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nebenber. Selbst. in Elternzeit der GKV nicht gemeldet

Verfasst: 10.10.2012, 21:13
von alfred29
Hallo, folgender Sachverhalt:

Ehemann ist angestellt und Pflichtversichert in der GKV, Ehefrau ist angestellt und ebenfalls Pflichtversichert in der GKV. 2006 kommt das erste Kind. In der Elternzeit versucht die Ehefrau durch selbständige Arbeit das Einkommen aufzubessern, während der gesamten Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis beim Hauptarbeitgeber. Das Einkommen wird versteuert und das Finanzamt erkennt im Einkommensteuerbescheid „Einkünfte aus selbständiger freiberuflicher Tätigkeit“ an. 2009 kommt das zweite Kind. Die Kinder sind beim Ehemann versichert.

Zum Jahresende endet die Elternzeit (insg. 6 Jahre). Nachdem sich das best. Arbeitsverhältnis mit den Kindern nicht vereinbaren lässt, hat sie zum Ende der Elternzeit gekündigt. Sie möchte ihre freiberufliche Tätigkeit fortführen.

Nachdem sie sich nun freiwillig in der GKV versichern möchte, stellt sie nun fest, dass sie ihre Nebenberufliche Arbeit hätte melden müssen.

Jetzt kommt Panik auf. Was macht die GKV? Anzeige? Gericht? Vorstrafe? Gefängnis? Nachzahlung der Beiträge bis zur Insolvenz? Wie geht es weiter?
Das zu versteuernde Einkommen im Jahr 2007: betrug 1.500€, im Jahr 2008: 15.600€, im Jahr 2009: 7.400€, im Jahr 2010: 6.400€ und im Jahr 2011 und 2012 je. ca. 14.000€. Der zeitliche Aufwand betrug wöchentlich max. 16 Std in 2008 ansonsten die anderen Jahre darunter. Aktuell sind es ca.13 Std. in der Woche.

Was ist nun zu tun? Versicherung wechseln oder einfach mit der bestehenden Klartext reden (gibt es so etwas wie eine Selbstanzeige?) Zum Anwalt gehen? Oder einfach nur zur PKV? Und wann sollte sie es melden? Sofort oder lieber erst im neuen Jahr? Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012

Vielen lieben Dank für sachdienliche Ratschläge

Verfasst: 10.10.2012, 21:51
von Rossi
Hm,

Zitat:
Nachdem sie sich nun freiwillig in der GKV versichern möchte, stellt sie nun fest, dass sie ihre Nebenberufliche Arbeit hätte melden müssen.


Wer hat dies gesagt, dass man eine "nebenberufliche Selbständigkeit" melden muss?

Wie hat die Kasse insgesamt argumentiert?

Verfasst: 11.10.2012, 08:53
von alfred29
Habe bis jetzt mit der GKV noch nicht gesprochen, bin nur bei der Suche nach einer KV darauf gestoßen.

Verfasst: 11.10.2012, 16:05
von Vampirella
Da sie nicht mehr als 19,25 Stunden die Woche selbstständig war, geht man von einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aus. Somit bleibt sie bis zum Beschäftigungsende beitragsfrei als Arbeitnehmer in Elternzeit versichert.

Verfasst: 11.10.2012, 19:30
von Rossi
Okay, es könnten aber durchaus Nachfragen kommen.

Denn bspw. in 2011 und 2012 waren es ja immer pro Jahr 14.000,00 €, also mithin mtl. 1.166,67 €.

Wenn dies die einzigste Einnahmequelle war, könnte die Kasse auf die Idee kommen, dass sehrwohl eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.

Aber ich würde erst einmla abwarten und gucken was passiert.

Verfasst: 12.10.2012, 11:25
von alfred29
Vielen lieben Dank für Eure Antworten, die haben mir sehr geholfen.

ok, dann werde ich mal schaun, was passiert.