehen :lol: ):
vdek.com/gesetzliche_krankenversicherung/index.htm

Und die einzelnen Kassen haben ebenfalls ihre eigenen Positionen, Standpunkte und Meinungen - beispiehaft:
- barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Infothek/Gesundheitspolitischer-Newsletter/Einstieg-Standpunkt.html?w-cm=CenterColumn_tdocid
- tk.de/tk/hamburg/gesundheitspolitik/positionen-der-tk/189730
- presse.dak.de/ps.nsf/allLevel1WelcomeForm?OpenForm&GoTo=Info
- kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=2754
- aok.de/bundesweit/die-aok/die-aok-79280.php Bei den AOKn ist es wieder etwas komplizierter und sie verweisen daher ggf. wieder auf ihre Verbandsseite (sie sind schließlich alle eigenständig).

Tja, da muss man sich bei entsprechendem Interesse jetzt allerdings etwas reinlesen...

Was unseren Fragesteller vielleicht interessieren könnte ist die Struktur des Spitzenverbands: gkv-spitzenverband.de/media/grafiken/gkv_spitzenverband_1/Grafik_GKV_SV-Struktur_Selbstverwaltung_2012.JPG
die Wahl des Verwaltungsrats erfolgt zwar mit nach Versichtenanteilen gewichteten Stimmen, ein bestimmtes "Lager" lässt sich daraus naturgemäß daher nicht ableiten

Verfasst: 16.10.2012, 07:02
von CiceroOWL
Genauso ist es. Man kann hier nicht immer verallgemeinern und beleidigen.