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KVdR Rechner
Verfasst: 11.10.2012, 19:49
von Rossi
Na ja, die gesetzlichen Bestimmungen für die KVdR (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V) sind offensichtlch nicht viel. Es is nur 1 Satz, mehr nicht.
Aber die KVdR-Berechnung ist schon ganz abenteuerlich. Gerade für die Kunden, die mal hier und mal dort ne Lücke (nicht versichert) hatten. Und dann geht die dolle Berechnung los.
Gibt es irgendwo bspw. ein Excel-Tool, womit man die KVdR berechnen kann?
Verfasst: 12.10.2012, 20:47
von Czauderna
Hallo Rossi,
ich habe zwar ein Tool, leider ist das aber in unserem Systemprogramm integriert, dass man es nicht exportieren kann, aber ich frag mal nach bei unseren
"fusionierten" Kollegen - da diese mit ISKV 21c arbeiten haben die vielleicht so etwas als Ecxel-Datei - dauert aber mindestens eine Woche - ich habe Urlaub (Zimmer der Tochter renovieren - super Urlaub ).
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.10.2012, 21:31
von Rossi
Hoi Günter,
schön, dass Du dich meldest.
Boah, ich bin damit angefangen in Excel so ein Teil zu programmieren.
Es ist ja der helle Wahnsinn.
Das Problem ist die Reglung, dass 1 Kalenderjahr = 365 Tage (manchmal gibt es ja Schaltjahre) und 1 Kalendermonat = 30 Tage (manchmal gibt es Monate mit 30 oder 31 Tage) zählen.
Excel kennt diese Regelung nicht, bzw. ist anders gestrickt. Denn diese Regelung gibt es offensichtlich nur in der Sozialversicherung.
Ich habe auch schon bei meiner AOK nachgefragt; es ist alles im Programm integriert. Zu Fuß kann man es offensichtlich auch nicht ausrechnen.
Leider bekommt man auch keine nachvollziehbaren Bescheide, wo man dies im Einzelall prüfen kann.
Von daher, vor ab ein Dank dafür, wenn Du nachfragst.
Verfasst: 12.10.2012, 21:48
von CiceroOWL
Ist jetzt bei den neuen DV Systemen im Pogramm integriert. Kannst du aber auch zu Fuß ausrechnen.
Verfasst: 12.10.2012, 22:18
von Czauderna
Hallo Rossi,
ich will wirklich nicht angeben, aber ich habe gerade beim Fussball und einer Flasche Rotwein mal probiert ein Excel-Programm zu schreiben und wenn mich nicht alles täuscht funktioniert es sogar - ich glaube ich habe noch irgendwo deine E-Mail-Adresse - ich schicke es dir mal - es total frei verwendbar also nicht schreibgeschützt - vielleicht hilft es dir.
Gruss
Guenter
Verfasst: 12.10.2012, 22:56
von Rossi
Na ja, Günter.
In Excel bin ich ehrlich gesagt nicht so schlecht. Aber Asche auf mein Haupt.
Excel rechnet ab dem 01.01.1900 wunderbar die Tage, Monate und auch Jahre mit einer Formel aus.
Man kann es mit der Formel "datefdif"
super ermitteln. Hier kann man alles ermitteln (datedif "d" = Tage, datedif "m" = Monate, datedif "y" = Jahre).
Leider tickert Excel ein wenig anders, als die Sozialversicherung. Excel kennt nämlich das Schaltjahr; das Prinzip des Kalenderjahre (max. 365 Tage) leider nicht.
Und genau dort gehen dann leider Theorie und Praxis auseinander. Zumindest wenn ich mir das GR vom 30.12.2008 für die KVdR näher ansehe.
Im Internet gibt es vom VDK ein Tool, welches die Grundsätze im Bereich der Sozialversicherung leider nicht berücksichtigt.
Es ergeben sich hier teilweise erhebliche Unterschiede.
Manchmal zählt leider jeder Tag, jenes ist Dir bekannt.
Von daher wäre mir ein Tool lieber, welches den Anforderungen des GR vom 30.12.2008 entspricht.
Es geht schon mit der Anlage zu diesem Rundschreiben los. Denn bei der 9/10 Belegung wird nach einer bestimmten Tabelle des Spibus gerundet.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Excel Tool (beim Fußball mit einer Flasche Rotwein) diesen Anforderungen entspricht. Es sei denn, dass Du diese Anlage des Spibus (Rundungen der 9/10 Belegung) schön mit einer S-Verweis-Verknüpfung in Excel erstellt hast. Daran glaube ich derzeit allerdings noch nicht!
Lieber Günter, wenn ich etwas mache, dann versuche es im Einklang mit den Vorgaben des Spibus zu machen. Denn diese Vorgaben teile ich.
Ich brauche daher ein Tool, welches von einem Fachman/Fachfrau in der KVdR gemacht wurde.
Verfasst: 12.10.2012, 23:47
von Czauderna
Hallo rossi,
na ja - dann versuche ich mal die Schaltjahre noch einzubauen - schaun mer mal -
sollte doch möglich sein. Natürlich sind selbst gebastelte Excel-Datein nicht offiziell, aber die offiziellen sind auch die von den offiziellen Stellen - für den Hausgebrauch muesste es langen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.10.2012, 23:53
von Rossi
Sorry, Günter!
Mir wäre es lieber, wenn Du bei einer Fusionskasse nachfragst.
Das Rad sollte niemals neu erfunden werden.
Verfasst: 13.10.2012, 00:21
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Sorry, Günter!
Mir wäre es lieber, wenn Du bei einer Fusionskasse nachfragst.
Das Rad sollte niemals neu erfunden werden.
Hallo rossi,
mach ich ja - aber ich habe gerade gelesen, dass z.B. 1900 gar kein Schaltjahr war,
es gibt jedenfalls Formelvorschläge, die Schaltjahre berücksichtigen - man muss sie nur finden, also speziell für Ecxel - muss doch eigentlich nur schaffen, dass jedes Jahr, das durch 4 teilbar ist mit einem Tag mehr berechnet wird, oder habe ich da einen Denkfehler - na, ja, ich frage natürlich trotzdem nach.
Nur noch etwas aus der Praxis - also das jemand die Vorversicherungszeit um
5 Tage verpasst hat (wären dann insgesamt ein Zeitraum von 20 Jahren), habe ich noch nicht gehabt, aber das will nix heissen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.10.2012, 11:06
von Rossi
Aber diese Kunden, die die KVdR um 5 Tage verpeilen, haben wir gerade im SGB XII.
Es sind Kunden mit rin und raus aus den Kartoffeln.
Bei einer gesamten Rahmenfrist von bspw.40 Jahren, könne mit der datedif-Formel ma so eben 15 Tage Differenz dazwischen liegen.
Verfasst: 13.10.2012, 15:37
von CiceroOWL
frage doch mal beim Spibu an vieleich thilft der ja weiter die meistenExcelprogramme bei den KK wurden von den mitarbeitern dort im Ihrer Arbeiszeit geschrieben, von da wird nichts kommen Urheberrecht.
Verfasst: 13.10.2012, 15:54
von Rossi
Echt, Jochen! Kommen die Mitarbeiter mit dem Urheberrecht um die Ecke?
Die Spibu wird so ein Teil nicht haben. Davon gehe ich zumindest aus. Denn im Bereich der Beitragsbemessung der freiw. Kv. für Sozialhilfeempfänger gibt es so in Teil auch nicht vom Spibu. Es gibt zwar megamäige Rundscheiben hierzu, aber kein Berchnungstool. Dies führt in der Praxis dazu, dass sich fast jede Kasse ein Excel-Tool selber strickt.
Manche Tools fangen dann damit an, dass die Kasse erst eimal selber die Höhe der Sozialhilfe berechnet und unsere Bescheide nicht interessieren. Dies führt natürlich zu Differenzen.
Es wäre sicherlich sinnvoll, wenn hier der Spibu ein KVdR Tool hat. Daran glaube ich allerdings nicht.
Verfasst: 13.10.2012, 15:59
von CiceroOWL
alles was in der Arbeitszeit durch den Mitarbeiter für den Arbbeitgeber geschrieben wurde gehört dem AG = Urheberrecht. japp ganz schlechte Karten haste da. Euere Nerds in der DV solten doch wohl auch in der Lage sein sowas zu schreiben.
Verfasst: 13.10.2012, 16:04
von Rossi
Und was haben die Mitarbeiter von diesem Urheberrecht?
Alcatraz war auch ein Hochsicherheitstrakt. Trotzdem kamen dort welche raus.
Verfasst: 18.10.2012, 22:36
von Rossi
@jochen
Deine Prognosen waren leider völlig daneben.
Ich habe ein Excel-Tool für die KVdR-Berechnung. Und ei der daus, es kommt sogar von einer BKK.
Jetzt kommst Du mit deiner Bauernweißheit!