Seite 1 von 1
Kündigungsfrist bei Familienversicherung
Verfasst: 09.10.2012, 09:12
von franz256
Hi, ich bin Student und über meine Eltern in der GKV mitversichert. Ich möchte noch dieses Jahr (genauer: bis spätestens zum 21.12.) aus der GKV raus und in die PKV wechseln (ab 21.12. gelten ja Unisex-Tarife). Das ist alles kein Problem - ist bereits abgeklärt.
Mein Problem ist nun folgende:s Ich habe meine Kündigung bei der GKV leider erst am 2.10. abgeschickt, aber es gilt ja eine 2-monatige Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendermonats.
Gilt diese Frist auch für mich wenn ich über meine Eltern mitversichert bin? Die GKV könnte sich ja theoretisch glücklich schätzen, mich als nicht-zahlendes Mitglied los zu haben.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Re: Kündigungsfrist bei Familienversicherung
Verfasst: 09.10.2012, 09:20
von Czauderna
franz256 hat geschrieben:Hi, ich bin Student und über meine Eltern in der GKV mitversichert. Ich möchte noch dieses Jahr (genauer: bis spätestens zum 21.12.) aus der GKV raus und in die PKV wechseln (ab 21.12. gelten ja Unisex-Tarife). Das ist alles kein Problem - ist bereits abgeklärt.
Mein Problem ist nun folgende:s Ich habe meine Kündigung bei der GKV leider erst am 2.10. abgeschickt, aber es gilt ja eine 2-monatige Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendermonats.
Gilt diese Frist auch für mich wenn ich über meine Eltern mitversichert bin? Die GKV könnte sich ja theoretisch glücklich schätzen, mich als nicht-zahlendes Mitglied los zu haben.
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Hallo,
bei Familienversicherung gibt es keine Kündigungsfristen, die endet kraft Gesetz und ist gegenüber der studentischen Pflichtversicherung vorrangig.
Das heisst bei dir, ohne Änderung deines Status oder deiner Einkommensverhältnisses endet die Familienversicherung nicht. Dir bleibt es zwar unbenommen eine PKV-Versicherung abzuschliessen, solange die PKV das trotz bestehender Familienversicherung überhaupt macht.
Für den Fall das die Familienversicherung doch enden würde, muesstest du, wenn du nicht als Student pflichtversichert werden willst innerhalb von drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht dich bei der bisherigen GKV-Kasse davon befreien lassen, nur dann kannst du auch als Student in die PKV. wechseln.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.10.2012, 09:51
von franz256
Mh...ich hab noch etwas weiter gegoogelt und immer wieder widersprüchliche Meinungen zu ähnlichen Fällen gesehen. Es gibt zwar ein Gesetz, das das so formuliert, aber von vielen Krankenkassen unterschiedlich interpretiert wird.
Naja, jetzt mal abwarten was von der GKV zurück kommt...Trotzdem vielen Dank bisher!
Verfasst: 10.10.2012, 22:30
von Format
Eine interessante Frage, welche sich in meiner Praxis noch nicht gestellt hat. In der GKV ist der Anspruch auf Familienversicherung gegenüber anderen Versicherungsarten vorrangig. Zu überlegen bleibt ob man sich als Student (wenn möglich ) zu einem finanzierbaren Beitrag mit gleichem Leistungsanspruch wie in der PKV versichern möchte. UNISEX ist ein Begriff der nichts über die Leistungsansprüche aussagt. Hinterfrage doch einmal die Beitragshöhe, welche die Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung (einen kleinen Unfall mit Folgen ist schnell passiert) und einer psychologischen Behandlung in einer Klinik oder beim Therapeuten beinhalten.
Verfasst: 10.10.2012, 23:01
von CiceroOWL
Familienversicherung vorrangig ? ähm...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Wenn man sich das ganz mal durch liest da ergeben sich schon einge Grenzen, Ausschlüsse usw. Die Krankeversicherung der Studenten ist zwar grundsätzlich der Familienversicherung nachrangig bsi zur Vollendung des 25 Lebensjahres, vieleicht denn noch wenn die KVdR nicht erfüllt ist und keine Rente / Einnahmen über 375 € z. Zt vorliegen. Aber ansonsten... UnisexTarife ist PKV, das spielt in der GKV absolut keine Rolle.